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   OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97   

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OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97 (https://dejure.org/2001,17824)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.03.2001 - 14 U 3542/97 (https://dejure.org/2001,17824)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. März 2001 - 14 U 3542/97 (https://dejure.org/2001,17824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 2 HKO 3931/93
  • OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 257
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    Diese Beurteilung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, wonach ein zum 3.10.1999 bestehendes Firmenaltrecht hinsichtlich seiner räumlichen Schutzwirkung so anzusehen sei, als habe niemals eine Trennung Deutschlands bestanden (BGH GRUR 1995, 754, 757 - Altenburger Spielkartenfabrik).

    cc) Etwas anderes lässt sich entgegen der Auffassung des Landgerichts auch nicht aus der Entscheidung des BGH "Altenburger Spielkartenfabrik" (GRUR 1995, 754) herleiten.

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    Bei Zeichen, denen originär keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt, wird ein strenger Maßstab angelegt und in der Regel ein über 50 Prozent liegender Zuordnungsgrad verlangt (vgl. BGH GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta; Fezer, MarkenR, 2. Aufl. 1999, § 4 Rdnr. 123; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 1998, § 4 Rdnr. 17; jeweils m. w. N.).

    Da es sich beim wettbewerbsrechtlichen Schutz betrieblicher Herkunftsangaben um einen über den individualrechtlichen Kennzeichenschutz hinausreichenden Schutz handelt, setzt dieser voraus, dass die betriebliche Herkunftsangabe kennzeichenrechtlichen Schutz genießt (BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl. 2001, § 3 Rdnr. 368).

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    Diese beruhen auf dem Prinzip, dass jeder das Recht hat, sich im Geschäftsverkehr zur Kennzeichnung seines Unternehmens seines Namens zu bedienen, sofern der Namensgebrauch redlich erfolgt (BGH GRUR 1966, 623, 625 - Kupferberg; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 1998, § 23 Rdnr. 16 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    Da für die Verwendung des Namens als Marke ein geringeres Bedürfnis besteht als für die Verwendung als Firma, gelten die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen nach der Rechtsprechung des BGH nicht für die Kollision von Marken (BGH GRUR 1966, 499, 501 - Merck; GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger).
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    Da für die Verwendung des Namens als Marke ein geringeres Bedürfnis besteht als für die Verwendung als Firma, gelten die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen nach der Rechtsprechung des BGH nicht für die Kollision von Marken (BGH GRUR 1966, 499, 501 - Merck; GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger).
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72

    Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten eines einzelnen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    cc) Auch die "Stonsdorfer"Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1974, 337), in der eine Verkehrsgeltung von 74 Prozent als nicht ausreichend angesehen wurde, steht im vorliegenden Fall der Annahme einer ausreichenden Verkehrsgeltung nicht entgegen, da die zugrunde liegenden tatsächlichen Gegebenheiten nicht vergleichbar sind, sondern sich erheblich unterscheiden.
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    Bei Zeichen, denen originär keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt, wird ein strenger Maßstab angelegt und in der Regel ein über 50 Prozent liegender Zuordnungsgrad verlangt (vgl. BGH GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta; Fezer, MarkenR, 2. Aufl. 1999, § 4 Rdnr. 123; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 1998, § 4 Rdnr. 17; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    bb) Die vom BGH in der "Nährbier"-Entscheidung (BGH GRUR 1960, 83 ff.) aufgestellten Grundsätze, auf die die Beklagte im Zusammenhang mit der behaupteten faktischen Monopolstellung der Klägerin verweist, ist nicht einschlägig, selbst wenn man diese als gegeben unterstellt.
  • OLG Hamburg, 18.06.1998 - 3 U 232/96
    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
    45a; vgl. auch Hans. OLG Hamburg GRUR 1999, 172, 175 - CABINET, wonach ein das Gesamtgebiet erfassender Schutz nur dann beansprucht werden kann, wenn der Nachweis der Verkehrsgeltung auch im Gebiet der neuen Bundesländer erbracht werden kann).
  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

    Kurz gesagt: Die in den Umfragen gängige Ermittlung des Kennzeichnungs- und des letztlich maßgeblichen Zuordnungsgrades konsumiert die Frage nach dem Markencharakter (im Ergebnis ähnlich Pflüger, GRUR 2004, 652, 656 Fn. 28 und GRUR 2006, 818, 822 unter Hinweis auf OLG Dresden GRUR-RR 2002, 257, 258 - Halberstädter Würstchen).
  • OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 54/07

    Zeichen 4E

    Es kann vielmehr - allerdings nur für einen entsprechend regional begrenzten Schutz, weswegen der unbeschränkte Verfügungsantrag aus Markenrecht auf dieser Grundlage von vornherein nur zum Teil Erfolg haben könnte - genügen, wenn die hinreichende Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet erreicht worden ist (BGH GRUR 57, 93 - "Ihr Funkberater"; GRUR 67, 482, 485 - "WKS Möbel II"; GRUR 79, 470, 472 - "RBB/RBT"; GRUR 92, 865 - "Volksbank", sämtlich noch zum Warenzeichengesetz; OLG Dresden GRUR-RR 02, 257 - "Halberstädter Würstchen"; Ingerl/Rohnke a.a.O. Rz 22; Hacker, a.a.O. Rz 32).
  • OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 64/07

    Kein regional beschränkter Markenschutz bei bundesweitem Angebot der

    Es kann vielmehr - allerdings nur für einen entsprechend regional begrenzten Schutz, weswegen der unbeschränkte Verfügungsantrag aus Markenrecht auf dieser Grundlage von vornherein nur zum Teil Erfolg haben könnte - genügen, wenn die hinreichende Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet erreicht worden ist (BGH GRUR 57, 93 - "Ihr Funkberater"; GRUR 67, 482, 485 - "WKS Möbel II"; GRUR 79, 470, 472 - "RBB/RBT"; GRUR 92, 865 - "Volksbank", sämtlich noch zum Warenzeichengesetz; OLG Dresden GRUR-RR 02, 257 - "Halberstädter Würstchen"; Ingerl/Rohnke a.a.O. Rz 22; Hacker, a.a.O. Rz 32).
  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 4 U 222/08

    Irreführung durch Bezeichnung einer nationalen Marke als "internationale Marke"

    Es stellt zwar grundsätzlich eine Irreführung dar, mit einer nicht existierenden Marke zu werben, und zwar sowohl nach § 5 Abs. 2 Ziff.3 UWG a.F. als auch nach § 5 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 UWG n.F. Nach diesen Vorschriften sind unwahre Angaben über Rechte des geistigen Eigentums wettbewerbswidrig nach § 3 UWG a.F. wie n.F. (BGH GRUR 1990, 364 - Baelz; Fezer/Peifer UWG § 5 Rz. 380; Harte/Henning UWG § 5 Rz. 665 ff; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG § 5 Rz. 5.122; OLG München GRUR-RR 2002, 257; OLG Düsseldorf NJWE - Wettbewerbsrecht 1997, 5).
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