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   OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00   

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https://dejure.org/2002,8610
OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00 (https://dejure.org/2002,8610)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2002 - 3 U 269/00 (https://dejure.org/2002,8610)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 3 U 269/00 (https://dejure.org/2002,8610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung anderer Marke in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als in Deutschland; Veränderungen an der Packung für den Inlandsmarkt; Markenrechtlicher Verletzungstatbestand des Versehens mit einer Marke; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Absicht des ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24 - Topinasal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 § 24
    Ersetzen der im Ausland verwendeten Marke durch die in Deutschland verwendete Marke durch einen Parallelimporteur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 328
  • GRUR-RR 2005, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Das gilt auch, wenn die für die Ware im Herkunftsland verwendeten Marke erstmalig durch ein andere Marke des Herstellers ersetzt wird (EuGH-Entscheidung vom 12.10.1999 - C-379/97 - Upjohn./.Paranova, Rdnr. 37 ff., GRUR Int. 2000, 159 ff.; PharmR 2000, 77 ff.).

    Nach der EuGH-Entscheidung vom 12.10.1999 (C-379/97 - Upjohn./.Paranova, GRUR Int. 2000, 159 ff.; PharmR 2000, 77 ff.) kann nicht nur davon abgesehen werden, die subjektiven Absichten des Rechteinhabers festzustellen (Rdnr. 41).

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Dies hat der EuGH jüngst deutlich bestätigt (EuGH-Entscheidung vom 23.04.2002, C-143/00 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 666, 671, Rdnr. 45 ff.).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so bleibt es bei dem Ausgangspunkt der EuGH-Rechtsprechung, nach der der Markeninhaber den Importeur daran hindern kann, das vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Arzneimittel in einer geänderten Verpackung zu vertreiben (EuGH a. a. O., Ziffer 49 - MPA Pharma; ebenso EuGH WRP 1996, 867, 873, 874, Ziffern 59, 70 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 887, 888, Ziffern 68, 79 - Bristol-Myers Squibb).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Das braucht um so weniger vertieft zu werden, als der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.10.2000 - I ZR 89/98 - Zocor - WRP 2001, 549 ff.) zum gleichen Ergebnis gekommen ist.
  • OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99

    Verfahrungsmangel in Arzthaftungssachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Die Beklagten meinen, weil der Senat in einer früheren Entscheidung (3 U 8/99, Urteil vom 18.02.1999, PharmaR 2000, 89; Magazindienst 1999, 664 - Treloc) solche legitimen Gründe für den Hersteller bejaht hat, in mehreren Mitgliedstaaten unterschiedliche Marken für die gleiche Ware zu wählen, müsse hier eine Abschottung angenommen werden, weil solche Gründe hier nicht vorgetragen werden, während es nach der Auffassung des Generalanwaltes nicht auf subjektive Absichten des Herstellers ankomme.
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Nur wenn der Markeninhaber zwei unterschiedliche Warenzeichen für die gleiche Ware mit dem Ziel verwendet, die Märkte künstlich abzuschotten, liegt eine verschleierte Beschränkung des Warenverkehrs vor (so schon EuGH GRUR Int. 1979, 99 - Centrafarm/American Home Products, Rdnr. 19, 21, 22).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so bleibt es bei dem Ausgangspunkt der EuGH-Rechtsprechung, nach der der Markeninhaber den Importeur daran hindern kann, das vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Arzneimittel in einer geänderten Verpackung zu vertreiben (EuGH a. a. O., Ziffer 49 - MPA Pharma; ebenso EuGH WRP 1996, 867, 873, 874, Ziffern 59, 70 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 887, 888, Ziffern 68, 79 - Bristol-Myers Squibb).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
    Der Europäische Gerichtshof geht grundsätzlich davon aus, daß dem Importeur, der fremde Markenware wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (früher 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union trotz der fehlenden Zustimmung des Markeninhabers zulässigerweise verändert, damit eine "bestimmte Befugnis eingeräumt wird, die unter normalen Umständen dem Markeninhaber selbst vorbehalten ist" (EuGH WRP 1996, 874, 879, Ziffer 40 - MPA Pharma).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 207/02

    Topinasal

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 328).
  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00

    Parallelimport eiones Arzneimittels mit markenrechtlicher Bezeichnung und

    Der Senat hatte bereits Gelegenheit, zu § 4 Rahmenvertrag Stellung zu nehmen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 328), hieran ist festzuhalten.
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