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   EuG, 31.01.2001 - T-136/99   

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https://dejure.org/2001,4832
EuG, 31.01.2001 - T-136/99 (https://dejure.org/2001,4832)
EuG, Entscheidung vom 31.01.2001 - T-136/99 (https://dejure.org/2001,4832)
EuG, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - T-136/99 (https://dejure.org/2001,4832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Bezeichnung CINE COMEDY - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • EU-Kommission PDF

    Taurus-Film GmbH & Co. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 4 und 7 Absatz 1 Buchstaben b und c
    1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Beurteilung anhand der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Eintragungsantrags sind

  • EU-Kommission

    Taurus-Film GmbH & Co. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HA

    Gemeinschaftsmarke - Bezeichnung CINE COMEDY - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; "CINE COMEDY"; Verwaltung und Verwertung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten; Mangelnde Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr; Minimum an Phantasieüberschuss; ...

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 19. März 1999 (Sache R 97/98-3), mit der die Beschwerde gegen den die Eintragung der Marke "Cine Comedy" ablehnenden Bescheid des Prüfers ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 864
  • GRUR-RR 2001, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuG, 31.01.2001 - T-136/99
    Daraus folgt insbesondere, dass sich die absoluten Eintragungshindernisse des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94 nur für die Waren oder Dienstleistungen beurteilen lassen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wurde (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM, BABY-DRY, Slg. 1999, II-2383, Randnrn.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    44 Nach der Rechtsprechung des Gerichts lässt sich das Fehlen der Unterscheidungskraft nicht damit begründen, dass es an einem Phantasieüberschuss fehlt (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in den Rechtssachen T-135/99, Taurus-Film/HABM [CINE ACTION], Slg. 2001, II-379, Randnr. 31, und T-136/99, Taurus-Film/HABM [CINE COMEDY], Slg. 2001, II-397, Randnr. 31, und vom 5. April 2001 in der Rechtssache T-87/00, Bank für Arbeit und Wirtschaft/HABM [EASYBANK], Slg. 2001, II-1259, Randnrn.
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    bb) Diese Auffassung wird für Gemeinschaftsmarken geteilt vom Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG), welches zu der für eine Vielzahl von Dienstleistungen ua "Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen; Telekommunikation; Vermietung von Filmen; Verwertung von Film- und Fernsehnebenrechten auf dem Gebiet des Merchandising; Entwicklung von Software ..." angemeldeten Bezeichnung "CINE COMEDY" (GRUR Int 2001, 864, 866) ausgeführt hat, dass die hierfür nach Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b GMV wegen fehlender Unterscheidungskraft erfolgte Zurückweisung der Anmeldung durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zu Recht erfolgt sei.

    Auch das EuG hat in der bereits angeführten Entscheidung "CINE COMEDY" (GRUR Int 2001, 864, 866) das dem § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entsprechende Schutzhindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchstabe c GMV bejaht.

  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    bb) Auch das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) hat in der Entscheidung "CINE COMEDY" (GRUR Int. 2001, 864, 866) zu der für eine Vielzahl von Dienstleistungen ua "Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen; Telekommunikation; Vermietung von Filmen; Verwertung von Film- und Fernsehnebenrechten auf dem Gebiet des Merchandising; Entwicklung von Software... " angemeldeten Bezeichnung "CINE COMEDY" das dem § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entsprechende Schutzhindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst c GMV bejaht.

    cc) Diese Auffassung wird für Gemeinschaftsmarken geteilt vom Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, welches in der bereits genannten Entscheidung "CINE COMEDY" (GRUR Int. 2001, 864, 866) ausgeführt hat, dass die nach Art. 7 Abs. 1 Buchst b GMV wegen fehlender Unterscheidungskraft erfolgte Zurückweisung der Anmeldung durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zu Recht erfolgt sei.

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