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   EuGH, 16.03.1999 - C-289/96, C-293/96, C-299/96   

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https://dejure.org/1999,2853
EuGH, 16.03.1999 - C-289/96, C-293/96, C-299/96 (https://dejure.org/1999,2853)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.1999 - C-289/96, C-293/96, C-299/96 (https://dejure.org/1999,2853)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 1999 - C-289/96, C-293/96, C-299/96 (https://dejure.org/1999,2853)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Dänemark / Kommission

    Verordnung Nr. 2081/92 des Rates, Artikel 3 Absätze 1 und 3
    1 Landwirtschaft - Einheitliche Rechtsvorschriften - Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Eintragung gemäß der Verordnung Nr. 2081/92 - Nicht eintragungsfähige Bezeichnungen - Bezeichnungen, die zu ...

  • EU-Kommission

    Dänemark / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Eintragung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen ; Feta als geschützte Ursprungsbezeichnung ; Voraussetzungen einer Ursprungsbezeichnung; Eintragung und Bezeichnung einer Marke

  • Wolters Kluwer

    Eintragung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen ; Feta als geschützte Ursprungsbezeichnung ; Voraussetzungen einer Ursprungsbezeichnung; Eintragung und Bezeichnung einer Marke

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eintragung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen - »Feta«

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2081/92/EWG; ; Verordnung Nr. 1107/96/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission vom 12. Juni 1996 zur Eintragung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß dem Verfahren nach Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates - Geschützte Ursprungsbezeichnung Feta

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1999, 532
  • EuZW 1999, 592
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.03.1999 - C-293/96

    Dänemark / Kommission - Landwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 16.03.1999 - C-289/96
    In den verbundenen Rechtssachen C-289/96, C-293/96 und C-299/96.

    Bundesrepublik Deutschland , vertreten durch Ministerialrat E. Röder, Bundesministerium für Wirtschaft, und Regierungsdirektor A. Dittrich, Bundesministerium der Justiz, Postfach 1308, D-53003 Bonn, als Bevollmächtigte, Klägerin in der Rechtssache C-293/96,.

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, - in der Rechtssache C-289/96 vertreten durch Rechtsberater J. L. Iglesias Buhigues und durch H. Støvlbæk, Juristischer Dienst, - in der Rechtssache C-293/96 vertreten durch Rechtsberater J. L. Iglesias Buhigues und durch U. Wölker, Juristischer Dienst, - in der Rechtssache C-299/96 vertreten durch Rechtsberater J. L. Iglesias Buhigues und durch G. Berscheid, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg,.

    unterstützt durch Griechische Republik, vertreten durch D. Papageorgopoulos, Rechtsberater im Juristischen Dienst des Staates (Rechtssache C-293/96), I. Chalkias, beigeordneter Rechtsberater im Juristischen Dienst des Staates (Rechtssachen C-289/96 und C-299/96), und I. Galani-Maragkoudaki, stellvertretende Sonderrechtsberaterin in der Sonderabteilung des Außenministeriums für Rechtsfragen der Europäischen Gemeinschaften (Rechtssachen C-289/96, C-293/96 und C-299/96), als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Griechische Botschaft, 117, Val Sainte-Croix, Luxemburg, Streithelferin,.

    Zweitens setzt, wie die Kommission im übrigen in ihrer Klagebeantwortung in der Rechtssache C-293/96 selbst ausgeführt hat, auch eine Eintragung im vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Grundverordnung voraus, daß die Bezeichnungen den materiellen Vorschriften dieser Verordnung entsprechen, obgleich Artikel 17 Absatz 2 ausdrücklich vorsieht, daß Artikel 7 der Grundverordnung im Rahmen des vereinfachten Eintragungsverfahrens keine Anwendung findet.

    1: Verfahrenssprachen: in der Rechtssache C-289/96: Dänisch; in der Rechtssache C-293/96: Deutsch; in der Rechtssache C-299/96: Französisch.

  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Auszug aus EuGH, 16.03.1999 - C-289/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91, Exportur, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 37) sei jedoch der Situation im Ursprungsmitgliedstaat besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    Außerdem hatte der Gerichtshof im Urteil Exportur über die Frage zu entscheiden, ob es dem freien Warenverkehr widerspricht, wenn ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten im Einfuhrstaat das Recht des Ursprungsstaats für anwendbar erklärt und damit vom Territorialitätsprinzip abweicht, nach dem der Schutz von Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Schutz begehrt wird, also dem Recht des Einfuhrstaats.

  • EuGH, 30.01.1985 - 143/83

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 16.03.1999 - C-289/96
    Die vom Rat und von der Kommission anläßlich des Erlasses der Grundverordnung abgegebene Erklärung könne zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. die Urteile vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 13, und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnrn.
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus EuGH, 16.03.1999 - C-289/96
    Die vom Rat und von der Kommission anläßlich des Erlasses der Grundverordnung abgegebene Erklärung könne zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. die Urteile vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 13, und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnrn.
  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    Eine solche Prüfung erfordert die Nachprüfung eine Reihe von Anforderungen, was in hohem Maße gründliche Kenntnisse sowohl von Besonderheiten des betreffenden Mitgliedstaats (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, Slg. 2001, I-9517, Randnr. 53) als auch von der Situation in den anderen Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. März 1999, Dänemark u. a./Kommission, C-289/96, C-293/96 und C-299/96, Slg. 1999, I-1541, Randnr. 96) verlangt.

    Wie nämlich der Gerichtshof festgestellt hat, findet die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 stehende Definition des Begriffs "Bezeichnung, die zur Gattungsbezeichnung geworden ist", auch auf Bezeichnungen Anwendung, die stets Gattungsbezeichnungen waren (Urteil Dänemark u. a./Kommission, oben angeführt, Randnr. 80).

    Die rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen, geschichtlichen, kulturellen und sozialen Anhaltspunkte, anhand deren die erforderliche eingehende Prüfung vorgenommen werden kann, sind somit u. a. die einschlägigen nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften einschließlich ihrer Entstehungsgeschichte, die Wahrnehmung der angeblichen Gattungsbezeichnung durch den Durchschnittsverbraucher unter Einbeziehung der Tatsache, dass sich die Bekanntheit der Bezeichnung deshalb weiterhin auf den in einem bestimmten Gebiet hergestellten traditionellen gereiften Käse bezieht, weil sie in anderen Regionen des Mitgliedstaats oder der Europäischen Union nicht gemeinhin verwendet wird, der Umstand, dass ein Erzeugnis unter der fraglichen Bezeichnung in bestimmten Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarktet wurde, die Tatsache, dass ein Erzeugnis unter der fraglichen Bezeichnung in deren Ursprungsland auch ohne Einhaltung der traditionellen Herstellungsmethoden rechtmäßig hergestellt wurde, der Umstand, dass solche Vorgänge fortdauerten, die Menge der nicht nach den traditionellen Methoden hergestellten Erzeugnisse mit der fraglichen Bezeichnung im Verhältnis zu der Menge der nach diesen Methoden hergestellten Erzeugnisse, der Marktanteil der nicht nach den traditionellen Methoden hergestellten Erzeugnisse mit der fraglichen Bezeichnung im Verhältnis zu dem Marktanteil der nach diesen Methoden hergestellten Erzeugnisse, die Tatsache, dass die Aufmachung der nicht nach den traditionellen Methoden hergestellten Erzeugnisse auf die Herstellungsorte der nach diesen Methoden hergestellten Erzeugnisse verweist, der Schutz der fraglichen Bezeichnung durch völkerrechtliche Übereinkünfte und die Zahl der Mitgliedstaaten, die sich etwa auf den angeblichen Gattungscharakter der fraglichen Bezeichnung berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile Dänemark u. a./Kommission, Randnrn.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof nicht die Möglichkeit ausgeschlossen (Urteil Dänemark u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    13 Mit Urteil vom 16. März 1999 in den Rechtssachen C-289/96, C-293/96 und C-299/96 (Dänemark u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1541) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 1107/96 für nichtig, soweit darin die Bezeichnung "Feta" als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen wurde.
  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass auch eine Eintragung im vereinfachten Verfahren gemäß Art. 17 der Verordnung Nr. 2081/92 voraussetzte, dass die Bezeichnungen den materiellen Vorschriften der Verordnung entsprachen, obgleich Art. 17 Abs. 2 ausdrücklich vorsah, dass Art. 7 dieser Verordnung im Rahmen des vereinfachten Eintragungsverfahrens keine Anwendung fand und damit in diesem Rahmen das Einspruchsrecht von in ihren berechtigten Interessen betroffenen Dritten gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung ausschloss (vgl. Urteil vom 16. März 1999, Dänemark u. a./Kommission, "Feta I", C-289/96, C-293/96 und C-299/96, Slg. 1999, I-1541, Randnr. 92).
  • OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03

    Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5

    Es oblag der Kommission, festzustellen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen zur Aufnahme der Bezeichnung "Bayerisches Bier" in die Liste der geographischen Angaben vorliegen (EuGH Urteile vom 16. März 1999, Rs. C-289/96, C-283/96 und C-299/96, GRUR Int. 1999, 532 - Feta).
  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

    Die Prüfung, ob eine zur Eintragung als geographische Angabe angemeldete Bezeichnung eine Gattungsbezeichnung ist, hat rechtssystematisch der Prüfung vorauszugehen, ob im Übrigen die Voraussetzungen einer geographischen Herkunftsangabe nach Art. 2 Abs. 1 lit. b) VO 2081/92 gegeben sind (vgl. den Zusammenhang in EuGH GRUR Int. 1999, 532, 540, Rn. 88 ff. -Feta (I)).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18

    Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. März 1999, Dänemark u. a./Kommission (C-289/96, C-293/96 und C-299/96, EU:C:1999:141, Rn. 80), festgestellt hat, dass der in einer Art. 41 der Verordnung Nr. 1151/2012 über die Verwendung von Gattungsbezeichnungen entsprechenden Bestimmung enthaltene Begriff "Bezeichnung, die zur Gattungsbezeichnung geworden ist" auch auf Bezeichnungen Anwendung findet, die stets Gattungsbezeichnungen waren .
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-159/20

    Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Dänemark dadurch, dass es

    13 Urteil vom 16. März 1999, Dänemark u. a./Kommission (C-289/96, C-293/96 und C-299/96, EU:C:1999:141).

    14 Vgl. Urteil vom 16. März 1999, Dänemark u. a./Kommission (C-289/96, C-293/96 und C-299/96, EU:C:1999:141, Rn. 81 bis 103).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07

    Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der

    36 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 16. März 1999, Dänemark, Deutschland und Frankreich/Kommission (C-289/96, C-293/96 und C-299/96, Slg. 1999, I-1541, Randnr. 92).
  • BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10

    Obazda - Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer

    Eine Eintragung kann vielmehr auch dann zu versagen sein, wenn dies nur in einem Teil der Mitgliedstaaten der Fall ist (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 532, 539f., Nr. 87ff. -Feta).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

    3- Urteil vom 16. März 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-289/96, C-293/96 und C-299/96 (Dänemark, Deutschland und Frankreich/Kommission, "Feta", Slg. 1999, I-1541).
  • BPatG, 02.10.2009 - 30 W (pat) 78/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-269/99

    Carl Kühne u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05

    Kommission / Deutschland - Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano"

  • EuG, 06.07.2004 - T-370/02

    Alpenhain-Camembert-Werk u.a. / Kommission

  • FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 891/97

    Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen

  • EuG, 14.12.2017 - T-828/16

    Consejo Regulador "Torta del Casar"/ EUIPO - Consejo Regulador "Queso de La

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2001 - C-66/00

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ZU

  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

  • EuG, 13.12.2005 - T-381/02

    Confédération générale des producteurs de lait de brebis und des industriels de

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