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   BGH, 22.09.1972 - I ZR 6/71   

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https://dejure.org/1972,582
BGH, 22.09.1972 - I ZR 6/71 (https://dejure.org/1972,582)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1972 - I ZR 6/71 (https://dejure.org/1972,582)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1972 - I ZR 6/71 (https://dejure.org/1972,582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    "Das Große Handbuch moderner Zitate des XX. Jahrhunderts" - Zulässigkeit des Abdrucks von Zitaten - Urheberrechtsverletzung - Begriff des selbständigen Sprachwerks - Zitierfreiheit - Differenzeirung von "Kleinzitat" und "Großzitat"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Handbuch moderner Zitate

  • wikisource.org

    § 51 Nr. 2 UrhG
    "Handbuch moderner Zitate"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2304
  • MDR 1973, 33
  • GRUR 1973, 216
  • DB 1972, 2207
  • afp 1974, 581
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 6 U 14/10

    Urheberrechtsverletzung: Erweiterter Anwendungsbereich des Zitatrechts bei

    Die darin festgelegte Zitierfreiheit soll der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken dienen und auch in der Form stattfinden können, dass politische, wissenschaftliche oder geistige Strömungen durch die wörtliche Wiedergabe einzelner Stellen aus den geschützten Werken verschiedener Autoren deutlich gemacht werden (vgl. BGH; GRUR 1986 a.a.O. - Geistchristentum; GRUR 1973, 216 - Handbuch moderner Zitate).
  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Das angegriffene Buch erschöpft sich nicht in der bloßen Wiedergabe fremder Textstellen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 6/71, GRUR 1973, 216, 217 - Handbuch moderner Zitate), vielmehr werden die angeführten Texte in den größeren Zusammenhang einer methodisch durchgeführten Untersuchung einer bestimmten geistigen Strömung eingeordnet und systematisch dargestellt (vgl. dazu nachfolgend unter 3.).

    Die darin festgelegte Zitierfreiheit soll der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken dienen und auch in der Form stattfinden können, daß politische, wissenschaftliche oder geistige Strömungen durch die wörtliche Wiedergabe einzelner Stellen aus den geschützten Werken verschiedener Autoren deutlich gemacht werden (BGH GRUR 1973, 216, 217 - Handbuch moderner Zitate) Ausgehend von dem Gedanken, daß der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut, wird es dem Urheber im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verhältnismäßig geringfügigen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht ( § 15 Abs. 1 UrhG) hinzunehmen, wenn dies dem geistigen Schaffen anderer und damit zum Nutzen der Allgemeinheit der Förderung des kulturellen Lebens dient (BGHZ 28, 234, 242 f. [BGH 17.10.1958 - I ZR 180/57] - Verkehrskinderlied; 50, 147, 152 - Kandinsky I).

    Ein Zitat ist deshalb nur zulässig, wenn es als Beleg für eigene Erörterungen des Zitierenden erscheint (BGHZ 50, 147, 155 [BGH 03.04.1968 - I ZR 83/66] - Kandinsky I; BGH GRUR 1973, 216, 218 - Handbuch moderner Zitate).

  • LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12

    Urheberrecht: Grenzen des Zitatrechts

    (BGHZ 50, 147, 155 Kandinsky I, BGH GRUR 1973, 216, 218 Handbuch moderner Zitate).

    Die darin festgelegte Zitierfreiheit soll der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken dienen und auch in der Form stattfinden können, dass politische, wissenschaftliche oder geistige Strömungen durch die wörtliche Wiedergabe einzelner Stellen aus den geschützten Werken verschiedener Autoren deutlich gemacht werden (BGH GRUR 1973, 216, 217 - Handbuch moderner Zitate).

  • LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von

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  • OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01

    Maschinenmensch

    Ein Zitat ist deshalb nur zulässig, wenn es als ein Beleg für eigene Erörterungen des Zitierenden erscheint (BGHZ 50, 147, 155 - Kandinsky I; BGH GRUR 73, 216, 218 - Handbuch moderner Zitate).
  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 70/82

    "Liedtextwiedergabe"; Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Liedtextes

    Es fehlt an dem hierfür erforderlichen Zitatzweck, da der Liedtext nicht als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen in dem Artikel dient (vgl. BGH Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 6/71 = GRUR 1973, 216, 218 - Handbuch moderner Zitate; BGHZ 85, 1, 11) [BGH 01.07.1982 - I ZR 118/80].
  • OLG München, 26.03.1998 - 29 U 5758/97

    Wörtliche Einbeziehung von Textpassagen in ein Werk; Urheberrechtliche

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  • LG Hamburg, 04.06.1986 - 74 O 283/85

    Möglichkeit der Zubilligung der Konstruktion eines Gesellschaftsvertrags als eine

    Hierbei sind an das Maß der individuellen Geistestätigkeit keine hohen Anforderungen zu stellen (Hubmann, a.a.O., § 6 2b), solange sie über eine reine Routineleistung hinausgeht (BGH NJW 72, 2304).
  • OLG München, 11.01.1990 - 6 U 5907/89

    Verletzung von Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechten durch Zitate in einem

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  • KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01

    Online-Nutzung von Filmausschnitten als ein Eingriff in das

    Der Beklagten ist auch zuzugestehen, dass auch die Auslese und Anordnung von Dritten verfasster Werke eine eigenschöpferische Leistung darstellen kann, die ein eigenes Urheberrecht an dem Sammelwerk auslöst, doch ist § 4 UrhG nicht zu entnehmen, dass Sammelwerke oder Datenbanken, die eine persönliche geistige Schöpfung sind, im Verhältnis zu den entlehnten Werkstellen Dritter auch dann als selbständige Werke im Sinne des § 51 UrhG zu werten sind, wenn sie sich im Wesentlichen in der Wiedergabe des fremden Werks erschöpfen, mag auch die Auswahl, Gliederung und Art der Zusammenstellung als eigene persönliche Leistung eines Urheberrechtsschutzes würdig sein (vgl. BGH GRUR 1973, 216/217 - "Handbuch moderner Zitate").
  • LG Hamburg, 04.06.1986 - 74 O 283/84
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