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   OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98   

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OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98 (https://dejure.org/1999,10057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.1999 - 2 W 60/98 (https://dejure.org/1999,10057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 1999 - 2 W 60/98 (https://dejure.org/1999,10057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuGVÜ Art. 21 Abs. 1
    Rechtshängigkeit eines Hilfsantrags; Begriff der Partei bei Prozessstandschaft; Erhaltung des Zeitrangs einer Patentverletzungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1744 (Ls.)
  • GRUR Int. 2000, 776
  • BB 2000, 305
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (JZ 1995, 616, 618 ­ The Tatry/ The Maciej Rataj) verpflichtet Art. 21 EuGVÜ das später angerufene Gericht nur insoweit zur Aussetzung, wie die Parteien des bei ihm anhängigen Rechtsstreits auch Parteien des vor dem Gericht eines anderen Vertragsstaates früher anhängig gemachten Verfahrens sind.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 1989, 665, 666 Gubisch Maschinenfabrik/Palurnbo; JZ 1995, 616, 618 ­ The Tatry/The Maciej Rataj) müssen die Begriffe "derselbe Anspruch" und "dieselben Parteien" als autonom begriffen und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Brüsseler Übereinkommens verstanden werden.

    In seinem Urteil "The Tatry/The Maciej Rataj" (JZ 1995, 616, 618) hat der Gerichtshof dementsprechend ausgesprochen, daß eine Klage, die auf die Feststellung, daß der Beklagte für einen Schaden haftet, und auf dessen Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz gerichtet ist, denselben Anspruch betrifft wie eine von diesem Beklag ten erhobene Klage auf Feststellung, daß er für den Schaden nicht haftet.

    Es entspricht gesicherter Rechtsauffassung des EuGH (JZ 1995, 616, 618 ­ The Tatry The Maciej Rataj), daß der Kläger des ersten Verfahrens Beklagter des zweiten Verfahrens sein kann.

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
    a) Sachstand am 22. Mai 1997 (Rechtshängigkeit der Verletzungsklage): Ungeachtet des Gesetzeswortlauts besteht Einigkeit darüber, daß der in Art. 21 EuGVÜ verwendete Begriff "Anhängigkeit" entsprechend dem in Staatsverträgen üblichen Sprachgebrauch im Sinne von Rechtshängigkeit zu verstehen ist (EuGH, NJW 1984, 2759 ­ Zelger/Salinitri; BGH, NJW 1986, 662; Kropholler, aaO, Art. 21 Rn. 1; .Bülow/Saffering, aaO, S. 606-418; Schlosser, EuGVÜ, 1996, Art. 21 Rn. 1).

    Bei einer solchen Prozeßführung (im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung) wird zum Teil der Standpunkt vertreten, daß als "Partei" im Sinne von Art. 21 EuGVÜ nicht der den Prozeß lediglich formal (gleichsam als Repräsentant) führende Prozeßstandschafter anzusehen sei, sondern der dahinter stehende materielle Rechtsinhaber, um dessen Ansprüche im Rechtsstreit gestritten werde und dessen Ansprüche durch eine gerichtliche Entscheidung zugesprochen oder aberkannt würden (BGH, NJW 1986, 662, 663; Kropholler, aaO, Art. 21 Rn. 4; Bü1ow/Saffering, aaO, . 606-424).

  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
    Maßgeblich ist dabei für jedes der beteiligten Gerichte das jeweilige nationale Recht des Vertragsstaates (EuGH ­ Zelger/Salinitri, aaO; EuGH, NJW 1989, 665, 666 ­ Gubisch Maschinenfabrik/Palumbo).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 1989, 665, 666 Gubisch Maschinenfabrik/Palurnbo; JZ 1995, 616, 618 ­ The Tatry/The Maciej Rataj) müssen die Begriffe "derselbe Anspruch" und "dieselben Parteien" als autonom begriffen und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Brüsseler Übereinkommens verstanden werden.

  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
    Dafür könnte sprechen, daß nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 19.05.1998 ­ Rechtssache C-351/96, Umdruck S. 10) der Parteibegriff nicht rein formal zu verstehen ist.
  • EuGH, 07.06.1984 - 129/83

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
    a) Sachstand am 22. Mai 1997 (Rechtshängigkeit der Verletzungsklage): Ungeachtet des Gesetzeswortlauts besteht Einigkeit darüber, daß der in Art. 21 EuGVÜ verwendete Begriff "Anhängigkeit" entsprechend dem in Staatsverträgen üblichen Sprachgebrauch im Sinne von Rechtshängigkeit zu verstehen ist (EuGH, NJW 1984, 2759 ­ Zelger/Salinitri; BGH, NJW 1986, 662; Kropholler, aaO, Art. 21 Rn. 1; .Bülow/Saffering, aaO, S. 606-418; Schlosser, EuGVÜ, 1996, Art. 21 Rn. 1).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-351/89

    Overseas Union Insurance Ltd u.a. / New Hampshire Insurance Company

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
    Zur Erreichung dieser Ziele ist Art. 21 EuGÜ) grundsätzlich weit auszulegen (EuGH, NJW 1992, 3221 - Overseas Union/ New Hampshire Insurance).
  • LG Düsseldorf, 27.02.1998 - 4 O 127/97

    Impfstoff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98
    In der Begründung seiner Entscheidung (veröffentlicht in GRUR Int. 1998, 804 ­ Impfstoff) hat es die Auffassung vertreten, daß im deutschen und im belgischen Verfahren zwischen denselben Parteien über denselben Anspruch gestritten werde und das belgische Verfahren zeitlich vor dem deutschen Verfahren anhängig geworden sei.
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    In einem solchen Fall sind Versicherer und Versicherungsnehmer für die Anwendung von Art. 27 EuGVVO als ein und dieselbe Partei anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776, 779; Urteil vom 26. April 2012 - 2 U 18/12, juris Rn. 30; OLG Köln, OLGR 2004, 82, 85; OLG Karlsruhe, ZUM 2008, 516, 517 f.; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404; LAG Rheinland-Pfalz, IPRspr.
  • LG Düsseldorf, 05.06.2008 - 4a O 27/07

    Verschlussbandstreifen

    Parteienidentität besteht zudem, wenn die negative Feststellungsklage gegen den Patentinhaber gerichtet ist, die Verletzungsklage aber von einem Lizenznehmer in Prozessstandschaft geltend gemacht wird (LG Düsseldorf, GRUR Int. 1998, 804f. - Impfstoff; OLG Düsseldorf, GRUR Int. 2000, 776, 778f. - Impfstoff III).

    Dadurch, dass die Klägerin im Verletzungsprozess ausschließlich originär in ihrer Person entstandene Ansprüche geltend macht, unterscheidet sich der vorliegende Fall auch grundlegend von der Konstellation, die dem Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 30. September 1999 (GRUR Int. 2000, 776ff. - Impfstoff III) zugrunde lag.

    Wenn das OLG Düsseldorf unter diesen Umständen erwogen hat (vgl. GRUR Int. 2000, 776, 779), der schlichte Gläubigerwechsel könnte die Identität des eingeklagten Anspruchs möglicherweise deshalb nicht berührt haben, weil nach wie vor über nichts anderes als über die Frage zu entscheiden sei, ob das angegriffene Impfstoffpräparat von der technischen Lehre des dortigen Klagepatents Gebrauch macht, ist das auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.

  • OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 135/03

    Konkurrierende Klagen in EU-Mitgliedsländern zwischen deutscher Lottogesellschaft

    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.09.1999, diese Frage dennoch dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen (GRUR Int. 2000, 776 ff.), wegen Klagerücknahme inzwischen gegenstandslos geworden ist.
  • LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4b O 218/08
    Als ausschließliche Lizenznehmerin ist sie - anders als ein einfacher Lizenznehmer (hierzu: LG Düsseldorf GRUR Int 1998, 804 - Impfstoff; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776 - Impfstoff III; Grabinski, GRUR Int 2001, 199 (210 f.) - nicht auf eine Abtretung der Ansprüche der Schutzrechtsinhaberin angewiesen, sie kann auch Ersatz ihres eigenen durch (die behaupteten) Verletzungshandlungen entstandenen Schadens geltend machen (BGH X ZR 180/05, Urteil vom 20.05.2008 - Tintenpatronen; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139, Rn. 14.).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20

    Maschenwarenherstellungsverfahren

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie hier, in der negativen Feststellungsklage ausdrücklich auch die Feststellung der Nichtverletzung bezüglich des deutschen Anteils des europäischen Patentes begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, EuGH-Vorlage vom 30. September 1999 - 2 W 60/98 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2016, Az. I-15 W 36/16).
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