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   EuGH, 13.01.2000 - C-220/98   

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https://dejure.org/2000,114
EuGH, 13.01.2000 - C-220/98 (https://dejure.org/2000,114)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2000 - C-220/98 (https://dejure.org/2000,114)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - C-220/98 (https://dejure.org/2000,114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der Bezeichnung. Lifting' - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Richtlinie 76/768/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Estée Lauder

  • EU-Kommission PDF

    Estée Lauder

    EG-Vertrag, Artikel 30 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG]; Richtlinie 76/768 des Rates, Artikel 6 Absatz 3
    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Verbot der Einfuhr oder des Vertriebs eines kosmetischen Mittels mit der ...

  • EU-Kommission

    Estée Lauder

  • Wolters Kluwer

    Freier Warenverkehr ; Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der Bezeichnung "Lifting"; Vorliegen einer "Irreführung"

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGH beanstandet deutsches Verbraucherleitbild - »Lifting«

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 30; ; Richtlinie 76/768/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Verbot der Einfuhr oder des Vertriebs eines kosmetischen Mittels mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln - Auslegung der Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG) und Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1173
  • GRUR Int. 2000, 354
  • EuZW 2000, 286
  • DVBl 2000, 547
  • BB 2000, 376
  • DB 2000, 272
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Im Rahmen der Auslegung der Richtlinie 84/450 hat der Gerichtshof zur Bewertung einerseits der Gefahr einer Irreführung der Verbraucher und andererseits der Erfordernisse des freien Warenverkehrs entschieden, daß bei der Beurteilung, ob eine Bezeichnung, Marke oder Werbeaussage irreführend ist, auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31).

    Es ist auch Sache des nationalen Gerichts, ein Sachverständigengutachten einzuholen oder eine Verbraucherbefragung in Auftrag zu geben, falls es dies für erforderlich hält, um beurteilen zu können, ob eine Werbeaussage irreführen kann, und, da es keine einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen gibt, nach seinem nationalen Recht zu bestimmen, welcher Prozentsatz der Verbraucher mindestens durch diese Aussage irregeführt werden muß, damit ein Verbot dieser Werbeaussage gerechtfertigt ist (vgl. Urteil Gut Springenheide und Tusky, Randnrn.

  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Die Richtlinie 76/768 hat eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt (Urteile vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümerie-Fabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb - Clinique -, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Die Richtlinie 76/768 hat eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt (Urteile vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümerie-Fabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb - Clinique -, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.01.1999 - C-77/97

    DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERMARKTUNG KOSMETISCHER MITTEL

    Auszug aus EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung dieser Bestimmung zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. insbesondere Urteil Clinique, Randnr. 16, und Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 27).
  • LG Bonn, 02.09.2020 - 9 O 396/17

    Private Krankenversicherung: Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung

    Denn auch nach dem Leitbild eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher in Anbetracht aller einschlägigen Tatsachen, einschließlich bereitgestellter Werbung und Informationen, und sämtlicher begleitenden Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14 -, Rn. 23; EuGH, Urteil vom 30.04.2014 - C-26/13 -, Rn. 74; vgl. auch EuGH Urteil vom 06.07.1995 - C-470/93 -, Rn. 24; EuGH, Urteil vom 13.01.2000 -C-220/98 -, Rn. 27, 30) ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    78 Dabei müssen diese Gerichte auf die Wahrnehmung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abstellen (Urteile X, Randnrn. 15 und 16, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31, vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98, Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 27, vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-99/01, Linhart und Biffl, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 31, und Pippig Augenoptik, Randnr. 55).

    79 Um die erforderliche Beurteilung vorzunehmen, müssen die nationalen Gerichte auch alle maßgeblichen Gesichtspunkte der Rechtssache berücksichtigen (Urteil Estée Lauder, Randnrn.

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 36/14

    Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir - Wettbewerbsverstoß: Verbot täuschender

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den die Mitgliedstaaten bei Maßnahmen zur Durchführung von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 76/768/EWG zu wahren hatten (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Rn. 26 ff. - Estée Lauder; Urteil vom 24. Oktober 2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Rn. 26 - Linhart und Biffl), gilt auch für die Anforderungen, die an den Nachweis zu stellen sind, ob ein kosmetisches Mittel eine vom Werbenden behauptete Wirkung besitzt (BGH, GRUR 2010, 359 Rn. 19 - Vorbeugen mit Coffein!).

    Insoweit stellt die unter II 4 a angeführte Regelung im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 lediglich eine Konkretisierung dessen dar, was bereits nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 768/76/EWG gegolten hat und daher bei richtlinienkonformer Auslegung des § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 LFGB ebenfalls zu berücksichtigen war (vgl. Erwägungsgrund 6 der Verordnung [EU] Nr. 655/2013 mit Hinweis auf das Urteil "Estée Lauder" [Slg. 2000, I-117 Rn. 29] in Fn. 5).

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