Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1577
BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95 (https://dejure.org/1997,1577)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1997 - I ZR 170/95 (https://dejure.org/1997,1577)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - I ZR 170/95 (https://dejure.org/1997,1577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UrhG § 23 Satz 1; ; UrhG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 23 Satz 1, § 61
    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung; Berechtigung des Herstellers von Tonträgern; Benutzung eines Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1393
  • MDR 1998, 1048
  • GRUR 1998, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95
    An die Sorgfaltspflicht eines Werknutzers ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen; leichte Fahrlässigkeit reicht aus (BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 36 f. = WRP 1992, 160 - Bedienungsanweisung; vgl. weiter Schricker/Wild, Urheberrecht, § 97 Rdn. 52; Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97 Rdn. 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95
    Bereits aus diesem Grund durfte sich die Beklagte nicht darauf verlassen, daß die GEMA in der Lage sei, ihr deshalb die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen, weil sie ein umfassendes Musikrepertoire vertritt und demgemäß eine tatsächliche Vermutung für ihre Wahrnehmungsbefugnis spricht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15.10.1987 - I ZR 96/85, GRUR 1988, 296, 297 - GEMA-Vermutung IV).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95
    Die verlangte Auskunftserteilung und Rechnungslegung über den Gewinn der Beklagten kann nur zugesprochen werden, wenn die Beklagte schuldhaft gehandelt hat und deshalb nicht nur ein Bereicherungsanspruch, sondern auch ein Schadensersatzanspruch gegen sie besteht (vgl. BGHZ 82, 299, 308 - Kunststoffhohlprofil II; Ullmann, GRUR 1978, 615, 619).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95
    eingeräumt hat, kann er nur dann noch gegen Verletzungen des Urheberrechts mit einem Unterlassungsanspruch vorgehen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse daran hat (vgl. BGHZ 118, 394, 399 - ALF; BGH, Urt. v. 11.6.1969 - I ZR 54/67, GRUR 1970, 40, 42 - Musikverleger; Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 8. Aufl., § 97 Rdn. 9; Bappert/Maunz/Schricker, Verlagsrecht, 2. Aufl., § 9 Rdn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95
    eingeräumt hat, kann er nur dann noch gegen Verletzungen des Urheberrechts mit einem Unterlassungsanspruch vorgehen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse daran hat (vgl. BGHZ 118, 394, 399 - ALF; BGH, Urt. v. 11.6.1969 - I ZR 54/67, GRUR 1970, 40, 42 - Musikverleger; Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 8. Aufl., § 97 Rdn. 9; Bappert/Maunz/Schricker, Verlagsrecht, 2. Aufl., § 9 Rdn. 19, jeweils m.w.N.).
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 1998, 376, 397 - Coverversion ).
  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 98, 376, 397 - Coverversion; Unterstreichung durch den Senat).
  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 32/17

    Führt der Nutzer eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes die

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Rechteinhaber den Anspruchsteller entsprechend ermächtigt und der Dritte ein eigenes berechtigtes Interesse an der Anspruchsdurchsetzung besitzt (BGH GRUR 1961, 635, 636 - Stahlrohrstuhl; BGH GRUR 1998, 376 [BGH 11.12.1997 - I ZR 170/95] - Coverversion; Schricker/Loewenheim-Leistner, UrhG, 5. Aufl. 2017, § 97 Rn. 49; BeckOK-UrhR/Reber, 20. Ed. 2018, § 97 Rn. 27).
  • KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit

    Auch sei der vertraglichen Disponibilität dann eine Grenze gesetzt, wenn - wie vorliegend durch die Klauseln - der Kreative die konkrete Gestalt des zukünftig verwerteten Werkes nicht kennt (vgl. BGH GRUR 1998, 376 ; OLG Hamburg GRUR 2006, 323 ).

    Etwas Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem Urteil des BGH GRUR 1998, 376 , das sich nicht mit der AGB-Kontrolle befasst.

  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06

    Haftung eines Fotoportals

    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 1998, 376, 397 - Coverversion).
  • LG München I, 03.12.2008 - 21 O 23120/00

    Urheberrechtsverletzung: Unbewusste Übernahme eines fremden Werkes; Werkcharakter

    Zwar nimmt die ... ausweislich des Berechtigungsvertrages, den sie mit den Komponisten abschließt, nicht das Bearbeitungsrecht wahr, so dass dieses beim Urheber verbleibt (vgl. nur BGH GRUR 1998, 376 - Coverversion).
  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als

    Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 - "Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es für eine Coverversion bejaht wird (Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht.
  • OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01

    Schiedsstellenverfahren; Kontrahierungszwang; Kabelweitersendung

    Daraus folgt, dass das Werk ohne Einwilligung des Urheberberechtigten, selbst bei ungerechtfertigter Verweigerung, nicht genutzt werden darf (BGH NJW 1998, 1393, 1394 - Coverversion) .
  • OLG Dresden, 29.10.2002 - 14 U 2179/01

    Notwendigkeit eines Schlichtungsverfahrens in einem Streit zwischen Sende- und

    Daraus folgt, dass das Werk ohne Einwilligung des Urheberberechtigten, selbst bei ungerechtfertigter Verweigerung, nicht genutzt werden darf (BGH NJW 1998, 1393, 1394 - Coverversion).
  • LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05

    Unbeschränkter Zustimmungsvorbehalt des Urhebers bei Klingeltonnutzung

    Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 -"Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es in der Literatur für eine Coverversion bejaht wird (Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht.
  • LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

  • LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 501/04

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht