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   BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02, KZR 4/03   

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https://dejure.org/2004,1447
BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02, KZR 4/03 (https://dejure.org/2004,1447)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2004 - KZR 37/02, KZR 4/03 (https://dejure.org/2004,1447)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02, KZR 4/03 (https://dejure.org/2004,1447)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Rechten der Sortenschutzinhaber im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft durch die Vereinigung von Sortenschutzinhabern; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft; Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes durch ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; SortG § ... 10a Abs. 3; ; SortG § 10a Abs. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (GSortV) Art. 14 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 1768/95 (NachbauV) Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 1768/95 (NachbauV) Art. 3 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 1768/95 (NachbauV) Art. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Nachbauvergütung"; Rechtsstellung einer Vereinigung von Sortenschutzinhabern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessstandschaft einer Vereinigung von Sortenschutzinhabern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Landwirte müssen für Nachbau bezahlen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Landwirte müssen für Nachbau bezahlen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Landwirte müssen für Nachbau bezahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.5.2004)

    Landwirte müssen für Nachbau von geschütztem Saatgut zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 763
  • EuZW 2004, 537
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.03.2004 - C-182/01

    INHABER DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES SIND FREI IN DER WAHL IHRER

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02
    a) Nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 kann eine Vereinigung von Sortenschutzinhabern die Rechte der Sortenschutzinhaber im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft, also im eigenen Namen, geltend machen (Ergänzung zu EuGH, Urt. v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01 - Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH/Jäger).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Urteil vom 11. März 2004 auf Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem ebenfalls die Klägerin betreffenden Fall (Rs. C-182/01, Tz. 58 - Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH/Jäger) zur Auslegung dieser Bestimmung entschieden, daß auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Vereinigung von Sortenschutzinhabern sein und die Rechte von Sortenschutzinhabern geltend machen kann, wobei die Sortenschutzinhaber entweder selbst Mitglied der Vereinigung oder einer anderen Vereinigung sein müssen, die ihrerseits Mitglied der den Anspruch geltend machenden Vereinigung ist.

    Allerdings verweist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der angeführten Entscheidung in einer nicht tragenden Erwägung darauf, nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 NachbauV könne eine Organisation von Sortenschutzinhabern nur im Namen ihrer Mitglieder, nicht jedoch im eigenen Namen oder im Namen von Sortenschutzinhabern tätig werden, die nicht zu ihren Mitgliedern gehörten (EuGH, Urt. v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Tz. 57).

    Daß der Gerichtshof trotz der oben wiedergegebenen mißverständlichen Formulierung im Urteil vom 11. März 2004 (Rs. C-182/01, Tz. 57) eine Geltendmachung der Rechte im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft nicht ausschließen wollte, zeigen schließlich auch die Antworten, die er auf die Vorlagefragen des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegeben hat.

  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01

    Gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Feuerlöschfahrzeuge durch

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02
    Beauftragen aber Wettbewerber - untereinander abgestimmt und inhaltsgleich - ein Unternehmen damit, die von ihnen angebotenen Waren oder Leistungen im Markt anzubieten, liegt darin eine weitreichende Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens, die zumindest unter dem Gesichtspunkt des abgestimmten Verhaltens unter § 1 GWB fällt (vgl. BGHZ 152, 347, 351 - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge; ferner Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 1 Rdn. 186 ff.; Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 1 Rdn. 25; Bunte in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 1 GWB Rdn. 47).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02
    Es ergibt sich daraus, daß sie die Ansprüche ihrer Gesellschafter sowie der Mitglieder des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter geltend macht, der ebenfalls ihr Gesellschafter ist (vgl. BGHZ 149, 165, 167 f. - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • OLG Celle, 05.12.2002 - 13 U 69/02

    Kartellrecht: Ermächtigung einer Vereinigung durch Sortenschutzinhaber, die beim

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02
    Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben (OLG Celle OLG-Rep 2003, 89).
  • BGH, 12.04.2011 - II ZR 197/09

    Geschäftsmäßige Forderungseinziehung: Ermächtigung einer BGB-Gesellschaft zur

    b) Entgegen der von der Revisionserwiderung unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379 - Geldmafiosi; Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165; Urteil vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02, GRUR 2004, 763 - Nachbauvergütung; Urteil vom 30. März 2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter) geäußerten Ansicht ist die Klägerin auch nicht gemäß Art. 1 § 7 RBerG zur erlaubnisfreien Forderungseinziehung befugt und damit im Sinne einer gewillkürten Prozessstandschaft wirksam ermächtigt.
  • BGH, 29.01.2019 - KZR 4/17

    Keine Anwendbarkeit des § 47 TKG Abs. 4 auf "Teilnehmerdaten V"

    Sogenannte Sternverträge sind dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Mehrzahl vertikaler Vereinbarungen mit einem Vertragspartner eine horizontal wirkende Abstimmung zwischen (potentiellen) Wettbewerbern bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1975 - KVR 2/74, BGHZ 65, 30, 34 f. - Zementverkaufsstelle Niedersachsen; Urteil vom 12. November 2002 - KZR 11/01, BGHZ 152, 347, 351 - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge; Urteil vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02, WRP 2004, 1053, 1055 - Nachbauvergütung; Krauß in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Auflage, § 1 GWB Rn. 82 f.).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 191/03

    Aufbereiter

    Zum anderen sind, soweit die Klägerin Rechte geltend macht, die nach der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227 vom 1.9.1994 S. 1, im folgenden GemSortV) geschützt sind, auch die Voraussetzungen erfüllt, die Art. 3 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 GemSortV (ABl. L 173 v. 25.7.1995, S. 14, im folgenden NachbauV) für die Geltendmachung der Nachbauvergütung sowie der ihrer Ermittlung dienenden Auskunftsansprüche aufstellt (BGH, Urt. v. 11.5.2004 - KZR 37/02, GRUR 2004, 763 - Nachbauvergütung).
  • BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15

    Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem

    Ohne eine solche Vereinbarung wäre der Züchter dem Risiko ausgesetzt, dass der Vermehrer sich unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Nachbauregeln dafür entscheidet, erzeugtes Saatgut zu behalten und nur die dafür vorgesehene gesetzliche Lizenz (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02 - Nachbauvergütung) an den Züchter abzuführen.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin in Bezug auf sämtliche Klagesorten ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozessstandschaft - da die entsprechenden Bevollmächtigungen ausweislich der als Anlage K 6 vorgelegten Ermächtigungen auch schriftlich erteilt worden sind - zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2006, 405 Rn. 3 - Aufbereiter II; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243, 245 - Überprüfung von Nachbauerklärung; EuGH, GRUR 2004, 587, 588 f. - Saatgut/Jäger).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 2 U 80/18

    Unterlassungsanspruch aufgrund einer Sortenrechtsverletzung

    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozessstandschaft - da die entsprechende Bevollmächtigung unstreitig auch schriftlich erteilt worden ist - zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2006, 405 Rn. 3 - Aufbereiter II; Senat, GRUR-RR 2005, 243, 245 - Überprüfung von Nachbauerklärung; EuGH, GRUR 2004, 587, 588 f. - Saatgut/Jäger).
  • OLG Naumburg, 15.09.2004 - 1 U 42/04

    Verpflichtung zur Unterlassung von Konkurrenzgeschäften durch den Verpächter von

    a) Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt § 1 GWB (ebenso wie Art. 81 Abs. 1 EGV, s. EuGH, Slg. 1966, 281, 303 f; Slg. 1985, 3801, 3824) voraus, dass die Wettbewerbsbeeinträchtigung spürbare Auswirkungen auf die Marktverhältnisse hat (ständige Rspr., vgl. zuletzt BGH, WRP 2004, 1053-1057).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04

    Umfang der Nachprüfungsrechte von Sortenschutzinhabern

    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozeßstandschaft zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; EuGH, GRUR 2004, 587, 589).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 4a O 24/14

    Sommergerste (3) (Sortenschutz)

    Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschaftlers zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2002, 238, 239 m.w.N - Nachbau-Auskunftspflicht).

    Dieses ist bei Gesellschaftern und Mitgliedern von Vereinigungen und Verbänden anerkannt, soweit sich die Rechtsverfolgung im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Verbands hält (BGH, GRUR 2002, 238, 239 m.w.N. - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243, 245).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 85/03

    Zur Höhe der Nachbauentschädigung für Kartoffeln und Winterweizen

    Gegen die Berechtigung der Klägerin zur Geltendmachung der Ansprüche der Sortenschutzberechtigten bestehen, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, im Ergebnis keine Bedenken (vgl. BGH, Urt. v. 11.5.2004 - KZR 37/02, GRUR 2004, 763 - Nachbauvergütung; Urt. v. 11.5.2004 - KZR 4/03, im Druck nicht veröffentlicht; Keukenschrijver in Festschrift für Eike Ullmann, 2006, 465, 477 m. Nachw. aus der Instanzrechtsprechung, 487).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13

    Sommergerste (2) (Sortenschutz)

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 2 U 18/04

    AGB-Kontrolle einer Nachbauvereinbarung im Rahmen von Sortenschutzrechten;

  • OLG Naumburg, 11.11.2004 - 4 U 150/04

    Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhabers gegen den Landwirt

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - 2 U 18/04
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 2 U 63/14

    Umfang der richterlichen Aufklärungspflicht

  • LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13

    Materialienplatzierung in Knochen

  • LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 114/13

    Knochenbruchbehandlung

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 2 U 56/00
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