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   BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75   

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https://dejure.org/1976,869
BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75 (https://dejure.org/1976,869)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1976 - I ZR 34/75 (https://dejure.org/1976,869)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1976 - I ZR 34/75 (https://dejure.org/1976,869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführung des Publikums durch unzulässige Schaufenstermiete - Voraussetzung einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen Behinderung von Mitbewerbern - Zulässigkeit von Preisnachlässen als Mittel zur Förderung des Absatzes - Verlangen eines Entgelts für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 631
  • MDR 1977, 379
  • GRUR 1977, 257
  • DB 1977, 535
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    In Betracht kommt nach Lage der Dinge eine allgemeine Marktbehinderung, die im Einzelfall unbedeutend sein mag, aber die Gefahr in sich birgt, daß sie zur Nachahmung verleitet und auf diese Weise zur Ausschaltung des Leistungswettbewerbs in einem nicht unerheblichem Umfang führen kann (vgl. BGHZ 23, 365, 371 = GRUR 1957, 365, 367 - SUWA; BGHZ 43, 278, 284 f = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex; BGH GRUR 1965, 542, 544 f - OMO; BGHZ 51, 236, 242 = GRUR 1969, 287, 289 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    Es muß im Grundsatz davon ausgegangen werden, daß es wettbewerbswidrig ist, dem Einzelhändler Werbehilfen zu gewähren, die nach Art und Umfang sowie der Art ihrer Gewährung geeignet sind, ihn in bezug auf sein Wettbewerbsverhalten unsachlich zu beeinflussen (vgl. RG GRUR 1938, 619, 620 - Herdweiß; BGHZ 34, 264, 272 = GRUR 1961, 588, 593 - Einpfennig-Süßwaren; Droste a.a.O. Seite 750; Baumbach/Hefermehl a.a.O. UWG § 1 Anm. 72; Reimer/v. Gamm aaO, Ulmer/Reimer aaO).
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    Die Beklagte muß für die irreführende Werbung der Fachhändler, die von ihrem Angebot Gebrauch machen, über den Rahmen des § 13 Abs. 3 UWG hinaus nach den Vorschriften des allgemeinen Rechts und des Wettbewerbsrechts einstehen, da sie durch ihre Werbeaktion das rechtswidrige Verhalten der Einzelhändler veranlaßt und fördert (vgl. BGH GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63

    Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    In Betracht kommt nach Lage der Dinge eine allgemeine Marktbehinderung, die im Einzelfall unbedeutend sein mag, aber die Gefahr in sich birgt, daß sie zur Nachahmung verleitet und auf diese Weise zur Ausschaltung des Leistungswettbewerbs in einem nicht unerheblichem Umfang führen kann (vgl. BGHZ 23, 365, 371 = GRUR 1957, 365, 367 - SUWA; BGHZ 43, 278, 284 f = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex; BGH GRUR 1965, 542, 544 f - OMO; BGHZ 51, 236, 242 = GRUR 1969, 287, 289 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    In Betracht kommt nach Lage der Dinge eine allgemeine Marktbehinderung, die im Einzelfall unbedeutend sein mag, aber die Gefahr in sich birgt, daß sie zur Nachahmung verleitet und auf diese Weise zur Ausschaltung des Leistungswettbewerbs in einem nicht unerheblichem Umfang führen kann (vgl. BGHZ 23, 365, 371 = GRUR 1957, 365, 367 - SUWA; BGHZ 43, 278, 284 f = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex; BGH GRUR 1965, 542, 544 f - OMO; BGHZ 51, 236, 242 = GRUR 1969, 287, 289 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    In Betracht kommt nach Lage der Dinge eine allgemeine Marktbehinderung, die im Einzelfall unbedeutend sein mag, aber die Gefahr in sich birgt, daß sie zur Nachahmung verleitet und auf diese Weise zur Ausschaltung des Leistungswettbewerbs in einem nicht unerheblichem Umfang führen kann (vgl. BGHZ 23, 365, 371 = GRUR 1957, 365, 367 - SUWA; BGHZ 43, 278, 284 f = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex; BGH GRUR 1965, 542, 544 f - OMO; BGHZ 51, 236, 242 = GRUR 1969, 287, 289 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 39/69
    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    In der Entscheidung "clix-Mann" (GRUR 1971, 223, 225), in der es darum ging, daß ein Hersteller von Ski-Sicherheitsbindungen den in Einzelhandelsgeschäften angestellten Verkäufern eine Prämie als Auszeichnung für besonderes fachliches Wissen bei der Demonstrierung seines Erzeugnisses versprach, hat der erkennende Senat ausgeführt, das Publikum erwarte zwar auch von einer Beratung in einem Fachgeschäft keine schrankenlose Objektivität, es gehe aber doch aufgrund seiner Erfahrungen und dahingehender Werbung der Fachgeschäfte davon aus, daß die Objektivität der Kundenberatung dort nicht noch durch andere als geschäftliche Gründe eingeschränkt werde.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69

    Stuttgarter Wochenblatt II

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    In Betracht kommt nach Lage der Dinge eine allgemeine Marktbehinderung, die im Einzelfall unbedeutend sein mag, aber die Gefahr in sich birgt, daß sie zur Nachahmung verleitet und auf diese Weise zur Ausschaltung des Leistungswettbewerbs in einem nicht unerheblichem Umfang führen kann (vgl. BGHZ 23, 365, 371 = GRUR 1957, 365, 367 - SUWA; BGHZ 43, 278, 284 f = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex; BGH GRUR 1965, 542, 544 f - OMO; BGHZ 51, 236, 242 = GRUR 1969, 287, 289 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 100/72

    Freistellung von Barrabatten vom Zugabeverbot - Zulässigkeit von sog.

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    Der erkennende Senat hat in der Entscheidung "Verschlußkapsel-Prämie" (GRUR 1974, 394, 395) ausgesprochen, daß es Wettbewerbswidrig ist, wenn ein Spirituosenhersteller Geldprämien für die Einsendung von Verschlußkapseln verspricht, mit denen die von ihm vertriebenen Flaschen versehen sind.
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75
    Was die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher angeht, so hat der erkennende Senat in dem einen Schaufensterwettbewerb betreffenden Fall "Italienische Note" (GRUR 1959, 138, 142) ausgeführt, das Publikum wisse, daß der Einzelhändler keineswegs immer nur solche Waren führen und anpreisen könne, die er aufgrund eigener Prüfung qualitativ und preismäßig als für den Verbraucher vorteilhaft und empfehlenswert befunden habe, sondern daß er sich vielmehr wesentlich von den für sein Geschäft bestehenden Verkaufschancen leiten lasse Damit ist aber nicht verneint worden, daß der Einzelhandel und ganz besonders der Fachhandel nach der Vorstellung vieler Verbraucher auch heute noch die Funktion eines selbständigen Mittlers zwischen Hersteller und Verbraucher hat und aufgrund eigener sachkundiger Prüfung darüber entscheidet, welche Erzeugnisse er in sein Angebot aufnimmt und den Kunden besonders empfiehlt.
  • OLG München, 21.05.1992 - 6 U 4016/91

    Gewährung eines Rabattes an Apotheker für rezeptfreie Arzneimittel bei der

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  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Bei der Beurteilung, ob ein Werbeverhalten dieses Gebot verletzt, sind auch die Standesrichtlinien des jeweiligen Berufsstandes - im Streitfall die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Juni 1997 (BOStB) - zu berücksichtigen, weil die darin enthaltenen Regelungen wesentliche Erkenntnisquellen dafür sein können, was in dem betreffenden Beruf oder der jeweiligen Branche den Berufsanschauungen entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 34/75, GRUR 1977, 257, 259 = WRP 1977, 177 - Schaufensteraktion; Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 = WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 355).
  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 48/89

    Verletzung von Wettbewerbsrichtlinien

    Eine Wettbewerbsrichtlinie wie diejenige der Versicherungswirtschaft kann jedoch als Indiz dafür, welches Wettbewerbsverhalten nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise als unlauter anzusehen ist, herangezogen werden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 34/75, GRUR 1977, 257, 259 - Schaufensteraktion; Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 - Eintrittsgeld; RG JW 1933, 1721, 1722; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18 Rdn. 35; Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 603; Gloy/Jacobs, Handbuch des Wettbewerbsrechts, § 47 Rdn. 17).
  • OLG Nürnberg, 29.07.2003 - 3 U 1225/03

    Gesetzes- und sittenwidrige Verwendung einer Telefonmehrwertdienstnummer (sog.

    Anerkannt ist, dass von branchenkundiger Hand erarbeitete Bestimmungen Erkenntnisquelle dafür sein können, was in der betreffenden Branche lauter oder unlauter ist (BGH GRUR 77, 257).
  • OLG Hamburg, 28.12.2000 - 3 U 98/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages:

    Dieser Grundsatz ist der Beklagten auch insoweit entgegenzuhalten, als sie geltend macht, aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WRP 1977, 177, 179 - Schaufensteraktion) ergebe sich, dass die Klägerin selbst unlauter handele, weil sie durch hohe Gewinnspannen den Apotheker veranlasse, ihre Medikamente den Kunden bevorzugt anzudienen.
  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 96/80

    Zulässigkeit der Gewährung eines Eröffnungsrabattes durch Hersteller von

    Es hätte deshalb rechtlich wie die Fälle behandelt werden müssen, in denen der Händler von seinen Lieferanten Zuwendungen gefordert hatte, die selbständig neben Warenlieferungen gewährt werden sollten (BGH WRP 77, 177 = GRUR 1977, 257 - Schaufensteraktion; Oberlandesgericht Hamm, BB 1977, 668) oder bei denen Geldbeträge allein für die Aufnahme von Waren in das Sortiment des Händlers gefordert worden waren (BGH GRUR 1977, 619, 621 = BB 1977, 262 = WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld).
  • KG, 22.02.2000 - 5 U 7664/98

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Bewerbung eines Sparkonzeptes für Inserate im

    Zwar kann eine erfolgsbezogene Vergütung wettbewerbswidrig sein, wenn der Beworbene nicht erkennen kann, dass das Eintreten des Werbenden für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung erheblich durch sachfremde Erwägungen wie eine erhöhte Vergütung mitbestimmt wird (BGH GRUR 1977, 257, 259 - Schaufensteraktion - 1974, 394, 395 - Verschlusskapsel-Prämie - 1971, 223, 225 - clix-Mann).
  • LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03

    Heilmittelwerbung, Zugabeverbot, Adressat der Werbung

    Etwas anderes gilt jedoch, soweit - überwiegend - eine Werbung auch gegenüber dem Einzelhändler (Apotheker) bezweckt wird, da in diesem Fall eine unsachliche Beeinflussung zu befürchten ist (vgl. BGH GRUR 1977, 257, 259; GRUR 1972, 611, 613).
  • OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 106/95

    Zulässigkeit der Gewährung von Vorteilen an den Handel zum Zwecke der

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 03. Dezember 1976 (GRUR 1977, 257, 259 "Schaufensteraktion") entschieden, dass es unter dem Gesichtspunkt der unsachlichen Beeinflussung der Einzelhändler unlauter sei, wenn der Hersteller von Fernsehgeräten mit Elektrofachhändlern Verträge des Inhalts abschließt, dass dieser ein tragbares Fernsehgerät unter Verwendung eines besonderen Produktaufstellers für mehrere Monate im Schaufenster auszustellen haben und dafür eine Prämie von 20 DM je bezogenem Gerät erhalten.
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