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   LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06   

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LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06 (https://dejure.org/2006,15530)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2006 - 4a O 406/06 (https://dejure.org/2006,15530)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2006 - 4a O 406/06 (https://dejure.org/2006,15530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2007, 347
  • GRUR-RR 2007, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 01.06.2006 - 4a O 162/06

    Ansprüche auf Unterlassung und Rechnungslegung sowie auf Schadensersatz aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06
    Mit Rücksicht auf eine Entscheidung der Gebrauchsmusterlöschungsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts betreffend das parallele Gebrauchsmuster xx xxx xx xxx (Gegenstand des Hauptsacheverfahrens 4a O 162/06), welche die Schutzfähigkeit dieses Gebrauchsmusters nur in eingeschränktem Umfang bejaht hatte, machte die Antragstellerin auch im auf das Verfügungspatent gestützten Hauptsacheverfahren eine Kombination der Ansprüche 1, 2, 4, 6 und 12 des eingetragenen Verfügungspatents geltend.

    Des Weiteren fehle es an der erforderlichen Dringlichkeit, weil die Antragstellerin - wie aus ihrem Vorbringen im auf das parallele Gebrauchsmuster gestützten Zwangsvollstreckungsverfahren 4a O 162/06 ZV I ersichtlich sei - bereits seit dem 10. August 2006 die Auffassung vertrete, dass die angegriffene Ausführungsform "ABC-200" alle Merkmale des eingeschränkten Gebrauchsmusteranspruchs und damit auch des (demgegenüber weiter gefassten) Verfügungspatentanspruchs 1 verwirkliche.

    Der im Ordnungsmittelverfahren 4a O 162/06 ZV I von der Antragstellerin als dortige Anlage ZV3 (hier Teil der Anlage L6) vorgelegte Internet-Auszug stammt zwar vom 10. August 2006, zu diesem Zeitpunkt ging die Antragstellerin aber noch davon aus, dass es sich lediglich um eine Änderung in der Gerätebezeichnung handelte, ohne dass zugleich technische Änderungen vorgenommen worden wären.

  • LG Düsseldorf, 01.06.2006 - 4a O 234/05

    Verwendung von medizinischen Instrumenten zur Behandlung von biologischem Gewebe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06
    Gestützt auf das Verfügungspatent hat die Kammer mit Urteil vom 01. Juni 2006 (4a O 234/05) die Antragsgegnerin unter anderem zur Unterlassung verurteilt.

    Die Abwandlung gegenüber der angegriffenen Ausführungsform des Hauptsacheverfahrens 4a O 234/05 (ABC-100) beschränkt sich auf eine Verringerung des Stirnseitendurchmessers des Schlagelements von ca. 5,5 mm auf ca. 4,2 mm in Verbindung mit dem Wegfall des X2-Applikators aus dem Lieferumfang des nunmehr unter der Bezeichnung "ABC-200" vertriebenen Geräts.

  • BGH, 23.06.1992 - X ZR 98/90

    Schriftform bei Übertragung europäischer Patentanmeldung - Benutzungsrecht aus

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06
    Mit ihr soll ermöglicht werden, die materielle Berechtigung an der Patentanmeldung vertragsweit auf einfache und zugleich sichere Weise feststellen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1992, X ZR 98/90, GRUR 1992, 692, 693 - Magazinbildwerfer).
  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 157/65

    Unwissentliche Unterzeichnung einer Wechselurkunde - Erklärungsbewußtsein bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06
    Wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt, hat in der Regel kein Anfechtungsrecht (BGH, Urteil vom 11. Juli 1968, II ZR 157/65, NJW 1968, 2102).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es nicht, weil Art. 72 EPÜ ein Schriftformerfordernis ausdrücklich und abschließend nur für europäische Patentanmeldungen aufstellt (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2007 - 4a O 5/07

    Medizinisches Instrument II

    Mit Urteil der Kammer vom 14. November 2006 (Az. 4a O 406/06), das den Beteiligten (der Antragsgegnerin über ihre Verfahrensbevollmächtigten) bekannt ist und hier in Kopie als Anlage ASt 4 vorliegt, hat die Kammer die BAG im Wege der einstweiligen Verfügung zur Unterlassung der Benutzung des Verfügungspatents in dem von der Einspruchsabteilung des EPA aufrecht erhaltenen Umfang verurteilt.

    Gestützt darauf hatte die Antragstellerin am 10. Januar 2007 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin beantragt, die am selben Tag antragsgemäß erlassen wurde, nachdem die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin auf Nachfrage erklärt hatten, die auch im Namen der hiesigen Antragsgegnerin eingereichte und in dem Verfügungsverfahren gegen die BAG (Az. 4a O 406/06) berücksichtigte Schutzschrift vom 02. November 2006 solle hier nicht berücksichtigt werden.

    Die Antragsgegnerin erhebt - unter Verweis auf das den Beteiligten bekannte Vorbringen der BAG in dem Verfügungsverfahren 4a O 406/06 sowie dem Berufungsverfahren OLG Düsseldorf, I-2 U 64/06 (LG Düsseldorf, 4a O 162/06) - den Einwand widerrechtlicher Entnahme.

    Eine vorherige Übertragung der Rechte an der Erfindung auf die Inhaberin des Verfügungspatents, die A-Holding S.A., sei entgegen der Annahme der Antragstellerin und der Kammer im Urteil vom 14. November 2006 (4a O 406/06) nicht wirksam erfolgt.

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es nicht, weil Art. 72 EPÜ ein Schriftformerfordernis ausdrücklich und abschließend nur für europäische Patentanmeldungen aufstellt (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

    Die dritte Kategorie schließlich betrifft das Recht aus dem Patent, das in seinen Rechtswirkungen im nationalen Recht in den §§ 9 und 10 PatG geregelt und im EPÜ in Art. 64 genannt ist (vgl. hierzu: LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347 ff.).

    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es gemäß Art. 72 EPÜ nur für europäische Patentanmeldungen (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

    Die dritte Kategorie schließlich betrifft das Recht aus dem Patent, das in seinen Rechtswirkungen im nationalen Recht in den §§ 9 und 10 PatG geregelt und im EPÜ in Art. 64 genannt ist (vgl. hierzu: LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347 ff.).

    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es gemäß Art. 72 EPÜ nur für europäische Patentanmeldungen (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 54/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte

    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es nicht, weil Art. 72 EPÜ ein Schriftformerfordernis ausdrücklich und abschließend nur für europäische Patentanmeldungen aufstellt (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument; Benkard/Ullmann/Deichfuß, a.a.O., § 15 Rz. 6; Kühnen, GRUR 2014, 137, 142).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es nicht, weil Art. 72 EPÜ ein Schriftformerfordernis ausdrücklich und abschließend nur für europäische Patentanmeldungen aufstellt (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument; Benkard/Ullmann/Deichfuß, a.a.O., § 15 Rz. 6; Kühnen, GRUR 2014, 137, 142).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 34/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend spezifische Bindungsassays

    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es nicht, weil Art. 72 EPÜ ein Schriftformerfordernis ausdrücklich und abschließend nur für europäische Patentanmeldungen aufstellt (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument; Benkard/Ullmann/Deichfuß, a.a.O., § 15 Rz. 6; Kühnen GRUR 2014, 137, 142).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 11/17

    Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

    In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen, dass den Verfügungsbeklagten der Vertrieb von im Wesentlichen baugleichen Produkten bereits in früheren einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 4a O 406/06 und 4a O 5/07) untersagt worden sei, wobei die dortigen Beschlüsse zu Unrecht ergangen und später aufgehoben worden seien.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Der Einhaltung einer besonderen Form bedarf es nicht, weil Art. 72 EPÜ ein Schriftformerfordernis ausdrücklich und abschließend nur für europäische Patentanmeldungen aufstellt (LG Düsseldorf, GRUR Int. 2007, 347, 350 - Medizinisches Instrument; Kühnen GRUR 2014, 137, 142).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 33/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 134/06

    Kein Verfügungsgrund wegen Patentverletzung bei Zweifeln am Rechtsbestand des

  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4b O 119/16

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument zur

  • LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 43/12

    Rückhalteprofil

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • LG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4b O 183/10

    Fernsehprogrammsystem

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