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   OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99   

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OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99 (https://dejure.org/2000,10392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 U 71/99 (https://dejure.org/2000,10392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 3 U 71/99 (https://dejure.org/2000,10392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr der Bezeichnung für eine Fernsehsendung mit einer eingetragenen Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 231
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
    Zutreffend hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Titel im Gegensatz zu Marken grundsätzlich keinen Herkunftshinweisenden Charakter haben, sondern nur der Unterscheidung einzelner Werke - hier Fernsehreihen - von anderen dienen, ohne dabei notwendig einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen zu geben (BGH, GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten"; WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; AfP 2000, 277, 278 - FACTS).

    Insoweit ist darauf abzustellen, ob ein nicht bloß unbedeutender Teil des Verkehrs im Einzelfall annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware bzw. Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH, GRUR 1985, 41, 43 - "REHAB"; GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten").

    Je mehr dies der Fall ist, umso eher sieht der Verkehr die Verwendung jenes Begriffes als namens- oder zeichenmäßig an (BGH, GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten").

    Dieser Umstand ist jedenfalls geeignet, den Verkehr daran zu hindern, in dem Begriff "P...e" einen zusätzlichen Hinweis auf die Herkunft von einem Sender zu sehen (vgl. hierzu BGH, GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten").

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
    Zutreffend hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Titel im Gegensatz zu Marken grundsätzlich keinen Herkunftshinweisenden Charakter haben, sondern nur der Unterscheidung einzelner Werke - hier Fernsehreihen - von anderen dienen, ohne dabei notwendig einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen zu geben (BGH, GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten"; WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; AfP 2000, 277, 278 - FACTS).

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüche kommen neben dem Schutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nur in sehr eingeschränktem Umfang in Betracht, wenn von der markengesetzlichen Regelung nicht erfasste besondere wettbewerbsrechtliche Umstände in Frage stehen (BGH, WRP 1999, 1279, 1282 f. - Szene).

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
    Zutreffend hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Titel im Gegensatz zu Marken grundsätzlich keinen Herkunftshinweisenden Charakter haben, sondern nur der Unterscheidung einzelner Werke - hier Fernsehreihen - von anderen dienen, ohne dabei notwendig einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen zu geben (BGH, GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten"; WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; AfP 2000, 277, 278 - FACTS).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
    Vielmehr nimmt der Verkehr nach der Lebenserfahrung das Zeichen in seiner Gesamtheit mit all seinen Bestandteilen, wie es ihm bei der konkreten Verwendung entgegentritt, auf, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH, AfP 2000, 279, 280 - ARD-1).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher soweit ersichtlich offen gelassen (WRP 1998, 732, 738 - Les-Paul-Gitarren).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
    Insoweit ist darauf abzustellen, ob ein nicht bloß unbedeutender Teil des Verkehrs im Einzelfall annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware bzw. Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH, GRUR 1985, 41, 43 - "REHAB"; GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten").
  • OLG Hamburg, 07.12.1995 - 3 U 168/92
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
    Der Senat hat auch unter der Geltung des Markengesetzes für die Ansprüche aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG einen zeichenmäßigen Gebrauch für erforderlich erachtet (WRP 1996, 572, 576 - Les Paul Gitarren) und hält daran weiter fest.
  • KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06

    Markenrecht: Erstbegehungsgefahr aus einer Markenanmeldung und Anforderungen an

    Die Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung als Marke ist noch keine Markenverletzung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 231, juris Rdn. 34; OLG Köln, GRUR 2001, 424, juris Rdn. 16; OLG München, MarkenR 2002, 1999, 200; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rdn. 142 und Vor §§ 14-19 Rdn. 60 m. w. N.; Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 231).

    Mehr kann vom Markenanmelder grundsätzlich nicht verlangt werden (im Ergebnis ebenso OLG Köln, GRUR 2001, 424, juris Rdn. 16; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 231, juris Rdn. 34: Anerkenntnis des Löschungsantrages genüge).

  • OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99

    Herausgabeanspruch des Pachtgegenstandes bei zunächst schwebend unwirksamem

    Beispielhaft sei hier auf den vom Senat abschließend entschiedenden Rechtsstreit über die Beheizung der Restauranträume im Winter 1999/2000 hingewiesen - 3 U 71/99 - (Landgericht Potsdam 12 O 481/99).
  • LG Köln, 15.01.2019 - 31 O 397/17
    Sie haben keinen herkunftshinweisenden Charakter, sondern dienen nur der Inhaltsbeschreibung sowie der Unterscheidung einzelner Werke von anderen, ohne dabei einen bestimmten Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen zu geben (vgl. zu ähnlichen Fällen auch OLG Hamburg, Urteil vom 22.04.2004, 3 U 115/03, Was Biotronik alles kann, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 12.10.2000, 3 U 71/99, Planet Erde, zitiert nach juris).
  • KG, 17.02.2004 - 5 U 366/03

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln

    Hinzu kommt, dass schriftbildliche Unterschiede in der Groß- und Kleinschreibung bei Werktiteln grundsätzlich ohne Bedeutung sind (OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 231, 233 - planet e: Ingerl/Rohnke, aaO, § 15 Rn.124).
  • LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12

    Capri-Sonne-Verpackung ist als dreidimensionale Marke geschützt

    Entscheidend ist die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 231, 233 - planet e), wobei der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt hat mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 103 m. Nachw. zur Rspr.; Ludwig WRP 2012, 816).
  • LG Hamburg, 16.10.2018 - 416 HKO 72/18

    "Killtec Kinder Mymmo" als markenmäßige Verwendung von "myMO"

    Entscheidend ist die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 231, 233 - planet e), wobei der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und EuGH GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff ) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt hat mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 103 m. Nachw. zur Rspr.; Ludwig WRP 2012, 816).
  • LG Hamburg, 10.01.2017 - 416 HKO 162/16

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Verwechslungsgefahr bei Herstellen und

    Entscheidend ist die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 231, 232 - planet e), wobei der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff ) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt hat mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 103 m. Nachw. zur Rspr.; Ludwig WRP 2012, 816).
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