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   OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92   

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https://dejure.org/1993,3965
OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92 (https://dejure.org/1993,3965)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.1993 - 6 U 181/92 (https://dejure.org/1993,3965)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 1993 - 6 U 181/92 (https://dejure.org/1993,3965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der für eine berechtigte Abmahnung angefallenen Aufwendungen; Sittenwidriges Ausnutzen des Rufs einer fremden Kennzeichnung durch Gebrauch einer identischen oder ähnlichen Bezeichnung; Begriff des Wettbewerbsverhältnisses im Sinn des Gesetzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 688
  • BB 1993, 2335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - "R."; 1985, 550, 552 - "D."; 1991, 465, 466 - "S."; siehe auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, Randnr. 564 zu § 1 UWG).

    Dies kann auch in der Weise geschehen, daß der Verletzer durch den Gebrauch einer fremden Kennzeichnung deren wirtschaftlich verwertbaren besonderen Ruf für sich auszunutzen sucht (vgl. BGHZ 93, 96, 98 = GRUR 1985, 550 - "D."; GRUR 1991, 465, 466 - "S.").

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die "D. "-Entscheidung des BGH (GRUR 1985, 550, 553) die Ansicht vertritt, die Anmeldung und Eintragung des Zeichens für eine Ware begründe noch nicht die Annahme einer Benutzungsabsicht, ist dies dem zitierten Urteil in dieser Allgemeinheit nicht zu entnehmen.

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - "R."; 1985, 550, 552 - "D."; 1991, 465, 466 - "S."; siehe auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, Randnr. 564 zu § 1 UWG).

    Dies kann auch in der Weise geschehen, daß der Verletzer durch den Gebrauch einer fremden Kennzeichnung deren wirtschaftlich verwertbaren besonderen Ruf für sich auszunutzen sucht (vgl. BGHZ 93, 96, 98 = GRUR 1985, 550 - "D."; GRUR 1991, 465, 466 - "S.").

  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 286/89

    Kastanienmuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
    Entscheidend ist insoweit, ob die Beklagte bewußt, d.h. in Kenntnis der maßgeblichen Tatumstände, gehandelt hat (vgl. BGH a.a.O., 553; siehe auch BGH GRUR 1991, 914 - "Ka-stanienmuster").
  • BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1960, 186 - "Arctus") betraf den Fall einer bereits eingetretenen Zeichenverletzung und Schädigung.
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
    Der Tatbestand der rufmäßigen Ausbeutung branchenfremder Marken ist dann erfüllt, wenn das Kennzeichen für die unter ihm vertriebenen Waren einen überragenden Ruf im Verkehr besitzt, der auch wirtschaftlich verwertbar ist (vgl. BGH a.a.O. und GRUR 1991, 609, 612 - "SL").
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - "R."; 1985, 550, 552 - "D."; 1991, 465, 466 - "S."; siehe auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, Randnr. 564 zu § 1 UWG).
  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    Nach ständiger Rechtsprechung zum Kennzeichnungsrecht stellt zwar bereits die Anmeldung eines verwechselbaren Zeichens für gleiche oder gleichartige Waren zu einem Register eine Beeinträchtigung eines älteren Rechts dar (vgl. RG GRUR 1942, 432, 437; OLG Düsseldorf, NJWE 1996, 275; OLG München, NJWE 1996, 253; OLG Köln, GRUR 1993, 688; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12.Auflage 1985, § 24 Rdnr.10; v.Gamm, WZG, 1965, § 24 Rdnr.29; Giefers, Markenschutz, 4.Auflage 1995, Rdnr.224), allerdings gründet sich diese von der Rechtsprechung statuierte Vermutung im wesentlichen auf den im früheren § 11 WZG tatbestandlichen als Eintragungsvoraussetzung verlangten Benutzungswillen (vgl. zuletzt noch OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 168/97

    GINO GINELLI

    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH, GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550, 552 - Dimple; GRUR 1991, 465, 466 - Salomon; GRUR 1991, 863, 864 - Avon; OLG Köln, GRUR 1993, 688 - Bayley's).

    Der Tatbestand der rufmäßigen Ausbeutung branchenfremder Marken ist danach dann erfüllt, wenn das Kennzeichen für die unter ihm vertriebenen Marken einen überragenden Ruf im Verkehr besitzt, der auch für das andere Warengebiet wirtschaftlich verwertbar ist (vgl. BGH, GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550, 552 - Dimple; GRUR 1991, 465, 466 - Salomon; OLG Köln, GRUR 1993, 688 - Bayley's; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 564 ff).

  • OLG Köln, 13.06.1997 - 6 W 40/97

    Entstehen eines Unterlassungsanpruchs des Inhabers einer verwechslungsfähigen

    Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, § 24 WZG RN 10 m.w.N.; Fezer, Markenrecht, § 14 l1arkenG RZ 510; ausführlich: v.Gamm, Warenzeichengesetz, § 24 RZ 29, m.w.N.; Senat, GRUR 93, 688 f - "Bailey's").
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