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   KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00   

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https://dejure.org/2000,4521
KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00 (https://dejure.org/2000,4521)
KG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 5 U 7808/00 (https://dejure.org/2000,4521)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 5 U 7808/00 (https://dejure.org/2000,4521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenschutz; Geschäftliche Bezeichnung; Rufausbeutung; Titelschutz; Freihaltebedürfnis; Verwechslungsgefahr

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1-3; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; UWG § 1; ; UWG § 25; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Talkshowtitel - Verwechslungsfähigkeit - Rufausbeutung - ergänzender Titelschutz - "Alex" und "live vom Alex"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 103 O 176/00
  • KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 133
  • afp 2001, 238
  • afp 2001, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00
    Ein Titelschutz aufgrund wettbewerbsrechtlicher oder bürgerlichrechtlicher Vorschriften kommt daher nur in einem sehr beschränkten Umfang in Betracht, so insbesondere bei Beeinträchtigung aus Verwendungen, die mangels Benutzung i.S. des § 15 Abs. 3 MarkenG kennzeichenrechtlich nicht erfassbar sind, oder aus dem außergeschäftlichen Verkehr stammen (im Anschluss an BGH WRP 1999, 1279 - Szene).

    Anders als beispielsweise eine Marke dient ein Werktitel jedoch grundsätzlich nicht als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller, sondern regelmäßig allein der Unterscheidung von Werken schlechthin ( BGH WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; BGH GRUR 2000, 504, 505 Facts ).

    Ausreichend ist nicht, dass die Sendung wöchentlich ausgesendet wird (vgl. BGH GRUR 1994, 908, 910 - Wir im Südwesten) Auch allein das zehnjährige Bestehen der Sendung reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH WRP 1999, 1279, 1282 - Szene).

    Zutreffend hat die Antragsgegnerin darauf verwiesen, dass ein Anspruch aus § 1 UWG auf Grund der nunmehr abschließenden Regelung des § 15 Abs. 3 MarkenG schon dann ausscheidet, soweit der Anwendungsbereich des MarkenG eröffnet ist (BGH WRP 1999, 1279, 1283 - Szene).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Auszug aus KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00
    Angesichts des Umstands, dass für den Titel eine beschreibende Ortsangabe verwendet wird, ist dem Freihaltebedürfnis des Verkehrs dadurch Rechnung zu tragen, dass der Schutzbereich eng zu halten ist (BGH GRUR 1994, 908, 911 - Wir im Südwesten).

    Der Verkehr erkennt, dass ein Hinweis auf den Sendeort gegeben werden soll, so dass insgesamt eine beschreibende Angabe vorliegt (vgl. BGH GRUR 1994, 908, 911 - Wir im Südwesten).

    Ausreichend ist nicht, dass die Sendung wöchentlich ausgesendet wird (vgl. BGH GRUR 1994, 908, 910 - Wir im Südwesten) Auch allein das zehnjährige Bestehen der Sendung reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH WRP 1999, 1279, 1282 - Szene).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00
    Insoweit gilt hier dasselbe wie beim Rundfunk (BGH a. a. O. S. 770) und bei den Printmedien (BGH WRP 1999, 186, 188 - Wheels Magazine).

    Da es bei herkunftsbezogenen Assoziationen letztlich um einen Transfer von Wertvorstellungen geht, ist in diesem Zusammenhang vielmehr ein Bekanntheitsgrades erforderlich, der sich an die Bekanntheitsgrade bei der Ausnutzung guten Rufs orientiert, somit mindestens 30 % des angesprochenen Verkehrskreises erreicht ( vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdnr. 477; Althammer/Klaka, MarkenG, 6. Auflage, § 14 Rdnr. 35, BGH GRUR 1993, 692, 693 - Guldenburg: "außerordentlich hoher Bekanntheitsgrad"; BGH WRP 1999, 186 - Wheels Magazine: "gesteigerter Bekanntheitsgrad" ).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00
    Danach war die Anlehnung an fremde Kennzeichen, die nicht Unternehmenskennzeichen wegen Verwechslungsgefahr und Branchennähe verboten wurde, im Allgemeininteresse frei (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Auflage § 1 Rdnr. 559 a; BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00
    Anders als beispielsweise eine Marke dient ein Werktitel jedoch grundsätzlich nicht als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller, sondern regelmäßig allein der Unterscheidung von Werken schlechthin ( BGH WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; BGH GRUR 2000, 504, 505 Facts ).
  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00
    Da es bei herkunftsbezogenen Assoziationen letztlich um einen Transfer von Wertvorstellungen geht, ist in diesem Zusammenhang vielmehr ein Bekanntheitsgrades erforderlich, der sich an die Bekanntheitsgrade bei der Ausnutzung guten Rufs orientiert, somit mindestens 30 % des angesprochenen Verkehrskreises erreicht ( vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdnr. 477; Althammer/Klaka, MarkenG, 6. Auflage, § 14 Rdnr. 35, BGH GRUR 1993, 692, 693 - Guldenburg: "außerordentlich hoher Bekanntheitsgrad"; BGH WRP 1999, 186 - Wheels Magazine: "gesteigerter Bekanntheitsgrad" ).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Auszug aus KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00
    Erforderlich ist lediglich, dass der Titel sich nicht in einer Beschreibung des Inhalts des Werkes erschöpft (BGH GRUR 1991, 153 - Pizza & Pasta).
  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 3 U 58/08

    Titelschutz: Schutz der Bezeichnung einer Rubrik einer Wochenzeitung -

    Auch für den Bereich des Fernsehens hat die Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, dass der Verkehr sich an Titel gewöhnt habe, die sich an beschreibende Angaben anlehnen und nur eine geringe Unterscheidungskraft aufweisen (für Nachrichtensendungen: BGH GRUR 2001, 1050, 1051 - Tagesschau; GRUR 2001, 1055 - Tagesreport; für eine Talkshow mit aktuellem Themenbezug: KG GRUR-RR 2001, 133f. - live vom Alex).
  • KG, 17.02.2004 - 5 U 366/03

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln

    Die Dringlichkeit wird im Markenrecht gemäß § 25 UWG in entsprechender Anwendung vermutet (KG, GRUR-RR 2001, 133 - live vom Alex; Ingerl/Rohnke, aaO, vor §§ 14-19 Rn. 94 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
    So soll auch bei kontinuierlicher Benutzung eines Titels über mehr als 20 Jahre noch die Bekanntheit festzustellen sein (BGH, Urt.v. 29.4.99 - I ZR 152/96 "Szene"; GRUR 2000, 71, 73) und soll eine Bekanntheit des Titels bei 10-15% der Bevölkerung allein noch nicht genügen können (BGH, Urt.v. 12.11.98 - I ZR 84/96 "Max"; GRUR 1999, 581, 582), sondern ein § 15 Abs. 3 MarkenG entsprechender Bekanntheitsgrad zu verlangen sein (KG GRUR-RR 2001, 133, 134 - live vom Alex).
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