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   EuGH, 10.11.1992 - C-3/91   

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https://dejure.org/1992,719
EuGH, 10.11.1992 - C-3/91 (https://dejure.org/1992,719)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.1992 - C-3/91 (https://dejure.org/1992,719)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 1992 - C-3/91 (https://dejure.org/1992,719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    1. Gemeinschaftsrecht - Vorrang - Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem später der Gemeinschaft beigetretenen Staat - Mit dem Vertrag unvereinbare Vorschriften - Unanwendbarkeit vom Zeitpunkt des Beitritts an

  • EU-Kommission

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines zweiseitigen Abkommens zwischen Mitgliedstaaten über den Schutz von Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen mit Art. 30 und 36 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Französisch-spanisches Abkommen über den Schutz ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Warenverkehr: Schutz von Herkunftsangaben

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Vorrang - Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem später der Gemeinschaft beigetretenen Staat - Mit dem Vertrag unvereinbare Vorschriften - Unanwendbarkeit vom Zeitpunkt des Beitritts an

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Französisch-spanisches Übereinkommen über den Schutz der Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen - Vereinbarkeit mit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1993, 76
  • DB 1993, 931
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
    31 Unter Berufung auf das Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) machen die Beklagten noch geltend, der Schutz geographischer Bezeichnungen sei nur gerechtfertigt, wenn er eine lautere Praxis und herkömmliche Übung Dritter nicht berühre; die Anwendung des französisch-spanischen Abkommens dürfe sie nicht daran hindern, die Bezeichnungen "Turron de Jijona" und "Turron de Alicante" zu verwenden, da sie diese seit jeher ständig und in lauterer Weise benutzt hätten.

    Zwar heisst es im Urteil in der Rechtssache 16/83 zu der Frage, ob eine nationale Regelung zum Schutz einer mittelbaren geographischen Herkunftsangabe und im Interesse des Verbraucherschutzes die Vermarktung eingeführter Weine in einer bestimmten Flaschenart verbieten dürfe, daß im System eines Gemeinsamen Marktes der Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs in bezug auf die Aufmachung der Weine unter allseitiger Achtung lauterer Praktiken und herkömmlicher Übungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet werden müssten.

    34 Ohne daß es hier darauf ankäme, ob die Beklagten bereits vor dem französisch-spanischen Abkommen mit der Verwendung der Bezeichnungen Touron Alicante und Touron Jijona begonnen hatten, worüber die Parteien streiten, unterscheidet sich die Ausgangslage in der Rechtssache 16/83 von derjenigen in der vorliegenden Rechtssache.

    In der Rechtssache 16/83 haben die Erörterungen vor dem Gerichtshof ergeben (vgl. Randnr. 28 jenes Urteils), daß Flaschen, deren Form mit dem Bocksbeutel identisch war oder sich von ihm nur in einer für den Verbraucher kaum wahrnehmbaren Weise unterschied, herkömmlich zur Vermarktung der Weine aus bestimmten Anbaugebieten Italiens verwendet wurden.

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
    Nach dem Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181) sei das französisch-spanische Abkommen daher mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.

    29 Das Urteil in der Rechtssache 12/74 hat nicht die Bedeutung, die ihm die Kommission beimisst.

  • EuGH, 25.04.1985 - 207/83

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
    30 Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 25. April 1985 in der Rechtssache 207/83 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1985, 1201, Randnr. 21) entschieden, daß der EWG-Vertrag Vorschriften, nach denen die Verwendung falscher Ursprungsangaben verboten werden könne, nicht in Frage stelle.
  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
    Die Ursprungsbezeichnung hingegen gewährleistet über die geographische Herkunft des Erzeugnisses hinaus, daß die Ware unter Beachtung von Qualitäts- oder Fabrikationsnormen erzeugt wurde, die von einer Behörde erlassen und von dieser Behörde überwacht werden; sie gewährleistet damit auch bestimmte besondere Eigenschaften (vgl. Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize, Slg. 1992, I-3669, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
    21 Das französisch-spanische Abkommen enthält hingegen keine Maßnahmen, die, wie es der Tatbestand des Artikels 34 (vgl. das Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 15/79, Grönveld, Slg. 1979, 3409, Randnr. 7) voraussetzt, spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Aussenhandel schaffen, so daß die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates zum Nachteil der Produktion oder des Handels anderer Mitgliedstaaten einen besonderen Vorteil erlangt.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
    16 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuerst das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) erfasst das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmässige Beschränkungen des Artikels 30 EWG-Vertrag jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-3/91
    24 Als Ausnahme von einem der tragenden Grundsätze des Gemeinsamen Marktes erlaubt Artikel 36 Beschränkungen des freien Warenverkehrs jedoch nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (vgl. Urteil vom 31. November 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, Randnr. 7).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Ein von einem Mitgliedstaat mit einem anderen Staat geschlossenes Abkommen kann nach Beitritt des anderen Staats zur Europäischen Union im Verhältnis zwischen diesen Staaten keine Anwendung mehr finden, wenn es dem Unionsrecht widerspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - C-3/91, Slg. 1992, I-5529 = GRUR Int. 1993, 76 Rn. 8 - Exportur; Urteil vom 8. September 2009 - C-478/07, Slg. 2009, I-7721 = GRUR 2010, 143 Rn. 98 - American Bud II; Urteil vom 21. Januar 2010 - C-546/07, Slg. 2010, I-439 = EuZW 2010, 217 Rn. 44 - Kommission/Deutschland).

    aa) Eine vertragliche Regelung in einem Abkommen zwischen Mitgliedstaaten ist unanwendbar, wenn sie den unionsvertraglichen Bestimmungen widerspricht (vgl. EuGH, Slg. 1988, 5589 Rn. 22 - Matteucci; GRUR Int. 1993, 76 Rn. 8 - Exportur; GRUR 2010, 143 Rn. 98 - American Bud II; EuZW 2010, 217 Rn. 44 - Kommission/Deutschland).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der geografische Angaben als gewerbliches und kommerzielles Eigentum im Sinne von Art. 36 Satz 1 AEUV ansieht (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - C-3/91, Slg. 1992, I-5529 = GRUR Int. 1993, 76 Rn. 37 f. - Exportur [Turrón de Alicante]; Urteil vom 20. Mai 2003 - C-469/00, Slg. 2003, I-5053 = GRUR 2003, 609 Rn. 49 - Grana Padano; Urteil vom 20. Mai 2003 - C-108/01, Slg. 2003, I-5121 = GRUR 2003, 616 Rn. 64 - Prosciutto di Parma).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Ein von einem Mitgliedstaat mit einem anderen Staat geschlossenes Abkommen kann nach Beitritt des zweiten Staats zur Europäischen Union im Verhältnis zwischen diesen Staaten keine Anwendung mehr finden, soweit es dem Unionsrecht widerspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - C-3/91, Slg. 1992, I-5529 = GRUR Int. 1993, 76 Rn. 8 - Exportur; Urteil vom 8. September 2009 - C-478/07, Slg. 2009, I-7721 = GRUR 2010, 143 Rn. 98 - American Bud II; Urteil vom 21. Januar 2010 - C-546/07, Slg. 2010, I-439 = EuZW 2010, 217 Rn. 44 - Kommission/Deutschland).

    Widerspricht danach Art. 8 Abs. 2 BIT den Art. 267 und Art. 344 AEUV, so ist diese Bestimmung nicht anwendbar (vgl. EuGH, Slg. 1988, 5589 Rn. 22 - Matteucci; GRUR Int. 1993, 76 Rn. 8 - Exportur; GRUR 2010, 143 Rn. 98 - American Bud II; EuZW 2010, 217 Rn. 44 - Kommission/Deutschland) und keine wirksame Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen.

  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

    43 und 44); eine derartige Bezeichnung ist im Übrigen nicht als solche ein geografischer Name, sie ist aber doch zumindest geeignet, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das damit bezeichnete Produkt aus einem bestimmten Ort, einem bestimmten Gebiet oder einem bestimmten Land stammt (Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91, Exportur, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 11).

    Eine solche Regelung stellt deshalb eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG dar (in diesem Sinne Urteile Nijman, Randnr. 12, und Exportur, Randnrn.

    Zum absoluten Schutz einer Herkunftsangabe durch ein bilaterales Abkommen, der im Wesentlichen der gleichen Art war wie im Ausgangsfall, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der mit einem solchen Abkommen verfolgte Zweck, die Erzeuger eines Vertragsstaats daran zu hindern, geografische Bezeichnungen des anderen Staates zu verwenden und damit den Ruf der Erzeugnisse von Unternehmen aus den betreffenden Gebieten oder Orten auszunutzen, die Lauterkeit des Wettbewerbs sichern soll und damit unter den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Artikel 30 EG fällt, soweit die fraglichen Bezeichnungen nicht bei Inkrafttreten des Abkommens oder später im Ursprungsland zu Gattungsbezeichnungen geworden sind (Urteile Exportur, Randnr. 37, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 20).

    Ergibt sich daher aus den Feststellungen des vorlegenden Gerichts, dass die Bezeichnung "Bud" nach den tatsächlichen Gegebenheiten und dem begrifflichen Verständnis, die in der Tschechischen Republik bestehen, ein Gebiet oder einen Ort in diesem Staat bezeichnet und dass ihr Schutz nach den Kriterien des Artikels 30 EG gerechtfertigt ist, so steht der Erstreckung dieses Schutzes auf das Gebiet eines Mitgliedstaats wie Österreich nichts entgegen (in diesem Sinne Urteil Exportur, Randnr. 38).

    Demnach ist auf die erste Frage, soweit sie sich auf die Artikel 28 EG und 30 EG bezieht, zu antworten, dass diese Artikel nicht der Anwendung einer Bestimmung eines zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland geschlossenen bilateralen Vertrages entgegenstehen, nach der einer einfachen und mittelbaren geografischen Herkunftsangabe dieses Drittlands in dem einführenden Mitgliedstaat ein von jeglicher Irreführungsgefahr unabhängiger Schutz gewährt wird und die Einfuhr einer Ware, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist, unterbunden werden kann, es sei denn, die geschützte Bezeichnung ist beim Inkrafttreten des Vertrages oder später im Ursprungsland zu einer Gattungsbezeichnung geworden (Urteil Exportur, Randnr. 39).

    In diesem Fall kann der Schutz der Bezeichnung, unbeschadet eines etwaigen Schutzes von spezifischen Rechten wie etwa Markenrechten, nicht als Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Artikel 30 EG gerechtfertigt sein (in diesem Sinne Urteile Exportur, Randnr. 37, und vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94, Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343, Randnr. 53).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-325/00

    Kommission / Deutschland

    Der Gerichtshof hat zwar, wie die deutsche Regierung ausführt, in seinem Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91 (Exportur, Slg. 1992, I-5529) anerkannt, dass der Schutz geografischer Angaben unter bestimmten Voraussetzungen unter den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Artikel 36 EG-Vertrag fallen kann; jedenfalls eine Regelung wie die vorliegende, die zur Bestimmung des Herkunftsbereichs auf das gesamte deutsche Hoheitsgebiet abstellt und für alle Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft gilt, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, ist nicht als geografische Angabe anzusehen, die nach Artikel 36 EG-Vertrag gerechtfertigt sein kann.
  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

    43 und 44); eine derartige Bezeichnung ist im Übrigen nicht als solche ein geografischer Name, sie ist aber doch zumindest geeignet, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das damit bezeichnete Produkt aus einem bestimmten Ort, einem bestimmten Gebiet oder einem bestimmten Land stammt (vgl. Urteil vom 10. November 1992, Exportur, C-3/91, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 11).

    In Randnr. 99 des Urteils Budejovický Budvar hat der Gerichtshof ausgeführt, dass er zum Schutz durch ein bilaterales Abkommen, der im Wesentlichen der gleichen Art war wie im Ausgangsfall, bereits festgestellt hat, dass der mit einem solchen Abkommen verfolgte Zweck, die Erzeuger eines Vertragsstaats daran zu hindern, geografische Bezeichnungen des anderen Staates zu verwenden und damit den Ruf der Erzeugnisse von Unternehmen aus den betreffenden Gebieten oder Orten auszunutzen, die Lauterkeit des Wettbewerbs sichern soll und damit unter den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Art. 30 EG fällt, soweit die fraglichen Bezeichnungen nicht bei Inkrafttreten des Abkommens oder später im Ursprungsland zu Gattungsbezeichnungen geworden sind (vgl. Urteile Exportur, Randnr. 37, und vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 20).

    Was erstens die Bezugnahme in dieser Randnummer des Urteils auf die tatsächlichen Gegebenheiten und das begriffliche Verständnis, die in der Tschechischen Republik bestehen, betrifft, so ist dieser Ausdruck in dem besonderen Rahmen des Schutzmechanismus für die Bezeichnung "Bud" nach den in Rede stehenden bilateralen Verträgen zu verstehen, der darin besteht, dass dieser Mechanismus, genau wie z. B. der im Urteil Exportur in Rede stehende, auf einer Erstreckung des Schutzes, wie er im Herkunftsmitgliedstaat - im vorliegenden Fall in der Tschechischen Republik - vorgesehen ist, auf den Einfuhrmitgliedstaat - im vorliegenden Fall auf die Republik Österreich - beruht.

    Ein solcher Mechanismus ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der gewährte Schutz in Abweichung vom Territorialitätsprinzip nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats sowie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Verständnis, die in diesem Staat bestehen, bestimmt (Urteil Exportur, Randnrn.

  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Dies entspricht dem bisherigen Rechtsverständnis (BGHZ 44, 16, 20 - de Paris; BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 277/91, WRP 1994, 256, 258 - Mozzarella I; Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 96/92, GRUR 1995, 65, 66 = WRP 1995, 11 - Produktionsstätte) und hat auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int. 1993, 76, 79 - Turrón) seinen Niederschlag gefunden.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 229/03

    Pietra di Soln

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften genießen geographische Herkunftsangaben i.S. der §§ 126 ff. MarkenG Schutz als gewerbliches und kommerzielles Eigentum i.S. des Art. 30 EG (vgl. EuGH, Urt. v. 10.11.1992 - C-3/91, Slg. 1992, I-5529 Tz 37 = GRUR Int. 1993, 76 - Exportur/Turrón; Urt. v. 5.11.2002 - C-325/00, Slg. 2002, I-9977 Tz 27 = GRUR Int. 2002, 1021 = WRP 2002, 1420 - CMA-Gütezeichen).
  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

    Danach soll nämlich eine Herkunftsangabe den Verbraucher darauf hinweisen, daß das bezeichnete Erzeugnis aus einem bestimmten Ort, Gebiet oder Land stammt (Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91, Exportur, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 11).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96

    Warsteiner I; Verbot der irreführenden Verwendung einer einfachen geographischen

    Dieses Verständnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 44, 16, 20 - de Paris; BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 277/91, WRP 1994, 256, 258 = GRUR 1997, 142 - Mozzarella I; Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 96/92, GRUR 1995, 65, 66 = WRP 1995, 11 - Produktionsstätte) und findet auch in Erkenntnissen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften seinen Niederschlag (vgl. EuGH, Urt. v. 10.11.1992 - Rs. C-3/91, GRUR Int. 1993, 76, 79 - Turrón).
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 277/91

    Mozzarella I - Schutz von Herkunftsangaben

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95

    Belgien / Spanien

  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

  • BGH, 19.12.2019 - I ZB 78/18

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Qualitätsregelungen für

  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

  • EuGH, 16.03.1999 - C-289/96

    Dänemark / Kommission

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-469/00

    GENERALANWALT ALBER ÄUSSERT SICH ZUM UMFANG DES DURCH DIE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07

    VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter

  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 210/91

    Mozzarella II - Irreführung/Herkunft

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-478/07

    Budejovický Budvar - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Auslegung

  • OLG München, 09.10.2003 - 29 U 2690/03

    Markenschutz: "Solnhofer Platte" - "Pietra di Soln"

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-265/04

    Bouanich - Freier Kapitalverkehr (Artikel 56 EG und 58 EG) - Steuergesetzgebung -

  • BPatG, 02.10.2009 - 30 W (pat) 78/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • EuG, 12.06.2007 - T-57/04

    Budejovický Budvar / OHMI - Anheuser-Busch (BUDWEISER) - Gemeinschaftsmarke -

  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03

    Markenrechtsschutz - zur Zulässigkeit einer Internetwerbung mit der Bezeichnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1995 - C-367/93

    F. G. Roders BV u. a. gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-101/98

    UDL

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2005 - C-147/04

    De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden - Freier Verkehr landwirtschaftlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-216/01

    GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98

    Warsteiner Brauerei

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-503/03

    Kommission / Spanien - Richtlinie 64/221/EWG - Angehörige von Drittstaaten, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-446/09

    Philips - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-289/96

    Dänemark / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-321/94

    Strafverfahren gegen Jacques Pistre (C-321/94), Michèle Barthes (C-322/94), Yves

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-495/09

    Nokia - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

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