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   BGH, 02.04.1971 - I ZB 3/70   

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https://dejure.org/1971,2582
BGH, 02.04.1971 - I ZB 3/70 (https://dejure.org/1971,2582)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1971 - I ZB 3/70 (https://dejure.org/1971,2582)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1971 - I ZB 3/70 (https://dejure.org/1971,2582)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 554
  • GRUR 1971, 577
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß der Existenz einer größeren Zahl ähnlicher Zeichen in der Zeichenrolle auch ohne deren Benutzung eine gewisse Indizwirkung dafür zukommen kann, daß das in Frage stehende Zeichen, weil so naheliegend, von nur geringer Originalität sein könne (vgl. BGHZ 46, 152, 156 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur; BGH, Urt. v. 2.4.1971 - I ZB 3/70, GRUR 1971, 577, 578 - Raupentin).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung des Zeichens "AMPLITEQ" im Bereich der

    Die Berücksichtigung des bloßen Rollenstands beschränkt sich regelmäßig auf Zeichen im engsten Ähnlichkeitsbereich und ist auch hier nur bei einer größeren Anzahl ähnlicher Zeichen veranlasst (BGH GRUR 1971, 577, 578f. - Raupetin; OLG Hamburg NJOZ 2008, 2753, 2756 - Navigon/Nav N Go).

    Denn Drittzeichen, die den gleichen oder einen größeren Abstand zu dem geschützten Zeichen halten als die angegriffene Kennzeichnung, bewirken keine Schwächung (BGH GRUR 1971, 577, 578 - Raupetin).

  • OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07

    Navigon/Nav N Go

    Für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft kommt es aber auf die Marke als Ganzes an; Drittzeichen, die nur in ihrer Anfangssilbe mit der Marke übereinstimmen - hier "Nav" oder "Navi" - sind zur Schwächung nicht geeignet ( BGH GRUR 71, 577, 578 - Raupentin ).

    Dabei bewirken Drittzeichen, die den gleichen oder einen größeren Abstand zu dem geschützten Zeichen halten als die angegriffene Kennzeichnung, keine Schwächung ( BGH GRUR 71, 577, 578 - Raupentin ; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., § 14 Rn.398 ).

  • OLG Hamburg, 10.02.2003 - 5 U 192/01

    Ichthyol/Ethyol II

    Auch wenn man davon ausgeht, dass nicht nur benutzte Marken, sondern selbst der schlichte Rollenstand die Kennzeichnungskraft des Klagezeichens beeinträchtigen kann, weil der Existenz einer größeren Zahl ähnlicher Zeichen in der Zeichenrolle auch ohne deren Benutzung eine gewisse Indizwirkung dafür zukommen kann, dass das in Frage stehende Zeichen, weil so naheliegend, von nur geringer Originalität sein könne (BGH GRUR 90, 367, 368 alpi/Alba Moda; BGH GRUR 71, 577,578 - Raupentin), gefährden diese die Klagezeichen nicht.
  • OLG Naumburg, 03.09.2010 - 10 U 53/09

    "SUPERillu"

    (3.) Bei der Beurteilung der evtl. Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke nicht unbeachtlich sind auch solche Drittzeichen, die zwar noch nicht benutzt sind, an denen Dritte aber Kennzeichenrechte erworben haben und die nach Art und Anzahl und nach dem Ähnlichkeitsbereich, in dem sie sich bewegen, einen Originalitätsmangel der Klagemarke indizieren (BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; GRUR 1971, 577, 579 - Raupentin; GRUR 1967, 253, 254 - CONNY; GRU 1967, 246, 250 f. - Vitapur).
  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2787/10

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Zeitliche Grenze

    Berücksichtigungsfähig sind insoweit nur Drittmarken, die - in Bezug auf die jeweils verletzungsbegründenden Merkmale - im (Zeichen-) Ähnlichkeitsbereich beider Vergleichsmarken liegen (vgl. BGH GRUR 1971, 577, 578 - Raupentin ; Ströbele/ Hacker aaO., § 9 Rn. 127).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04

    Weingarten Eden/Eden

    Der Existenz einer größeren Zahl ähnlicher Zeichen in der Zeichenrolle kann auch ohne deren Benutzung eine gewisse Indizwirkung dafür zukommen, dass das in Frage stehende Zeichen, weil so nahe liegend, von nur geringer Originalität sein könne (BGH GRUR 90, 367, 368 alpi/Alba Moda; BGH GRUR 71, 577,578 - Raupentin).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Gleichwohl ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die Prüfung dieser Frage beschränkt (BGH GRUR 1971, 577 - Raupentin).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 2a O 288/18
    Drittzeichen, die lediglich den gleichen oder einen größeren Abstand zu dem geschützten Zeichen halten als die angegriffene Kennzeichnung, können indes keine Schwächung der Kennzeichnungskraft bewirken (BGH GRUR 1971, 577, 579 - Raupentin; OLG München, Urteil vom 10.11.2005 - 29 U #####/####, BeckRS 2005, 33909).
  • LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln "BUNTE",

    Darüber hinaus halten die Drittzeichen den gleichen bzw. einen größeren Abstand zu dem geschützten Zeichen "B" wie die Antragsgegnerin zu 1) mit ihrem Zeichen "MEINE B WOCHE", so dass auch aus diesem Grund eine Schwächung der Kennzeichnungskraft nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BGH GRUR 1971, 577, 579 - Raupentin ).
  • OLG Hamburg, 09.07.2013 - 3 W 59/13

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Markenmäßiger Gebrauch einer Streifengestaltung auf

  • BPatG, 30.09.2013 - 28 W (pat) 30/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "phoenix generators (Wort-Bild-Marke)/PHOENIX" -

  • LG Hamburg, 17.10.2012 - 312 O 629/10

    Markenrechtsschutz: Schwächung der Kennzeichnungskraft durch Drittzeichen

  • BPatG, 16.07.2002 - 24 W (pat) 146/01
  • BPatG, 25.10.1973 - 25 W (pat) 180/72
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