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   BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95   

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https://dejure.org/1997,375
BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95 (https://dejure.org/1997,375)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1997 - I ZR 62/95 (https://dejure.org/1997,375)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - I ZR 62/95 (https://dejure.org/1997,375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags iSd § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - Zulässigkeit von Werbung mit Hinweis auf ein Firmenjubiläum - Abstellen auf Gesamtbild der Werbeankündigung bei Beurteilung eines angekündigten Verkaufs als Teil des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - ...

  • werbung-schenken.de

    Der M.-Markt packt aus

    UWG § 7
    Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Nr. 2
    "DerM.-Markt packt aus"; Zulässigkeit einer Werbung mit permanenten Niedrigpreisen und besonderen Angeboten; Auslegung einer Unterwerfungserklärung

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Nr. 2
    "DerM.-Markt packt aus"; Zulässigkeit einer Werbung mit permanenten Niedrigpreisen und besonderen Angeboten; Auslegung einer Unterwerfungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 617
  • GRUR 1998, 483
  • WM 1998, 1198
  • WM 1999, 1198
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Dabei erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung ebenso wie ein entsprechender Unterlassungstitel im allgemeinen nicht allein auf identische, sondern auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen (BGH, Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 291 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; Beschl. v. 16.11.1995 - I ZR 229/93, GRUR 1997, 379, 380 = WRP 1996, 284 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).

    Gleichwohl sind an den Fortfall der Wiederholungsgefahr strenge Anforderungen zu stellen; bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).

  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 120/78

    Unlauterer Wettbewerb - Jubiläums-Werbung

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Zwar kann die Werbung mit günstigen Preisen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum den Eindruck hervorrufen, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).

    b) Für die Frage, ob ein angekündigter Verkauf innerhalb oder außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfinden wird, ist maßgebend auf das Gesamtbild der Werbeankündigung abzustellen (BGH GRUR 1980, 1000, 1001 - 1.0-Jahres-Jubiläum II; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Zwar kann die Werbung mit günstigen Preisen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum den Eindruck hervorrufen, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).

    b) Für die Frage, ob ein angekündigter Verkauf innerhalb oder außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfinden wird, ist maßgebend auf das Gesamtbild der Werbeankündigung abzustellen (BGH GRUR 1980, 1000, 1001 - 1.0-Jahres-Jubiläum II; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Dabei erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung ebenso wie ein entsprechender Unterlassungstitel im allgemeinen nicht allein auf identische, sondern auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen (BGH, Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 291 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; Beschl. v. 16.11.1995 - I ZR 229/93, GRUR 1997, 379, 380 = WRP 1996, 284 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).

    Dieses Prozeßverhalten der Beklagten würde zwar allein nicht zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr führen, kann aber - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - ohne weiteres zur Auslegung ihrer Unterwerfungserklärung vom 30. Juni 1992 herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 1996, 290, 291 f. - Wegfall der Wiederholungsgefahr I).

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Indem der Kläger das auszusprechende Verbot abstrakt formuliert und sodann - eingeleitet durch die Wörter "wie nachstehend wiedergegeben" - konkretisiert hat, hat er sein Begehren im wesentlichen auf das konkret beanstandete Verhalten der Beklagten beschränkt und lediglich zum Ausdruck gebracht, daß von diesem Verbot auch ein Verhalten erfaßt sein soll, in dem sich - auch wenn nicht alle Einzelmerkmale übereinstimmmen - das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet (vgl. BGH, Urt. v. 16.2.1989 - I ZR 76/87, GRUR 1989, 445, 446 = WRP 1989, 491 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Weder dem Antrag selbst noch dem sonstigen Klagevorbringen ist zu entnehmen, daß das Klagebegehren in dem - hinsichtlich der Bestimmtheit Bedenken begegnenden - Sinne zu verstehen wäre, daß jedes dem beanstandeten auch nur ähnliche Verhalten untersagt werden solle (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 257 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I).
  • BGH, 06.07.1977 - I ZR 174/75

    Ankündigungen von Sonderangeboten anlässlich von Geburtstagen eines Unternehmens

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Zwar kann die Werbung mit günstigen Preisen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum den Eindruck hervorrufen, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 183/93

    Preisrätselgewinnauslobung IV - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
    Der Kläger vertritt mit ihnen eine gewisse Wirtschaftskraft und ein nicht unbedeutendes Marktpotential (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.1996 - I ZR 183/93, GRUR 1997, 145, 146 = WRP 1996, 1153 - Preisrätselgewinnauslobung IV).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Mit der Bezugnahme auf die Ausgabe des Stadtblatts gemäß Anlage K 21 als drohende Verletzungshandlung sowie der Formulierung "wie ... gestaltet" hat sie jedoch zum Ausdruck gebracht, dass von dem begehrten zukünftigen Verbot ein Verhalten erfasst sein soll, in dem sich - auch wenn nicht alle Einzelmerkmale übereinstimmen - das Charakteristische dieser konkreten Verletzungsform wiederfindet (zur Wiederholungsgefahr vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - I ZR 62/95, GRUR 1998, 483, 484 [juris Rn. 17] = WRP 1998, 296 - Der M.-Markt packt aus).

    Weder dem Antrag selbst noch dem sonstigen Klagevorbringen ist zu entnehmen, dass das Klagebegehren in dem Sinne zu verstehen wäre, dass jedes dem beanstandeten auch nur ähnliche Verhalten untersagt werden soll (vgl. BGH, GRUR 1998, 483, 484 [juris Rn. 17] - Der M.-Markt packt aus, mwN).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Denn aufgrund der vom Beklagten abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung fehlt es - wie die Revision mit Erfolg rügt - an dem für den Unterlassungsanspruch stets vorauszusetzenden Merkmal der Begehungsgefahr, hier in der Form der Wiederholungsgefahr (BGH, Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 291 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; Beschl. v. 16.11.1995 - I ZR 229/93, GRUR 1997, 379, 380 = WRP 1996, 284 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 62/95, GRUR 1998, 483, 485 = WRP 1998, 296 - Der M.-Markt packt aus; Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 82/99, GRUR 2002, 180 f. = WRP 2001, 1179 - Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Aus dem Charakter der notariellen Unterlassungserklärung als Willenserklärung des Schuldners folgt zudem - wie im Falle der strafbewehrten Unterwerfung - das Erfordernis der Ernsthaftigkeit der Erklärung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - I ZR 62/95, GRUR 1998, 483, 485 = WRP 1998, 1296 - Der M.-Markt packt aus).
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