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   OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01   

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https://dejure.org/2002,5866
OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01 (https://dejure.org/2002,5866)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2002 - 6 U 152/01 (https://dejure.org/2002,5866)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 6 U 152/01 (https://dejure.org/2002,5866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missachtung sog. wertneutraler Vorschriften; Verpflichtung zur Grundpreisangabe; Bewusstes und planvolles Verhalten zur Erlangung eines sachlich ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung; Zumutbarkeit der Einholung besonders sachkundigen Rechtsrats; "Vorsprung durch ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 13 Abs. 2 Nr. 2; ; PreisangabenVO § 9; ; PreisangabenVO § 2 Abs. 1; ; PreisangabenVO § 2 Abs. 3; ; PreisangabenVO § 9 Abs. 2 Nr. 3; ; PreisangabenVO § 2 Abs. 3 Nr. 1; ; PreisangabenVO § 2 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 2 Abs. 1, 3; UWG § 1
    UWG -Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1337
  • GRUR-RR 2002, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 218/91

    Flaschenpfand - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01
    Die Missachtung sog. wertneutraler Vorschriften, die aus Gründen ordnender Zweckmäßigkeit erlassen worden sind, und die weder einem sittlichen Gebot Geltung verschaffen oder dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen, rechtfertigt vielmehr regelmäßig erst dann den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmäßig über das Gesetz hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass er sich dadurch einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschaffen kann (vgl. für viele: BGH GRUR 1994, 222/224 -"Flaschenpfand"-; ders. GRUR 1994, 638/639 -"Fehlende Planmäßigkeit"-; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 646 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 62/90

    R.S.A./Cape - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01
    Ein - bewusst und planmäßig verwirklichter - Gesetzesverstoß von nur geringer Bedeutung, der einen greifbaren Wettbewerbsvorteil vor gesetzestreuen Mitbewerbern nicht zur Folge hat, vermag den Vorwurf eines sittenwidrigen Wettbewerbverhaltens demgegenüber nicht zu begründen (vgl. BGH GRUR 1992, 320/321 -"R.S.A./Cape"-; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 656; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 660/661 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1987 - I ZR 182/85

    Schelmenmarkt; Ausnahme vom Ladenschluß bei für Teilnehmer eines Marktes mit

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01
    Von einem Gewerbetreibenden ist zu verlangen, dass er sich Kenntnis von den für seinen Tätigkeitsbereich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verschafft und in Zweifelsfällen mit zumutbaren Anstrengungen besonders sachkundigen Rechtsrat einholt (vgl. BGH GRUR 1988, 699/700 -"qm-Preisangaben II"-; vgl. auch BGH GRUR 1988, 382/383 -"Schelmenmarkt"-).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01
    In der dargestellten Situation fehlt schließlich jedenfalls aber auch das für die Aktivlegitimation des klagenden Vereins gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu fordernde Kriterium der "Wesentlichkeit" der Wettbewerbsbeeinträchtigung (vgl. BGH WRP 2001, 146/147 f -"Immobilienpreisangaben"-; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 661).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01
    Von einem Gewerbetreibenden ist zu verlangen, dass er sich Kenntnis von den für seinen Tätigkeitsbereich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verschafft und in Zweifelsfällen mit zumutbaren Anstrengungen besonders sachkundigen Rechtsrat einholt (vgl. BGH GRUR 1988, 699/700 -"qm-Preisangaben II"-; vgl. auch BGH GRUR 1988, 382/383 -"Schelmenmarkt"-).
  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 284/91

    Fehlende Planmäßigkeit - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01
    Die Missachtung sog. wertneutraler Vorschriften, die aus Gründen ordnender Zweckmäßigkeit erlassen worden sind, und die weder einem sittlichen Gebot Geltung verschaffen oder dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen, rechtfertigt vielmehr regelmäßig erst dann den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmäßig über das Gesetz hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass er sich dadurch einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschaffen kann (vgl. für viele: BGH GRUR 1994, 222/224 -"Flaschenpfand"-; ders. GRUR 1994, 638/639 -"Fehlende Planmäßigkeit"-; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 646 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.06.2011 - 6 U 220/10

    Pflicht eines Pizzaservice zur Angabe des Grundpreises bei der Abgabe von

    Um den Verbrauchern auf einfachste Weise optimale Möglichkeiten zu bieten, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und somit anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen (Erwägungsgrund Nr. 6 und Art. 1 S. 1 der Richtlinie 98/6/EG; vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 304 [305] - Sprudelwasserpreis), verpflichten § 2 Abs. 1 S. 1 und 2 PAngV wie Art. 3 Abs. 1 S. 1 und 4 der Richtlinie 98/8/EG die Anbieter bestimmter Waren, neben dem Verkaufspreis (Endpreis) in dessen unmittelbarer Nähe auch den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

    Wie sich aus § 5a Abs. 4 UWG ergibt, handelt es sich dabei regelmäßig um wesentliche Informationen, die dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen; die Verneinung einer wesentlichen Wettbewerbsbeeinträchtigung im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. durch den Senat bei Verstößen gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe im Getränkehandel (GRUR-RR 2002, 304 [305] - Sprudelwasserpreis) ist durch die Rechtsentwicklung überholt.

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14

    Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer

    Denn § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV soll den Verbrauchern durch die Angabe des Grundpreises im Interesse der Preisklarheit eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich verschaffen (OLG Köln, GRUR-RR 2002, 304, 305 - Sprudelwasserpreis; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 2 PAngV Rn. 1).
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