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   OLG Stuttgart, 13.10.1997 - 2 U 107/97   

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https://dejure.org/1997,5994
OLG Stuttgart, 13.10.1997 - 2 U 107/97 (https://dejure.org/1997,5994)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.10.1997 - 2 U 107/97 (https://dejure.org/1997,5994)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Oktober 1997 - 2 U 107/97 (https://dejure.org/1997,5994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 14, 19, 24 MarkenG; Art. 30, 36 EGV
    Bei nicht gestattetem Verkauf markenrechtlich geschützter Importware über das Internet kann der Markeninhaber Unterlassung fordern

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1998, 806
  • MMR 1998, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10

    Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung: Weiterveräußerung ohne Einwilligung

    Da die kommerzielle Weiterveräußerung der Software durch die R. und demzufolge auch durch die Beklagte zu 1) rechtwidrig waren, muss die Klägerin eine Verwendung ihrer geschützten Markenzeichen insofern nicht dulden (vgl. OLG Stuttgart, GRUR Int. 1998 806 - Fender-Musikinstrumente; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 314].
  • OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18

    Voraussetzungen der Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei außereuropäischem

    Auch der Vertrieb markierter Originalware im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Markeninhabers durch einen Dritten kann mithin eine Fallkonstellation des Identitätsschutzes im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 darstellen (Fezer, MarkenG 4. Aufl. § 14 Rn. 198; vgl. insbesondere zur Einfuhr originaler Markenware ohne Zustimmung des Markeninhabers: Bomba, GRUR 2013, 1004, 1006; LG Meiningen, NStZ 2003, 41, 42; Maske-Reiche aaO. Maske-Reiche § 143 MarkenG Rn. 39; OLG Stuttgart (2. Zivilsenat) GRUR Int. 1998, 806, 807).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 6 U 76/19

    Zum Begriff der "Einfuhr" als Benutzungshandlung im Rahmen von § 14 Abs. 3 Ziffer

    Das Anbieten im Inland verletzt auch dann, wenn es nur die Erwerbsmöglichkeit im Ausland zum Gegenstand hat, da eigenständiger Gefährdungsschutz im Vorfeld geboten ist und eine Beeinträchtigung der Markeninhaberinteressen in Bezug auf die Inlandsnachfrage droht (vgl. BGH GRUR 2007, 871 - Wagenfeldleuchte, Tz 29/31 zum UrhG und zur Warenverkehrsfreiheit; BGH GRUR 2007, 221 - Simvastatin, Tz 10, zum PatG; zum WZG: BGH GRUR 1990, 361, 363 - Kronenthaler, betr. "Feilhalten"; für Angebot an ausländische Kunden OLG Stuttgart GRUR Int. 1998, 806 - Fender-Musikinstrument).
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