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   OLG Karlsruhe, 25.02.1987 - 6 U 32/86   

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OLG Karlsruhe, 25.02.1987 - 6 U 32/86 (https://dejure.org/1987,12627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.1987 - 6 U 32/86 (https://dejure.org/1987,12627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 6 U 32/86 (https://dejure.org/1987,12627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1987, 788
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08

    Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung

    Soweit im nachgelassenen Schriftsatz die Lizenz der Beklagten Ziff. 1 am X-Patent EP 940 056 eingewendet wird, zeigen die Beklagten nicht ansatzweise substantiiert auf (vgl. Abschn. V: Aussetzung), dass das prioritätsältere Schutzrecht die mit dem Klagepatent identische Lehre vermittelt (vgl. zur Problematik einer Wirkung des dem einfachen Lizenznehmer eingeräumten positiven Benutzungsrechts gegenüber dem Inhaber eines identischen prioritätsjüngeren Schutzrechts: OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.02.1987 - 6 U 32/86, GRUR Int. 1987, 788 - Offenendspinnmaschinen).

    Lizenz nach § 15 Abs. 2, Abs. 3 PatG ist nur die eingeräumte Befugnis zur positiven Nutzung der lizenzierten technischen Lehre (OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.02.1987 - 6 U 32/86, GRUR Int. 1987, 788, 789 - Offenendspinnmaschinen).

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Unabhängig davon, ob man die dem deutschen Recht eigentümliche Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft in diesem Zusammenhang für unerheblich hält (so Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl. 2006, § 15 Rn. 225) oder ob man die Verfügung über das Schutzrecht durch Lizenzierung als selbständiges Rechtsgeschäft vom schuldrechtlichen Geschäft unterscheidet und hierfür das anwendbare Recht gesondert bestimmt, lässt sich die Frage, welcher Rechtsordnung die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Immaterialgüterrecht nach Auffassung der Kammer allein nach dem Schutzlandstatut beantworten (so im Grundsatz auch BGH, Urteil vom 16.06.1994 - I ZR 24/92 - GRUR 1994, 798 - Folgerecht bei Auslandsbezug ; OLG Karlsruhe, GRUR Int. 1987, 788 - Offenspinnmaschine ; Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl. 2006, § 15 Rdnr. 225; Fezer/Koos, in: Staudinger, EGBGB/IPR Internationales Wirtschaftsrecht, Neubearb. 2010 Rn. 927 und 989; Basedow/Metzger, Festschrift Boguslavskij, 2004, S. 153, 161 f.), wohingegen eine akzessorische Anknüpfung des Verfügungsgeschäfts an das Vertragsstatut ausscheidet (vgl. zum Meinungsstand: Fezer/Koos, aaO, Rn. 927 f.).
  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09

    Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur

    c) Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die ebenfalls als Ausnahmevorschrift gestaltete Regelung des § 15 Abs. 3 PatG, der die Sukzessionsfestigkeit von Lizenzen anordnet, nicht auf ein pactum de non petendo wie im vorliegenden Fall anwendbar (h.M., u. a. Ullmann in Benkard, PatG, 10. Auflage 2006, § 15 Rn. 111; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.02.1987 - 6 U 32/86, GRUR-Int. 1987, 788 - Offenendspinnmaschinen).
  • LG Mannheim, 29.05.2015 - 2 O 147/14

    Übertragung eines Patents: Anwendbares Recht für die Beurteilung des

    Für die Frage des sogenannten Sukzessionsschutzes einer Lizenz bei Übertragung des lizenzierten Patents gilt nicht das Vertrags-, sondern das Schutzlandstatut ( McGuire , Die Lizenz, 2012, 607; Reithmann/Martiny/ Hiestand , Internationales Vertragsrecht, 7. Aufl., 2010, Rdnr. 1879; vgl. ferner zur Rechtslage vor Einführung des § 15 Abs. 3 PatG im Jahr 1986 OLG Karlsruhe GRURInt 1987, 788, 789 - Offenendspinnmaschinen ).
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