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   BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78   

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https://dejure.org/1980,1563
BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78 (https://dejure.org/1980,1563)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1980 - I ZR 114/78 (https://dejure.org/1980,1563)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1980 - I ZR 114/78 (https://dejure.org/1980,1563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sonderveranstaltung - Letztverbraucher - Direktverkäufe - Verkäufe des Herstellers - Wandergewerbe - Begriff der "unzulässigen Sonderveranstaltung" - Voraussetzungen der irreführenden Werbung - Direktverkäufe des Herstellers an Letztverbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 559
  • GRUR 1981, 279
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78
    Auch dort kommt es darauf an, ob die angesprochenen Verkehrskreise nach den gesamten Umständen, insbesondere nach dem Inhalt der Werbung, den Eindruck einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 1 AO gewinnen, wobei in erster Linie maßgeblich ist, ob sich die Veranstaltung als eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs darstellt (BGH GRUR 1958, 395, 397).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78
    Die Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 4. Juli 1935 betreffend Sonderveranstaltungen gilt auch für Direktverkäufe des Herstellers an Letztverbraucher (vgl. BGH GRUR 1972, 125 - Sonderveranstaltung III für den Vertrieb durch eigene Filialgeschäfte).
  • BVerwG, 12.12.1957 - I C 68.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78
    Sie ist, wie in der Rechtsprechung anerkannt, nicht nur auf den stationären Einzelhandel, sondern auch auf den Vertrieb im Wege des Wandergewerbes anzuwenden (vgl. BVerwG GRUR 1958, 200; BayObLG GRUR 1954, 276).
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 97/86

    Fertighaus; Begriff des Warenverkaufs im Einzelhandel; Verkaufsangebot für

    Darin liegt - wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (zuletzt: BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 = WRP 1981, 143 - Nur drei Tage) - keine Einschränkung auf Veranstaltungen durch Einzelhandelsunternehmen; erfaßt wird vielmehr auch der Direktvertrieb durch Hersteller und Großhandel an den Endabnehmer.

    Auch soweit von der Rechtsprechung Direktverkäufe von Hersteller und Großhändler einbezogen worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1965 - Ib ZR 37/63, GRUR 1965, 542, 546 = WRP 1965, 257 - OMO; Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 56/74, GRUR 1975, 661, 662 = WRP 1975, 528 - Strumpfhose; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 = WRP 1981, 143 - Nur drei Tage), handelte es sich um den Verkauf von Waren, wie er für den Vertrieb in Einzelhandelsgeschäften typisch ist, nämlich um den Vertrieb von ihrer Gattung nach bestimmten Waren.

  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 147/87

    "Nur wenige Tage im SB-Warenhaus"; Ankündigung einer zeitlich befristeten

    a) Für die Beurteilung, ob eine Verkaufsveranstaltung in den regelmäßigen Geschäftsverkehr des werbenden Unternehmens einzuordnen ist, kommt es entscheidend auf den Eindruck an, den das Publikum aus der Branchenübung und der konkreten werbemäßigen Anpreisung gewinnt (BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis; Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 f. - Sensationelle Preissenkungen; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 - Nur drei Tage; Urt. v. 2.12.1982 - I ZR 106/80, GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten).

    Betreibt dieses seine Verkaufstätigkeit in erkennbarer Weise im Wandergewerbe, rechnet das Publikum allgemein damit, daß die nur kurzfristigen Kaufgelegenheiten zum Wesen dieses Vertriebs und somit zum regelmäßigen Geschäftsbetrieb des Wandergewerbes gehören (BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 - Nur drei Tage).

  • OLG Rostock, 10.08.1994 - 2 U 1/94

    Verein für lauteren Wettbewerb; Verband zur Förderung gewerblicher Interessen;

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  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94

    Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit;

    Die Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise von der Branchenüblichkeit wird dabei entscheidend von der besonderen Art der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 = WRP 1981, 143 - Nur drei Tage; Urt. v. 13.4.1989 - I ZR 147/87, GRUR 1989, 612, 613 = WRP 1989, 582 - Nur wenige Tage im SB-Warenhaus, m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.09.1999 - 6 U 64/99

    Exklusive Ledergarnituren

    Außerdem ist es aus der Sicht des Publikums auch möglich, daß der Inhaber eines Wandergewerbes zusätzlich auch von einem festen Geschäftslokal aus, in dem er regional begrenzt die ortsansässigen Kunden bedient, die Möbel vertreibt (vgl. BGH GRUR 81, 279 f - "Nur drei Tage").
  • OLG Köln, 17.09.1993 - 6 U 106/93

    Treuhänderischer Verkauf; Verkaufsveranstaltung im Wandergewerbe

    Zeitbegrenzungen sind im Wandergewerbe üblich und weisen daher nicht schon als solche auf besondere Vorteile eines - für diese Vertriebsform - ungewöhnlichen Geschäftsverkehrs hin (vgl. BGH GRUR 1981/279, 280 "Nur drei Tage"; Großkomm/Jestaedt § 7 UWG Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 18.11.1994 - 2 U 200/94

    Begriff der Sonderveranstaltung

    Dies hat der Senat in dem oben Ziff. 1 bereits genannten Urteil v. 02.09.1994 - 2 U 100/94 ausgesprochen (dort s. 14 ff unter Hinweis auf 8GB GRUR 1981, 279 - nur 3 Tage).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89

    Bewertung der Werbeaktion eines Möbelhauses als Ankündigung einer unzulässigen

    Die hier in Frage stehenden Werbeaussagen beschränken sich jedoch nicht darauf, sondern stellen in ihrer Gesamtheit die beworbene Veranstaltung als eine Besonderheit heraus, die vom Publikum, auch wenn dieses die Art des vom Antragsgegner praktizierten Vertriebs kennt, als Ankündigung einer Sonderveranstaltung verstanden wird (vgl. zum Wandergewerbe: BGH GRUR 1981, 279, 280; BVerfG GRUR 1958, 200; Senat, aaO; KG WRP 1980, 144; BayOblG GRUR 1954, 276, 277; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 7 UWG Rn. 28).
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