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   BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67, I ZR 60/67   

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BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67, I ZR 60/67 (https://dejure.org/1969,378)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1969 - I ZR 59/67, I ZR 60/67 (https://dejure.org/1969,378)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1969 - I ZR 59/67, I ZR 60/67 (https://dejure.org/1969,378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2046
  • MDR 1969, 638
  • GRUR 1969, 479
  • BB 1969, 733
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14

    Kundenbewertung im Internet - Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der

    cc) Anders als die Revision meint, steht diese Beurteilung nicht im Gegensatz zu der Senatsentscheidung "Colle de Cologne" (Urteil vom 16. April 1969 - I ZR 59 und 60/67, GRUR 1969, 479, 480).

    Reichte schon die konzerninterne Verteilung gekaufter Waren für ein Inverkehrbringen aus, könnte sich ein Unternehmer oder ein Konzern durch Konzentration und rechtliche Verselbständigung seiner Einkaufsabteilungen die Klagebefugnis des § 13 Abs. 1 UWG aF für alle Warenarten verschaffen, die er einkaufe, obwohl diese Befugnis nach dem Zweck der Vorschrift nur Verkäufern als wirklichen oder potentiellen Wettbewerbern eingeräumt werden solle (BGH, GRUR 1969, 479, 480 - Colle de Cologne).

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04

    Wettbewerbsverstoß: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei stationären

    Dieser Einschätzung steht die von der Beklagten erwähnte Entscheidung des BGH "Colle de Cologne" (GRUR 1969, 479) nicht entgegen.

    Dementsprechend hat der BGH deutlich gemacht, daß es nicht im Belieben eines Konzerns stehen könne, sich durch Konzentration und die rechtliche Verselbständigung seiner Einkaufsabteilungen die Klagebefugnis des § 13 Abs. 1 UWG (a.F.) für alle Warenarten zu verschaffen, die er auf dem Markt einkauft, obwohl nach dem Sinn und Zweck der genannten Vorschrift diese Befugnis nur Verkäufern als wirklichen oder potentiellen Wettbewerbern eingeräumt werden solle (BGH, GRUR 1969, 479, 480).

    Dieser Einschätzung steht die von der Beklagten erwähnte Entscheidung des BGH "Colle de Cologne" (GRUR 1969, 479) nicht entgegen.

    Dementsprechend hat der BGH deutlich gemacht, daß es nicht im Belieben eines Konzerns stehen könne, sich durch Konzentration und die rechtliche Verselbständigung seiner Einkaufsabteilungen die Klagebefugnis des § 13 Abs. 1 UWG (a.F.) für alle Warenarten zu verschaffen, die er auf dem Markt einkauft, obwohl nach dem Sinn und Zweck der genannten Vorschrift diese Befugnis nur Verkäufern als wirklichen oder potentiellen Wettbewerbern eingeräumt werden solle (BGH, GRUR 1969, 479, 480).

    Dieser Einschätzung steht die von der Beklagten erwähnte Entscheidung des BGH "Colle de Cologne" (GRUR 1969, 479) nicht entgegen.

    Dementsprechend hat der BGH deutlich gemacht, daß es nicht im Belieben eines Konzerns stehen könne, sich durch Konzentration und die rechtliche Verselbständigung seiner Einkaufsabteilungen die Klagebefugnis des § 13 Abs. 1 UWG (a.F.) für alle Warenarten zu verschaffen, die er auf dem Markt einkauft, obwohl nach dem Sinn und Zweck der genannten Vorschrift diese Befugnis nur Verkäufern als wirklichen oder potentiellen Wettbewerbern eingeräumt werden solle (BGH, GRUR 1969, 479, 480).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Eine solche unbefugte Rechtsverfolgung muß aber - jedenfalls wenn tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt - grundsätzlich ebenso hingenommen werden wie auch sonst unbegründete Ansprüche von Wettbewerbern (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 16.4.1969 - I ZR 59-60/67, GRUR 1969, 479, 481 = WRP 1969, 280 - Colle de Cologne).
  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09

    Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung

    Ebenso wenig kann in diesem Zusammenhang ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angenommen werden (BGH GRUR 1969, 479 - Colle de Cologne; GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4.10 Rn. 10/33; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.72 m.w.N.; anders unter bestimmten Voraussetzungen bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung, vgl. BGH GS GRUR 2005, 882).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nämlich eine unberechtigte Abmahnung gegenüber einem (vermeintlichen) allgemeinen Wettbewerbsverstoß - anders als bei Schutzrechtsverwarnungen - in der Regel nicht als anspruchsbegründende Verletzung eines Rechts anzusehen, sondern allenfalls in Ausnahmefällen und unter bestimmten Umständen als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 08.02.1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 99 - Kaugummikugeln; Urt. v. 16.04.1969 - I ZR 59-60/67, GRUR 1969, 479, 481 = WRP 1969, 280 - Colle de Cologne).
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83

    "Gebührendifferenz IV"; Freier Verkehr bei Warenaustausch zwischen

    Ein Inverkehrbringen der Ware wird beispielsweise dann zu verneinen sein, wenn die Lieferung im Rahmen einer Aufgabenverteilung erfolgt, nach der das eine Unternehmen für den gesamten Konzern die zu vertreibende Ware herstellt (vgl. BGH GRUR 1969, 479, 480 = WRP 1969, 280 - Colle de Cologne, zu § 13 UWG).
  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr

    Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, ob ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB nicht jedenfalls daran scheitern würde, daß die Rechtswidrigkeit entfällt (vgl. hierzu die in anderem Zusammenhang noch zu erörternden Entscheidungen BGH GRUR 69, 479, 481 Colle de Cologne; WRP 65, 97, 99 Kaugummikugeln).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen beiden älteren Entscheidungen zur unberechtigten Verwarnung (WRP 65, 97 Kaugummikugeln und GRUR 69, 479 Colle de Cologne) diesen rechtlichen Aspekt nicht berührt, weil diese Entscheidungen lediglich § 823 Abs. 1 BGB und § 1 UWG als Grundlagen eines möglichen Schadensersatzanspruches im Auge hatten.

  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69

    Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur

    Der erkennende Senat hat zu § 13 Abs. 1 UWG ausgesprochen, daß von einem Inverkehrbringen im Sinne dieser Vorschrift dann nicht gesprochen werden kann, wenn Waren nur innerhalb eines Konzerns verteilt werden, da es dann an der Herstellung von Außenbeziehungen fehle (BGH GRUR 1969, 479, 480 - Colle de Cologne).
  • BPatG, 25.06.2013 - 33 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" -

    Bei Produktnutzungen, die sich trotz rechtlicher Selbständigkeit einzelner Konzernunternehmen wirtschaftlich faktisch als interne Maßnahme einer verselbständigten Betriebsabteilung für den Einkauf darstellen, liegt deshalb keine Nutzung zur Gewinnung von Absatzmärkten vor (vgl. im Ergebnis ebenso zum WZG: GRUR 1969, 479 f. - Colle de Cologne, BGH GRUR 1979, 551 f. - lamod; BGH GRUR 1980, 52 f. - Contiflex).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80

    Photokina

    Die Begründung des angefochtenen Urteils gibt allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß nach ständiger Rechtsprechung eine Anwendung des § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in der Regel nur in Betracht kommt, wenn es gilt, eine regelungsbedürftige Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. BGHZ 36, 252, 257 - Gründerbildnis; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; GRUR 1969, 479, 481 - Colle de Cologne).
  • OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02

    Vertrieb von Original-Markenhemden, die für den außereuropäischen Markt bestimmt

  • OLG Köln, 28.10.1998 - 6 W 15/98

    Markenrechtsverletzung, Markenrechtserschöpfung, Auskunft über Lieferquelle und

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 19/05

    Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes ausschließliches Vertriebsrecht;

  • OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 194/97

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Verletzung von Markenrechten; Markenrechtlicher

  • OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97
  • BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77

    Erforderlichkeit der Benutzung eines Zeichens durch die Zeicheninhaberin - Nach

  • BPatG, 31.01.2018 - 26 W (pat) 13/15

    Anspruch auf Löschung der Wortmarke "ETAX" wegen möglicher Verwechslungsgefahr

  • LG Duisburg, 16.05.2013 - 26 O 58/12

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen der wettbewerbswidrigen Werbung

  • BPatG, 07.12.2004 - 27 W (pat) 36/03
  • OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02

    UWG -Recht

  • LG Düsseldorf, 03.12.2008 - 12 O 75/08

    Rechtsfolgen des Anbietens von nachgeahmten Taschen durch einen Mitbewerber

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80
  • BGH, 15.12.1972 - I ZR 131/70

    Bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs als

  • BGH, 06.02.1970 - I ZR 81/68

    Zurückweisung der Revision - Pflicht zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

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