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   OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00   

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https://dejure.org/2002,5527
OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00 (https://dejure.org/2002,5527)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2002 - 29 U 2021/00 (https://dejure.org/2002,5527)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 29 U 2021/00 (https://dejure.org/2002,5527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberschutz; Musikrechte; Unfreie Bearbeitung; Freie Benutzung; Verwertung von Tonaufnahmen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Conti

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 23, 24 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 2; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 23 S. 1; ; UrhG § 23 Abs. 1; ; UrhG § 24 Abs. 1; ; UrhG § 24 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 841
  • GRUR-RR 2002, 281
  • ZUM 2002, 306
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65

    Haselnuß

    Auszug aus OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00
    Es reicht aus, dass die formgebende Tätigkeit des Komponisten - wie bei der Schlagermusik regelmäßig - nur einen geringen Schöpfungsgrad aufweist (vgl. BGH in GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuss).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86

    "Fantasy"; Urheberrechtsverletzung durch Entnahme einer Melodie

    Auszug aus OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00
    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen "die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente....; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen" (BGH GRUR 1981, 267/268 "Dirlada"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 810 "Fantasy" und 8, 12" Ein bisschen Frieden" sowie BGH GRUR 1991, 533, "Brown Girl II").
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89

    "Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes

    Auszug aus OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00
    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen "die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente....; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen" (BGH GRUR 1981, 267/268 "Dirlada"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 810 "Fantasy" und 8, 12" Ein bisschen Frieden" sowie BGH GRUR 1991, 533, "Brown Girl II").
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00
    Eine freie Benutzung setzt deswegen voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen, dass sie in ihm in der Weise zurücktreten, dass das neue Werk nicht mehr in relevantem Umfang das ältere benutzt, so dass dieses nur noch als Anregung zu neuem, selbständigem Werkschaffen erscheint, dass es in dem neuen Werk nur noch schwach und in urheberrechtlich nicht mehr relevanter Weise durchschimmert (BGH, GRUR 1994, 191/193 "Asterix Persiflagen").
  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 37/76

    Inhaber des Verlagsrechts an dem Musikstück "Schneewalzer" - Verletzung des

    Auszug aus OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00
    Aus diesem Grund können auch umgekehrt keine zu großen Anforderungen gestellt werden, wenn das als Vorlage benutzte Werk nur einen geringen eigenschöpferischen Gehalt besitzt" (BGH GRUR 1978, 305/306 "Schneewalzer" m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00
    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen "die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente....; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen" (BGH GRUR 1981, 267/268 "Dirlada"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 810 "Fantasy" und 8, 12" Ein bisschen Frieden" sowie BGH GRUR 1991, 533, "Brown Girl II").
  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08

    Bushido I

    Dies geschieht in der Regel dadurch, dass die dem älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge in der Weise zurücktreten, dass das ältere Werk nur noch als Anregung zu neuem, selbständigen Werkschaffen erscheint, dass es in dem neuen Werk nur noch schwach und in urheberrechtlich nicht mehr relevanter Weise durchschimmert (BGH NJW 1993, 2620, 2621 -, BGH GRUR 1999, 984, 987 - OLG München GRUR-RR 2002, 281, 282 -).
  • LG Hamburg, 26.02.2015 - 310 O 315/11

    Gitarrenriff - Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung aufgrund der Übernahme von

    Zu den Anforderungen an die Schöpfungshöhe von Teilen eines Musikwerks gibt das OLG München (GRUR-RR 2002, 281 f. - Conti) folgende Zusammenfassung , der sich die Kammer anschließt:.
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