Rechtsprechung
   OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31853
OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10 (https://dejure.org/2012,31853)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2 U 22/10 (https://dejure.org/2012,31853)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2 U 22/10 (https://dejure.org/2012,31853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Kliniktaxi

    § 1 Nr 2 HeilMWerbG, § 7 Abs 1 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausbetreibers: Angebot eines kostenlosen Patiententransportes

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Medizinische Leistungen mit kostenlose Taxifahrten

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Kostenloser Taxitransport zum Krankenhaus - zulässig?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 132
  • GRUR-Prax 2013, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Deshalb gelten für sie nicht dieselben Werbebeschränkungen, wie für niedergelassene Ärzte (BVerfG v. 17.07.2003, NJW 2003, 2818 ff., Tz. 10, 19; BVerfG v. 04.07.2000, NJW 2000, 2734 f., Tz. 18, beide zit. nach juris).

    Denn eine hiernach erforderliche Verunsicherung des Patienten oder die Einschränkung seiner Befähigung, als mündiger Mensch von der freien Arzt- oder Klinikwahl sinnvollen Gebrauch zu machen (vgl. BVerfG v. 17.07.2003 a.a.O., Tz. 9) ist nicht zu befürchten.

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Soweit mit den Vorschriften des HWG auch vermieden werden soll, dass durch Werbemaßnahmen unter Ausnutzung der Autorität der Heilberufe der Eindruck erweckt wird, bestimmte Behandlungen seien besonders wirksam (BGH v. 01.03.2007 - Krankenhauswerbung -, GRUR 2007, 809 f., Tz. 19, zit. nach juris), bietet der angebotene Taxiservice, dessen Werbewirksamkeit sich nicht aus der Inanspruchnahme heilfachlicher Autorität ergibt, ebenfalls keinen Grund zur Beanstandung.

    Ihre Verwirklichung setzt voraus, dass die Werbung geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken (BVerfG v. 30.04.2004, GRUR 2004, 797; BGH v. 01.03.2007, GRUR 2007, 809 ff. - Krankenhauswerbung -, Tz. 19; BGH v. 06.05.2004, GRUR 2004, 799 f. - Lebertrankapseln -, Tz. 9 ff., alle zit. nach juris).

  • BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02

    Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Auch im Gesundheitsbereich liegt der eigentliche, nicht zu beanstandende Zweck der Werbung darin, Patienten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen (BVerfG v. 26.09.2003, GRUR 2004, 68 ff., Tz. 30, zit. nach juris).
  • OLG Rostock, 04.05.2005 - 2 U 54/04

    Zur Zulässigkeit der Werbung eines Apothekers mit einem "Bonussystem" mittels

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Das gilt auch für den Gesundheitsbereich, so dass auch in diesem Bereich eine sachfremde Beeinträchtigung des Patienten vorausgesetzt ist, über die die Rationalität der Verbraucherentscheidung typischerweise zurückgedrängt wird oder Mitbewerber gezielt behindert werden (OLG Rostock v. 04.05.2005, Az.: 2 U 54/04 m.w.N., zit. nach juris, dort Tz. 14 für den Bereich der Apothekenwerbung).
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89

    Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Für das Vorliegen einer lauterkeitsrechtlich relevanten Irreführung ist es aber mindestens erforderlich, dass ein nicht ganz unmaßgeblicher Teil des angesprochenen Verkehrs die Angabe in einem Sinn versteht, der nicht den objektiven Gegebenheiten entspricht (BGH v. 21.02.1991, GRUR 1992, 66 ff. - Königl. Bayerische Weisse, zit. nach juris).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Neben der Erzeugung einer irrigen Vorstellung über das Angebot muss eine Angabe, um gem. § 5 UWG unzulässig zu sein, auch geeignet sein, die zu treffende Marktentscheidung der umworbenen Verkehrskreise in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH v. 15.09.1999, GRUR 2000, 436 ff., zit. nach juris).
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00

    Klinik mit Belegärzten

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Unternehmenswerbung ist, hängt maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (BGH v. 26.03.2009, GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more, Tz. 15, zit. nach juris; BGH v. 31.10.2002, GRUR 2003, 353 - Klinik mit Belegärzten, Tz. 45, zit. nach juris).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Ihre Verwirklichung setzt voraus, dass die Werbung geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken (BVerfG v. 30.04.2004, GRUR 2004, 797; BGH v. 01.03.2007, GRUR 2007, 809 ff. - Krankenhauswerbung -, Tz. 19; BGH v. 06.05.2004, GRUR 2004, 799 f. - Lebertrankapseln -, Tz. 9 ff., alle zit. nach juris).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Die Verbraucher sollen durch das HWG bei der Entscheidung, ob und welche Heilmittel sie in Anspruch nehmen, nicht unsachlich durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben beeinflusst werden (BGH v. 06.07.2006, - Kunden werben Kunden -, GRUR 2006, 949 ff., Tz. 24, zit. nach juris).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10
    Ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Unternehmenswerbung ist, hängt maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (BGH v. 26.03.2009, GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more, Tz. 15, zit. nach juris; BGH v. 31.10.2002, GRUR 2003, 353 - Klinik mit Belegärzten, Tz. 45, zit. nach juris).
  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Der Umstand, dass der beanstandete Fahrdienst der Beklagten geeignet ist, deren Ansehen beim Publikum allgemein zu steigern, ändert nichts daran, dass der Fahrdienst aus der dafür maßgeblichen Sicht des angesprochenen Verkehrs in erster Linie der Förderung des Absatzes der Dienstleistungen der Beklagten dient und damit der Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes eröffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2002 - I ZR 60/00, GRUR 2003, 353, 355 f. = WRP 2003, 505 - Klinik mit Belegärzten; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 Rn. 18 - Festbetragsfestsetzung; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 Rn. 15 = WRP 2009, 1385 - DeguSmiles & more; OLG Rostock, Urteil vom 14. März 2012 - 2 U 22/10, juris Rn. 32; MünchKomm.UWG/Schaffert, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 233 und 249).
  • OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Aus diesem Grund kann sich die Beklagte auch nicht auf das von ihr zitierte Urteil des OLG Rostock vom 14.3.2012 (2 U 22/10) stützen, da die dort zu beurteilenden Werbung eine reine Unternehmenswerbung darstellte, mit der gerade keine bestimmten oder individualisierbaren Leistungen der dortigen Beklagten beworben würden (OLG Rostock a. a. O. juris Tz. 32 f.).
  • OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Zutreffend ist daher insoweit ein Urteil des OLG Rostock (vom 14.3. 2012 - 2 U 22/10 - zitiert nach juris - Kliniktaxi), das ausgeführt hat, die Werbung für einen bestimmten Behandler stelle gerade eine nach der Rechtsprechung des BGH zulässige unternehmensbezogene Werbung dar, so dass die Werbung einer Klinik mit einem Fahrdienst gerade keine produktbezogene Werbung darstelle (a. a. O. Tz. 34).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 20 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines kostenlosen Shuttle-Service von der

    Insoweit vermag sich der Senat der Ansicht des Oberlandesgerichts Rostock in der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung (Urteil vom 14.03.2012, 2 U 22/10) nicht anzuschließen.
  • LG Köln, 25.04.2013 - 31 O 588/12

    Unterlassungsanspruch der Werbung mit dem Angebot eines kostenlosen Fahrdienstes

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Sachverhaltskonstellation, die das OLG Rostock in seinem Urteil vom 14.03.2012 (Az. 2 U 22/10) zu beurteilen hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht