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   OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98   

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https://dejure.org/2000,2183
OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98 (https://dejure.org/2000,2183)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2000 - 6 U 97/98 (https://dejure.org/2000,2183)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 6 U 97/98 (https://dejure.org/2000,2183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 3 UWG, § 3 Nr 4 StBerG, § 5 StBerG, § 6 Nr 4 StBerG
    Irreführende Berufsbezeichnung "NL-Steuerberater in NL"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Berufsbezeichnung; Steuerberater; Berufsbild ; Irreführungsgefahr; Dienstleistungsfreiheit

  • Judicialis

    StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § ... 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3; ; StBerG § 43 Abs. 4; ; StBerG § 5; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § 3 Nr. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 1 Nr. 2; ; UWG § 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 S. 2; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Berufsbezeichnung "NL-Steuerberater in NL"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 8 O 167/96
  • OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 480
  • GRUR-RR 2001, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98
    (EuGH NJW 1975, 1095; NJW 1979, 1761).

    Das Gemeinschaftsrecht ist zudem nicht verletzt, wenn Beschränkungen, die sich aus dem Erfordernis einer bestimmten beruflichen Qualifikation ergeben, in Ansehung der Besonderheiten bestimmter Dienstleistungen durch zwingende Gründe des inländischen Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Inland tätigen Personen und Unternehmen gelten (vergl. EuGH NJW 1975, 1095 sowie Urteil des Senats vom 25.3.1999 - 6 U 200/98).

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98
    (EuGH NJW 1975, 1095; NJW 1979, 1761).
  • OLG Frankfurt, 25.03.1999 - 6 U 200/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98
    Das Gemeinschaftsrecht ist zudem nicht verletzt, wenn Beschränkungen, die sich aus dem Erfordernis einer bestimmten beruflichen Qualifikation ergeben, in Ansehung der Besonderheiten bestimmter Dienstleistungen durch zwingende Gründe des inländischen Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Inland tätigen Personen und Unternehmen gelten (vergl. EuGH NJW 1975, 1095 sowie Urteil des Senats vom 25.3.1999 - 6 U 200/98).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 20 U 79/99

    Steuerberatende Tätigkeit eines niederländischen Belastungsadviseurs in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98
    Diesem Schutz dient maßgeblich auch der Freihaltung der Berufsbezeichnung "Steuerberater" für Personen, die nach diesem Gesetz dazu berechtigt sind (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.4.2000 - 20 U 79/99).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98
    Diese Kenntnisse sind grundsätzlich nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetzes nachzuweisen, das insoweit das Allgemeininteresse der Bundesrepublik Deutschland schützt (BVerfGE 21, 173).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • BFH, 11.02.2003 - VII S 41/02
    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • BFH, 15.10.2003 - X B 82/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Zurückweisung

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02

    Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats -

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • BFH, 24.09.2003 - X B 5/03

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Widerruf der Bestellung als

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • BFH, 04.04.2003 - III B 135/02

    Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit allein nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • BFH, 24.09.2003 - X B 105/03

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerrufs der Bestellung als Stb. bei

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • BFH, 22.07.2003 - X B 157/02

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, Zurückweisung als

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • FG Sachsen, 19.02.2003 - 6 K 1820/02

    Mitwirkung bei der Anfertigung der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung; Leistung

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  • BFH, 24.09.2003 - X B 137/02

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter; Widerruf der Bestellung als

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.
  • OLG München, 05.07.2001 - 29 U 2258/01

    Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung "Steuerberater"

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.02.2003 - 6 K 1820/02

    Vereinbarkeit von § 3 Nr. 4 StBerG mit Europarecht; Abgrenzung der

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5784
OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00 (https://dejure.org/2000,5784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.2000 - 4 U 60/00 (https://dejure.org/2000,5784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 2000 - 4 U 60/00 (https://dejure.org/2000,5784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfügungsanspruch; Inkriminiertes Verhalten ; Wettbewerbswidrigkeit ; Wildes Plakatieren; Unzulässiger Wettbewerbsvorsprung; Rechtsbruch

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BGB § 31; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; GKG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    "Wildes Plakatieren" - unzulässiger Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 143
  • VBlBW 2001, 420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 29.03.1994 - 5 U 482/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung ist das "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 647 ff.) gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern unlauter (KG NJW-RR 1995, 175; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1514; LG Essen WRP 1996, 1076; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515 sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1262).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00
    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Hormonpräparate" (GRUR 1999, 1128) im Hinblick auf die nur geringfügige Gefahr einer Beeinträchtigung der durch § 1 UWG geschützten Interessen einerseits und die Wahrnehmung berechtigter Interessen andererseits die Annahme einer Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG abgelehnt.
  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 2 U 205/95

    Anspruch auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbs; Recht eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung ist das "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 647 ff.) gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern unlauter (KG NJW-RR 1995, 175; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1514; LG Essen WRP 1996, 1076; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515 sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1262).
  • OLG Brandenburg, 19.12.1995 - 6 U 200/95

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung ist das "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 647 ff.) gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern unlauter (KG NJW-RR 1995, 175; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1514; LG Essen WRP 1996, 1076; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515 sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1262).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1990 - 6 U 58/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00
    Nach ganz herrschender Rechtsprechung ist das "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 647 ff.) gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern unlauter (KG NJW-RR 1995, 175; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1514; LG Essen WRP 1996, 1076; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515 sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1262).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof in der jüngst ergangenen Entscheidung "Abgasemissionen" (WRP 2000, 1116) einen Gesetzesverstoß gegen eine wertbezogene Norm jedenfalls in Fällen, in denen der Gesetzesverstoß dem wettbewerblichen Handeln vorausgegangen ist oder ihm erst nachfolgt, nicht für unlauter im Sinne von § 1 UWG gehalten.
  • OLG Frankfurt, 02.10.2003 - 6 U 167/02

    Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Kfz-Anhängern mit Werbetafeln im öffentlichen

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kann insoweit zunächst nicht mehr daran festgehalten werden, dass allein die Absicht, sich durch Verstoß gegen wertneutrale Normen einen Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens im Sinne von § 1 UWG rechtfertigt (a.A. insoweit OLG Karlsruhe, GRUR-RR 01, 143).
  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 4 U 145/06

    Kein Verstoss gegen § 3 UWG allein aufgrund der Verletzung fremder

    Rechtsprechung und Literatur haben vor der UWG-Reform 2004 überwiegend vertreten, dass das sog. "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch gegen § 1 UWG verstößt, weil hierdurch ein unlauter erlangter Vorteil gegenüber dem sich rechtstreu verhaltenden Mitbewerber erzielt werde (so in den parallel zu dem hier vorliegenden Fall gelagerten Sachverhalten OLG Karlsruhe GRUR-RR 2001, 143; KG NJW-RR 1995, 175; Baumbach/Hefermehl, UWG, 20. Aufl. 2002, § 1 UWG Rn 647; ähnlich zur Fallgruppe Vorsprung durch Rechtsbruch auch für das Abstellen eines PKW mit Konkurrenzwerbung vor dem Geschäft des Mitbewerbers OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 175; für das Überkleben fremder Plakate OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515; für die Aufgabe dieses Vorsprungsgedankens unter Geltung des neuen Rechts I. Scherer, WRP 2006, 401, 405).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13670
OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00 (https://dejure.org/2000,13670)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2000 - 3 U 194/00 (https://dejure.org/2000,13670)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2000 - 3 U 194/00 (https://dejure.org/2000,13670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 315 O 449/98
  • OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 58/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
    (3 U 58/99; vgl. OLG Hamburg, AfP 1999, 502; MagazinDienst 1999, 1370).

    (a) Der Senat hält aus den Gründen seines Urteils vom 29. Juli 1999 im Hauptsacheverfahren (3 U 58/99) den vorliegend bestehenden Verbotsausspruch für nicht begründet.

    In materiellrechtlicher Hinsicht ergibt sich kein durchgreifender Unterschied dadurch, dass der Klageantrag in der Hauptsache in zweiter Instanz (3 U 58/99) gegenüber der Unterlassungsverfügung (vom 18. August 1998) die zusätzliche Bestimmung "für die "W_."" enthält.

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
    (b) Eine Veränderung der Umstände hinsichtlich des Verfügungsanspruchs - andere Umstände kommen vorliegend ohnehin nicht in Betracht - ist nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gegeben, wenn die zu sichernde Hauptforderung dem Gläubiger durch rechtskräftiges Urteil aberkannt worden ist (BGHZ 122, 172 ; Zöller-Vollkommer, Zivilprozessordnung , 21. Auflage, § 927 ZPO Rz. 5 m. w. Nw.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
    Zwar darf bei Erfolgsaussicht die Revisionsannahme nicht abgelehnt werden (BVerfGE 54, 277 ), die Annahme der Revision erlaubt aber nicht zwingend den Rückschluss, das Rechtsmittel habe Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO ).
  • BGH, 12.12.1975 - IV ARZ 9/75

    Antrag auf Aufhebung des Arrestes - Folgen einer rechtskräftigen Abweisung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
    Danach ist die einstweilige Verfügung antragsgemäß aufzuheben, wenn nach dem freien Ermessen des mit dem Aufhebungsantrag befassten Gerichts das vorläufig vollstreckbare, den Anspruch verneinende Urteil in der Hauptsache rechtlich zutreffend begründet ist und dessen Abänderung durch das dagegen eingelegte Rechtsmittel unwahrscheinlich ist (Stein-Jonas-Grunsky, a. a. O., § 927 ZPO Rz. 6; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, § 56 Rz. 32 m. w. Nw.) bzw. wenn - inhaltlich ist das kein Unterschied - mit einem Erfolg jenes Rechtsmittels nicht zu rechnen ist (BGH WM 1976, 134; Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 927 ZPO Rz. 5 m. w. Nw.).
  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4c O 61/15

    Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstände darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (Berneke/Schüttpelz, a.a.O.; Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157).
  • OLG Köln, 04.03.2016 - 19 U 190/12

    Aufhebung eines Arrestbefehls wegen veränderter Umstände

    Ist die Abweisung noch nicht rechtskräftig, dann kann doch die Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs erschüttert sein, wenn eine Prüfung des vorläufig vollstreckbaren Urteils ergibt, dass es rechtlich zutreffend begründet und mit einem Erfolg eines gegen das Urteil eingelegten Rechtsmittels nicht zu rechnen ist (vergleiche BGH, Urt. vom 12.12.1975, Az. IV ARZ 9/75; Hanseatisches OLG, Urt. vom 09.11.2000; Az. 3 U 194/00 - beide zitiert nach juris; OLG München, Urt. vom 17.04.1986, Az. 6 U 6192/85 - zitiert nach beck-online; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 927 Rn. 6; Ahrens, Der Wettbewerbsprozeß, 7. Aufl., Kapitel 60 Rn. 30; einschränkend OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.05.1984, Az. 2 W 26/84).
  • LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 99/11

    Die einstweilige Verfügung zur Untersagung des Anbietens und Vertreibens von

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstand darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 280; Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157).
  • LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen

    Es ist durchaus zulässig, dass im Aufhebungsverfahren nach §§ 927, 936 ZPO neben der Geltendmachung veränderter Umstände (nicht aber ausschließlich) auch Gründe vorgetragen werden, aus denen sich die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit der einstweiligen Verfügung ergibt (OLG Hamburg Urt. v. 18.09.2003 (3 U 17/03); Urt. v. 09.11.2000 (3 U 194/00); Stein-Jonas/Grunsky, ZPO §§ 864-945, Bd. 7/1, 21. Aufl.: § 927 Rn 3).
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