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   EuG, 19.09.2001 - T-30/00   

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https://dejure.org/2001,10457
EuG, 19.09.2001 - T-30/00 (https://dejure.org/2001,10457)
EuG, Entscheidung vom 19.09.2001 - T-30/00 (https://dejure.org/2001,10457)
EuG, Entscheidung vom 19. September 2001 - T-30/00 (https://dejure.org/2001,10457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Tablette für Wasch- oder Geschirrspülmaschinen - Bildmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    'Henkel / OHMI (Image d''un produit détergent)'

  • EU-Kommission PDF

    Henkel KGaA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b
    1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken ohne Unterscheidungskraft - Bildmarken, die in der Wiedergabe der Ware bestehen - Unterscheidungskraft - Beurteilungskriterien

  • EU-Kommission

    Henkel KGaA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Tablette für Wasch- oder Geschirrspülmaschinen - Bildmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; Tablette für Wasch- oder Geschirrspülmaschinen; Anforderungen an ein absolutes Eintragungshindernis

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 75
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-551/93, T-231/94, T-232/94, T-233/94 und T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 168).
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Was sodann die Argumente angeht, die von der Klägerin auf die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Anerkennung der Unterscheidungskraft einer aus einer zweifarbigen Tablette für Waschmaschinen bestehenden dreidimensionalen Marke durch die Entscheidung eines italienischen Gerichts gestützt werden, so stellen die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen nur einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-269, Randnr. 61, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 33).
  • EuG, 19.09.2001 - T-335/99

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Die hier von der Klägerin eingereichte Wiedergabe der Marke unterscheide sich durch nichts von derjenigen, um die es in der Rechtssache T-335/99 gehe (dreidimensionale Marke in Form einer rot-weißen rechteckigen Tablette).
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Was sodann die Argumente angeht, die von der Klägerin auf die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Anerkennung der Unterscheidungskraft einer aus einer zweifarbigen Tablette für Waschmaschinen bestehenden dreidimensionalen Marke durch die Entscheidung eines italienischen Gerichts gestützt werden, so stellen die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen nur einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-269, Randnr. 61, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 33).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Um beurteilen zu können, ob die beanspruchte Darstellung angesichts der Kombination von Form und Farbgebung der wiedergegebenen Tablette im Verkehr als Herkunftshinweis wahrgenommen werden kann, ist der von dieser Darstellung hervorgerufene Gesamteindruck zu untersuchen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23), was nicht unvereinbar damit ist, die einzelnen verwendeten Gestaltungselemente nacheinander zu prüfen.
  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Da dieses Vorbringen vor der Beschwerdekammer nicht geltend gemacht worden ist, ist dem Gericht seine Prüfung verwehrt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Die Wahrnehmung der Marke durch die angesprochenen Verkehrskreise wird zunächst durch den Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlichen Verbrauchers beeinflusst, der je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juli 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke ist daher auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnrn.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-30/00
    Es genügt vielmehr, dass sie den angesprochenen Verkehrskreisen eine Unterscheidung der mit ihr bezeichneten Ware oder Dienstleistung von den Waren oder Dienstleistungen anderer betrieblicher Herkunft ermöglicht und den Schluss zulässt, dass alle mit ihr bezeichneten Waren oder Dienstleistungen unter der Kontrolle des Inhabers dieser Marke hergestellt, vertrieben oder geliefert bzw. erbracht worden sind, der für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 28).
  • EuG, 06.03.2003 - T-128/01

    DaimlerChrysler / HABM (Calandre)

    Was die konkrete Unterscheidungskraft angeht, kann auch einer naturgetreuen grafischen Darstellung eines Kühlergrills die Unterscheidungskraft nicht von vornherein abgesprochen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-30/00, Henkel/HABM [Abbildung eines Reinigungsmittels], Slg. 2001, II-2663, Randnrn.
  • EuG, 10.11.2004 - T-402/02

    'Storck / HABM (Forme d''une papillote)' - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke, die

    22 Da die Klägerin jedenfalls keinen Antrag auf Änderung ihrer Anmeldung nach Artikel 44 der Verordnung Nr. 40/94 und Regel 13 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung Nr. 40/94 (ABl. L 303, S. 1) eingereicht hat, ist die angemeldete Marke als eine Bildmarke anzusehen (vgl. dazu Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-30/00, Henkel/HABM [Abbildung eines Reinigungsmittels], Slg. 2001, II-2663), die aus der Darstellung der Form einer zusammengedrehten Verpackung (Wicklerform) für die von der Anmeldung erfassten Waren besteht.
  • EuG, 14.02.2017 - T-15/16

    Pandalis / EUIPO - LR Health & Beauty Systems (Cystus) - Unionsmarke -

    Es entspricht in diesem Zusammenhang ständiger Rechtsprechung, dass eine Entscheidung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (vgl. Urteil vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Abbildung eines Reinigungsmittels], T-30/00, EU:T:2001:223, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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