Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.2000 - 6 U 3711/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 14 § 39
    Vernichtung urhebergeschützter Werke - Bedeutung des verbleibenden Restes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • preubohlig.de (Leitsatz)

    Kirchenschiff

    Geplanter Abriss eines Kirchenschiffs als Bestandteil eines Pfarrzentrums

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht: Gibt es ein Vernichtungsverbot bei einem urheberrechtlich geschützten Gebäude? (IBR 2003, 139)

Verfahrensgang

  • LG München I, 27.04.2000 - 7 O 4068/00
  • OLG München, 21.12.2000 - 6 U 3711/00

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 177
  • ZUM 2001, 339
  • IBR 2003, 139



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10  

    Architekten und Ingenieure - Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

    Diese Grundsätze gelten auch beim Teilabriss von Bauwerken, solange der verbleibende Rest auf das frühere Werk hinweist oder an es erinnert (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 178 - Kirchenschiff).

    (2) Die Obergerichte halten ebenfalls eine Schwächung der Rechte des Architekten nach seinem Tod für möglich (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 179 - Kirchenschiff; OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005, Az. 4 U 10/05, juris, Rn. 118 - St. Gottfried).

    Eine solche Intensitätsschwächung wurde aber 20 Jahre nach dem Tod des Urhebers abgelehnt (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 179 - Kirchenschiff), ebenso für ein besonders bedeutsames Gebäude der Nachkriegszeit mehr als 35 Jahre nach dem Tod des Urhebers (OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005, Az. 4 U 10/05, juris, Rn. 118 - St. Gottfried; insofern als rechtsfehlerfrei gebilligt von BGH, GRUR 2008, 984, 987, Rz. 29 - St. Gottfried).

    Werke der Baukunst können geprägt sein durch ihre Größe, ihre Proportion, Einbindung in das Gelände, die Umgebungsbebauung, Verteilung der Baumassen, Gliederung der Fassade und vieles andere mehr (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 178 - Kirchenschiff).

  • LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10  

    Architekten & Ingenieure - Kulturpalast: Abriss mangels Schöpfungshöhe zulässig

    Eine Teilvernichtung liegt vor, wenn der verbleibende Rest auf das frühere Werk durch irgendwelche Merkmale, die keinen selbständigen Urheberschutz begründen müssen, hinweist oder erinnert (vgl. OLG München, ZUM 2001, 339).
  • LG München I, 14.09.2006 - 7 O 6989/06  

    Architekten & Ingenieure - Entstellung von Schulzentrum durch Schulergänzungsbau

    Je mehr ein Bauwerk durch seine Funktion, durch die technische Konstruktion und durch das Umfeld vorgegeben ist, desto deutlicher muss es sich von durchschnittlichen Lösungen gestalterisch abheben, um Urheberrechtsschutz genießen zu können (a.a.O., Rz. 183) Dabei kann der Schutz nicht nur einzelnen Gebäuden, sondern auch einem Ensemble von Gebäuden zukommen (vgl. BGHZ 24, 55, 66 f - Ledigenheim; OLG München ZUM 2001, 339, 344 f - Kirchenschiff).
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