Rechtsprechung
   BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,496
BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06 (https://dejure.org/2009,496)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2009 - I ZR 166/06 (https://dejure.org/2009,496)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06 (https://dejure.org/2009,496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Finanz-Sanierung

    RDG §§ 3, 5

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Grundsätzlich haben Laien keine Erlaubnis zur Rechtsberatung, auch wenn der Betreffende durch einen Rechtsanwalt unterstützt wird

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Erbringung unzulässiger Rechtsdienstleistungen trotz Zwischenschaltung eines Rechtsanwalts

  • webshoprecht.de

    Zur Erbringung unzulässiger Rechtsdienstleistungen trotz Zwischenschaltung eines Rechtsanwalts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung und Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz einer in Österreich ansässigen Gesellschaft; Angebot der Vermittlung einer Finanzsanierung gegenüber Gläubigern in Deutschland ohne Hinweis auf die fehlende Zulassung des ...

  • kanzlei.biz

    Vermittlung von Rechtsanwälten im Rahmen der Finanz-Sanierung

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; RDG § 3; ; UWG 2004 § 3; ; UWG 2004 § 5; ; UWG 2008 § 3 Abs. 1; ; UWG 2008 § 3 Abs. 2; ; UWG 2008 § 5; ; UWG § 8 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    RDG - Unzulässige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Finanzsanierungsunternehmen trotz Unterstützung durch einen Rechtsanwalt

  • kanzlei.biz

    Vermittlung von Rechtsanwälten im Rahmen der Finanz-Sanierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung und Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz einer in Österreich ansässigen Gesellschaft; Angebot der Vermittlung einer Finanzsanierung gegenüber Gläubigern in Deutschland ohne Hinweis auf die fehlende Zulassung des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanz-Sanierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Werbung für Rechtsberatung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbung für die Vermittlung einer Sanierungsberatung ? Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbung und Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanz-Sanierung und das Rechtsdienstleistungsgesetz

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung von Finanzsanierungsunternehmen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RDG §§ 3, 5
    Keine anwaltliche Schuldnerberatung durch nichtanwaltliche GmbH

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführung der Verbraucher bei Werbung für Schuldenregulierung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    BGH beschränkt Werbung für die Vermittlung von Schuldenregulierungen - Urteil sorgt für besseren Schutz überschuldeter Verbraucher

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.9.2009)

    Urteil stärkt Schutz überschuldeter Verbraucher // Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Beratern

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ohne entsprechende Erlaubnis unter Einschaltung eines Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einschaltung eines Rechtsanwalts macht verbotene Rechtsberatung nicht rechtmäßig! (IBR 2009, 1276)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3242
  • MDR 2009, 1366
  • GRUR 2009, 1077
  • WM 2009, 1953
  • DB 2009, 2262
  • AnwBl 2010, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts ist diese Entscheidung des Senats nicht vereinzelt geblieben (vgl. etwa BGH, Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 30/87, GRUR 1989, 437, 440 = WRP 1989, 508 - Erbensucher), sondern auch von anderen Senaten des Bundesgerichtshofs übernommen worden (BGH, Urt. v. 18.5.1995 - III ZR 109/94, NJW 1995, 3122, 3123; Urt. v. 8.10.2004 - V ZR 18/04, NJW 2005, 820, 823; Urt. v. 22.2.2005 - XI ZR 41/04, NJW 2005, 1488; Urt. v. 10.10.2006 - XI ZR 265/05, NJW 2007, 1131 Tz. 14; BGHZ 167, 223 Tz. 12; BGH, Urt. v. 3.7.2008 - III ZR 260/07, NJW 2008, 3069 Tz. 19; zur steuerlichen Beratung BGHZ 98, 330, 335 - Unternehmensberatungsgesellschaft I; 132, 229, 232).

    Sie stellt im Interesse der rechtsuchenden Bürger sicher, dass die gesetzliche Regelung nicht umgangen wird und nur Rechtsberater tätig werden, die selbst die erforderliche persönliche und sachliche Zuverlässigkeit besitzen, und gewährleistet, dass im Falle einer fehlerhaften Beratung Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können (vgl. BGH NJW 2008, 3069 Tz. 20).

    Außerdem hat der Rechtsberater, der vom ohne Erlaubnis handelnden Geschäftsbesorger zugezogen wird, nach seinen vertraglichen Verpflichtungen in erster Linie die Interessen seines Auftraggebers und nicht die des zu beratenden Rechtsuchenden wahrzunehmen, so dass die Gefahr von Interessenkollisionen besteht, die die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des hinzugezogenen Rechtsberaters gefährden können (BGH NJW 2008, 3069 Tz. 20).

    Danach besteht das Erfordernis einer gesonderten Einschaltung eines zugelassenen Rechtsberaters nach dem neuen Recht fort (so auch BGH NJW 2008, 3069 Tz. 20 mit Hinweis auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BT-Drucks. 16/6634, S. 6, 51 f.).

    Der in diesem Sinne verstandene Erlaubnisvorbehalt ist auch durch ausreichende Belange des Gemeinwohls gedeckt und daher in verfassungsrechtlicher Hinsicht unbedenklich (vgl. BGH NJW 2008, 3069 Tz. 22).

    Der der Berufsfreiheit Rechnung tragende Zweck der Regelung in Art. 1 § 5 RBerG, § 5 RDG, Berufe, die ohne gleichzeitige Rechtsberatung nicht ausgeübt werden können, nicht am Rechtsberatungsgesetz bzw. Rechtsdienstleistungsgesetz scheitern zu lassen, bleibt von dem Erlaubnisvorbehalt unberührt (vgl. BGH NJW 2008, 3069 Tz. 23).

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
    Das Berufungsgericht hat zwar mit Recht angenommen, dass die Klageanträge nicht unbestimmt sind, weil sie allein auf das Verbot der konkreten Verhaltensweisen der Beklagten gerichtet sind, der Kläger die erhobenen Unterlassungsansprüche gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i.V. mit § 4 UKlaG geltend machen kann und auf die beanstandete Verhaltensweise der Beklagten deutsches Wettbewerbsrecht anzuwenden ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.2006 - I ZR 7/04, GRUR 2007, 245 Tz. 11 = WRP 2007, 174 - Schulden Hulp).

    Zu Recht ist es auch davon ausgegangen, dass das beanstandete Verhalten der Beklagten ungeachtet dessen, dass diese von Österreich aus tätig wird, dem Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes unterfällt (vgl. BGH GRUR 2007, 245 Tz. 18 ff. - Schulden Hulp).

    c) Die Bestimmung des Art. 1 § 1 RBerG zählt zu den Vorschriften, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln (BGH GRUR 2007, 245 Tz. 15 - Schulden Hulp; BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 19/05, GRUR 2007, 978 Tz. 19 = WRP 2007, 1334 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Auszug aus BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
    Die gegebene Irreführung über die Befähigung der Person, die die von der Beklagten vermittelte Dienstleistung ausführen soll, ist auch wettbewerbsrechtlich relevant; denn sie bezieht sich auf einen Gesichtspunkt, der für die vom Werbeadressaten zu treffende Marktentscheidung von zentraler Bedeutung und daher geeignet ist, ihn zu einer Entscheidung zu veranlassen, die er ohne die Irreführung nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 14.5.2009 - I ZR 179/07 Tz. 29 - Die clevere Alternative; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm aaO § 5 Rdn. 2.179).
  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    Dem steht, anders als die Gegenansicht meint (LG München I, AnwBl Online 2020, 284, 298; Henssler, NJW 2019, 545, 547; BRAK-Mitt. 2020, 6, 10; AnwBl Online 2021, 180, 183; Valdini, BB 2017, 1609, 1612), nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts aus einer unzulässigen keine zulässige Rechtsdienstleistung werden kann (BGH, Urteil vom 3. Juli 2008 - III ZR 260/07, WM 2008, 1609 Rn. 19 ff. [zu Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG]; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, WM 2009, 1953 Rn. 23 mwN - Finanz-Sanierung; Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 34 [zu Art. 1 § 1 Satz 1 RBerG]; Beschluss vom 12. November 2015 - I ZR 211/14, NJW-RR 2016, 693 Rn. 10 ff.; Urteil vom 7. Dezember 2017 - IX ZR 45/16, ZIP 2018, 692 Rn. 14).

    Das Registrierungserfordernis nach § 10 Abs. 1 RDG und das daran anknüpfende Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nach § 3 RDG dürfen nicht durch die Einschaltung eines Rechtanwalts umgangen werden, da sie anderenfalls praktisch leerliefen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2008 - III ZR 260/07, WM 2008, 1609 Rn. 19 ff.; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, WM 2009, 1953 Rn. 24).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Ein Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG aF liegt auch dann vor, wenn derjenige, welcher ohne eigene Befugnis fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient (BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - I ZR 74/85, ZIP 1987, 1144, 1146; vom 8. Oktober 2004 - V ZR 18/04, WM 2004, 2349, 2352; vom 3. Juli 2008 - III ZR 260/07, WM 2008, 1609 Rn. 19; vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, WM 2009, 1953 Rn. 23; vgl. auch zum Steuerberater BGH, Urteil vom 21. März 1996 - IX ZR 240/95, BGHZ 132, 229, 232).
  • LG Köln, 08.10.2019 - 33 O 35/19

    Smartlaw verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

    Es liegt insoweit eine Irreführung iSv. § 5 UWG vor, weil die Beklagte gegenüber dem angesprochenen Verkehrskreis - hier u.a. Verbrauchern - mit einer Leistung wirbt, deren Erbringung ihr aus Rechtsgründen verwehrt ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 1077/1080 - "Finanz-Sanierung"; Deckenbrock/Henssler/ Seichter , a.a.O., § 3 Rn. 62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht