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   OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00   

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https://dejure.org/2001,1483
OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00 (https://dejure.org/2001,1483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2001 - 20 U 194/00 (https://dejure.org/2001,1483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 20 U 194/00 (https://dejure.org/2001,1483)
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Serien-Abmahngeschäft des Anwalts

§§ 677, 670 BGB, § 14 Abs. 6 MarkenG, keine "Erforderlichkeit" der Einschaltung eines Anwalts bei einfach gelagerten Markenrechtsverletzungen ("Massengeschäft"), Rechtsmißbrauch, § 13 Abs. 5 UWG analog

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    BGB § 670
    "FTP-Explorer" Abmahnkosten

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtanwaltsabmahnung; Routinesachen; Abmahnung von Rechtsverletzungen; Einschaltung eines Rechtsanwalts; Routineangelegenheit; Serienabmahnungen; Markenrecht

Besprechungen u.ä.

  • duessellaw.eu (Sitzungsbericht und Entscheidungsbesprechung)

    Markenschutz im Web: ein "Fortsetzungszusammenhang"

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 2a 109/00
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 122
  • GRUR-RR 2002, 215
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00
    Aufgrund des geschilderten Sachverhalts bestehen hier im Gegenteil deutliche Berührungspunkte zum Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs (vgl. § 13 Abs. 5 UWG und BGH NJW 2001, 371 - Vielfachabmahner), wobei die nachfolgenden Grundsätze für das Lauterkeitsrecht entwickelt worden sind, aber auch gewisse Bedeutung für die Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte haben.

    Die Mißbrauchsklausel des § 13 Abs. 5 UWG hat die Funktion eines Korrektivs gegenüber der weitgefaßten Anspruchsberechtigung der Wettbewerber (BGH NJW 2001, 371, 372 - Vielfachabmahner).

  • LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00

    Ersatz der Rechtsverfolgungskosten für die Abmahnung bei der Benutzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00
    20 U 194/00 2a O 109/00 LG Düsseldorf.
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00
    (Eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung des Abmahnenden zum Abgemahnten kommt erst aufgrund einer tatsächlich begangenen Verletzungshandlung und der darauf erklärten Abmahnung zustande (vgl. BGH NJW 95, 715, 716 - Kosten unbegründeter Abmahnung)).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Die Revision macht ohne Erfolg geltend, im Hinblick auf die Vielzahl angeblicher Verletzungen wegen gleichartiger Verstöße habe es sich um eine im Wege von Serienabmahnungen mit Hilfe von Textbausteinen einfach zu bewältigende Routineangelegenheit gehandelt, die nicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts erfordert habe (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 122 f.).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 386/11

    Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung des Fotos eines panierten

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.02.2001 (Az. 20 U 194/00 = NJW-RR 2002, 122).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    a) Greifen kann dieser Aspekt freilich in Ausnahmefällen, in denen standardmäßig immer nur ein und derselbe Verstoß ganz routinemäßig für den einzigen Berechtigten mittels "Textbausteinen" abgemahnt wurde (vgl. für die routinemäßige Abmahnung des Vertriebs des "ftp-Explorers" in Serienabmahnungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2001 - 20 U 194/00, NJW-RR 2002, 122; ähnlich AG Bad Kreuznach, Urt. v. 15.4. 1999 - 2 C 1586/98, NJWE-WettbR 1999, 207; auch hier restriktiver mit gutem Grund aber OLG Hamm, Urt. v. 15.5.2001 - 4 U 33/01, MMR 2001, 611: Viele einzelne Verstöße fordern auch viele Abmahnungen heraus).

    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur teilweise von einem Rechtsmissbrauch ausgegangen wird, wenn einem Anwalt die Überwachung des Markts und die Verfolgung von Verstößen weitgehend ohne Kontrolle durch den Auftraggeber überlassen bleibt, er also das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.2. 2001 - 20 U 194/00, NJW-RR 2002, 122, 123 m.w.N.; Köhler , in Baumbach/Hefermehl, a.a.O, § 8 Rn. 4.12), ist ein solches Fehlen jedweder Kontrolle etc. und eines schutzwürdigen Eigeninteresses vom Berufungsbeklagten nicht hinreichend vorgetragen.

  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 889/08

    Haftung für Filesharing durch Familienangehörige

    Greifen kann dieser Aspekt freilich in Ausnahmefällen, in denen standardmäßig immer nur ein und derselbe Verstoß ganz routinemäßig für den einzigen Berechtigten mittels "Textbausteinen" abgemahnt wurde (vgl. bspw. für die routinemäßige Abmahnung des Vertriebs des "ftp-Explorers" in Serienabmahnungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2001 - 20 U 194/00, NJW-RR 2002, 122).
  • LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06

    Zur Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen im Rahmen

    Greifen kann dieser Aspekt freilich in Ausnahmefällen, in denen standardmäßig immer nur ein und derselbe Verstoß ganz routinemäßig für den einzigen Berechtigten mittels "Textbausteinen" abgemahnt wurde (vgl. bspw. für die routinemäßige Abmahnung des Vertriebs des "ftp-Explorers" in Serienabmahnungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2001 - 20 U 194/00, NJW-RR 2002, 122).
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 603/09

    Zahlungsanspruch aufgrund von möglichem Filesharing bezüglich eines

    Greifen kann dieser Aspekt freilich in Ausnahmefällen, in denen standardmäßig immer nur ein und derselbe Verstoß ganz routinemäßig für den einzigen Berechtigten mittels "Textbausteinen" abgemahnt wurde (vgl. bspw. für die routinemäßige Abmahnung des Vertriebs des "ftp-Explorers" in Serienabmahnungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2001 - 20 U 194/00, NJW-RR 2002, 122).
  • LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06

    Angebot und Verbreitung von Kopierschutzumgehungsprogrammen bei ebay

    Der vorliegende Fall ist damit nicht vergleichbar den den Entscheidungen BGH NJW 1984, 25 - Anwaltsabmahnung, BGH NJW 2004, 2448 - Selbstauftrag und Landgericht Düsseldorf NJW-RR 2002, 122 - Rechtsanwaltsabmahnung in Routinesachen zugrunde liegenden Fällen.
  • AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06

    Keine Abmahnkosten bei großer Anzahl von gleichgelagerten Fällen

    Wird einem Anwalt die Überwachung eines Marktes und die Verfolgung von Verstößen weitgehend ohne Kontrolle durch den Auftraggeber von diesem überlassen, müssen allerdings weitere Gesichtspunkte vorliegen, um der Serienabmahnung den "alleinigen Zweck der Kosteneintreibung" nachzusagen ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 122).
  • AG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 30 C 374/08

    Kosten einer Abmahnung sind nicht ersatzfähig, wenn eine Fälschung nicht bewiesen

    Nach gefestigter Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, steht zwar dem Rechtsinhaber, sofern die Abmahnung berechtigt war, ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu (vgl. BGHZ 52, 393, 399 - Fotowettbewerb; BGH GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder; GRUR 1991, 550 - Zaunlasur; BGB GRUR 2004, 789 - Selbstauftrag; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 122; OLG Köln, GRUR 1979, 76 - Anwaltsgebühr; vgl. auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 25. Aufl. 2007, § 12 Rz. 1.90; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., Kap. 41. Rz 84).
  • LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08

    Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen

    Zwar ist es als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn Abmahnungen allein auf Initiative von Prozessbevollmächtigten ohne Rücksprache mit der Partei durchgeführt und abgewickelt werden (vgl. OLG Düsseldorf. GRUR-RR 2002, 215, 216).
  • LG Berlin, 17.08.2007 - 15 O 524/07

    Voraussetzungen der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Unzulässigkeit der

  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

  • AG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 30 C 394/08
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