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OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 2 Abs. 2 Nr. 5
Tiefpreisgarantie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- prewest.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 50
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02
Denn die angegriffene Behauptung macht die Mitbewerber der Antragsgegnerin oder die von ihnen angebotenen Waren oder Leistungen weder unmittelbar noch mittelbar erkennbar (vgl. hierzu zuletzt: BGH Urt. v. 25.04.02, I ZR 272/99 - Die "Steinzeit" ist vorbei). - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02
Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, auf dessen Sicht es maßgebend ankommt (vgl. BGH GRUR 00, 619, 621 - Orient-Teppichmuster), erkennt auch im Streitfall die bewusst "offene" Formulierung der Antragsgegnerin und versteht diese in erster Linie als Anpreisung der Verlässlichkeit ihres eigenen Garantieversprechens.
- OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
Werbeaussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!"
Dementsprechend hat der Senat in einem anderen Verfahren festgestellt, dass nicht einmal die viel weitergehende werbliche Ankündigung "Die M.M. Tiefpreisgarantie hält, was andere versprechen" keine wettbewerbswidrige, weil pauschale Herabsetzung der Mitbewerber enthält (HansOLG Hamburg GRUR-RR 2003, 50 - Tiefpreisgarantie). - OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
Gib mal Zeitung
Die Entscheidung "Tiefpreisgarantie" (Senat GRUR-RR 03, 50 - Tiefpreisgarantie) betraf eine "aggressive" Werbung mit einem eigenen Versprechen ohne konkrete Bezugnahme auf die Konkurrenz. - OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 147/04
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbeanzeige
Dahinstehen kann, ob dem Verbraucher bereits der Begriff "Tiefpreisgarantie" selbst hinreichende Aufklärung bietet, wofür spricht, dass eine solche Garantie nach dem unwidersprochen gebliebenen Tatsachenvortrag der Beklagten von mehreren Konkurrenten, unter anderem auch von der Klägerin gegeben wird (vgl. auch die Entscheidungen OLG Hamburg GRUR-RR 03, 50 "Tiefpreisgarantie"; OLG Bremen WRP 2004, 505 - Tiefste Preise; BGH GRUR 1991, 468 - Preisgarantie II).