Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1971, 1749
  • GRUR 1971, 582



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00  

    Wettbewerbsrecht - Güter und Dienstleistungen als Gesamtangebot

    Soweit der Entscheidung des Senats "Kopplung im Kaffeehandel" (Urt. v. 2.7.1971 - I ZR 43/70, GRUR 1971, 582, 584 = WRP 1971, 369; vgl. auch BGH GRUR 1996, 363, 364 - Saustarke Angebote) hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Werbung für Kopplungsangebote etwas anderes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93  

    Saustarke Angebote - Kopplungsangebote

    Wettbewerbswidrig können verdeckte Kopplungsgeschäfte allerdings dann sein, wenn die Einzelpreise nicht bekannt sind und der Käufer sie auch nicht in Erfahrung bringen kann, weil er keinerlei Anhaltspunkte für deren Berechnung hat und er deshalb die Preisgestaltung des Angebots nicht mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann (BGH, Urt. v. 2.7.1971 - I ZR 43/70, GRUR 1971, 582, 584 = WRP 1971, 369 - Kopplung im Kaffeehandel).
  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08  

    Glücksspielwerbung: Aufforderung zum Erwerb eines Mehrwochenlottoscheins als

    nämlich dann, wenn sich der Antragsteller bei beiderseitiger Abhängigkeit der Wettbewerbsverstöße zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen würde (BGH GRUR 1971, 582, 584 - Kopplung im Kaffeehandel. Köhler in Hefermehl / Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 11 Rn. 2.39).
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