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   OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00   

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https://dejure.org/2001,8163
OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung; Werbevergleich ; Unterlassungsanspruch ; Wettbewerbswidrigkeit; Systemvergleich; Flugzeug ; Bahn

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2 n.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 2 n.F.; ZPO § 97 Abs. 1
    Vergleichende Werbung - Systemvergleich Flugzeug-Bahn - unzulässige Abstellen auf Nachteile des anderen Systems - Verschweigen der eigenen Nachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00
    Es handelt sich vorliegend um einen Systemvergleich zwischen den Verkehrsmitteln Flugzeug und Bahn, nicht um einen Produkt- oder Dienstleistungsvergleich von benannten oder erkennbaren Wettbewerbern, der nach § 2 UWG n.F. zu beurteilen wäre (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100, 1101 = WRP 1999, 1141 f. ­ Generika-Werbung; Henning-Bodewig, GRUR Int. 1999, 385, 390 f.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00
    Es handelt sich vorliegend um einen Systemvergleich zwischen den Verkehrsmitteln Flugzeug und Bahn, nicht um einen Produkt- oder Dienstleistungsvergleich von benannten oder erkennbaren Wettbewerbern, der nach § 2 UWG n.F. zu beurteilen wäre (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100, 1101 = WRP 1999, 1141 f. ­ Generika-Werbung; Henning-Bodewig, GRUR Int. 1999, 385, 390 f.).
  • LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07

    Zur Störerhaftung des Auftraggebers einer Werbeagentur für rechtswidrige Inhalte

    An der Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit ändert sich nichts dadurch, dass die Werbeaussage humorvoll-ironische Züge trägt (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 221, 222 - Systemvergleich) .
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