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   OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00   

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https://dejure.org/2000,4638
OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00 (https://dejure.org/2000,4638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2000 - 2 U 158/00 (https://dejure.org/2000,4638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2000 - 2 U 158/00 (https://dejure.org/2000,4638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmensberater; Rechtsberatung; Subventionslotse; Fördermittel-Programm; Wirtschaftlicher Beratungsschwerpunkt; Rechtlicher Beratungsschwerpunkt; Wettbewerbsverstoß

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; RBerG § 1
    Unternehmensberatung zu Fördererprogrammen - Werbung für Fördermittel-Beratung - "Subventionslotse" - Einschaltung eines Rechtsanwaltes - Freistellung von Kosten - Abgrenzung zur Rechtsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - O 102/00
  • OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1287
  • GRUR 2002, 97 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).

    Die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die anderweitigen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen (BGH NJW 1989, 2125 re. Sp. - Erbensucher m.w.N.).

    Zwar würde ein Verstoß gegen § 1 RBerG nach st. Rspr. des BGH zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen (s. BGH NJW 1989, 2125, 2126 - Erbensucher; GRUR 1987, 710, 711 - Schutzrechtsüberwachung m.w.N.).

    Der Verstoß begründet zugleich die Sittenwidrigkeit i.S.d. § 1 UWG (s. BGH NJW 1989, 2125, 2126 - Erbensucher m.w.N.).

    § 5 Nr. 1 RBerG stellt diese rechtliche Betätigung nicht frei, da sie gegenüber der zwar im Vordergrund stehenden erlaubnisfreien Fördermittelberatung und -beschaffung keine bloße Hilfs- oder Nebentätigkeit ist, sondern selbständig neben diese tritt (vgl. BGH NJW 1989, 2125 - Erbensucher).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Dabei verweist die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Antragstellung und Durchsetzung auf die Entscheidung des BGH WRP 2000, 727, 728 (SV-Beauftragung), wonach gem. Sinn und Zweck des RBerG nicht jede eigenständige Begründung von Vertragsverhältnissen für Dritte als erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten angesehen werden könne.

    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).

    Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH WRP 2000, 727, 728 m.w.N.).

    Maßgebend für die Einordnung in den erlaubnispflichtigen Bereich ist nämlich, ob der Kunde eine besondere rechtliche Prüfung wünscht oder zumindest erkennbar erwartet (BGH WRP 2000, 727, 728 re. Sp. m.N. aus der Lit.).

    Ist beim Abschluß von Verträgen für Dritte eine besondere rechtliche Prüfung weder verkehrsüblich noch im Einzelfall offensichtlich geboten oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht, so entbehrt die Geschäftsbesorgung in der Regel der Besonderheiten einer Rechtsbesorgung (so wörtlich BGH WRP 2000, 727, 728/729 - SV-Beauftragung).

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Dabei kommt es allerdings für die Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG nicht darauf an, ob es sich um rechtliche Tätigkeiten einfacher oder schwieriger Art handelt (BGH GRUR 1987, 714 - Schuldenregulierung).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Zwar würde ein Verstoß gegen § 1 RBerG nach st. Rspr. des BGH zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen (s. BGH NJW 1989, 2125, 2126 - Erbensucher; GRUR 1987, 710, 711 - Schutzrechtsüberwachung m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    (1) Die Frage, ob Fördermittelberatung eine Rechtsangelegenheit i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG ist und daher grundsätzlich nicht ohne behördliche Erlaubnis erbracht und angeboten werden darf, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten (die Frage bejahend neben dem Berufungsgericht [auch in MDR 1999, 1291, MDR 2000, 1160 und NJW-RR 2002, 1644, 1645]: OLG Köln MDR 2002, 1340; LG Stuttgart NJW-RR 2001, 918; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl. Rdn. 74.1; Hartung, MDR 1999, 1292; verneinend: OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34 ff. = NJW-RR 2001, 1287; OLG Dresden Stbg 2003, 138, 139; LG Bremen MDR 2000, 1402 f.; Kleine-Cosack, RBerG, Art. 1 § 5 Rdn. 51 ff.; auf das Schwergewicht der Tätigkeit abstellend: Weth in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Art. 1 § 5 RBerG Rdn. 46; zur Frage der Zulässigkeit von Subventionsberatung durch Steuerberater: LG Oldenburg DStRE 2001, 784 m. Anm. Hund).

    (2) Die insoweit gebotene Gesamtbetrachtung ergibt, daß die von der Beklagten angebotene Geschäftsbesorgung aus der maßgeblichen Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung, der an der Gründung eines Unternehmens oder dem Aufbau einer sonstigen beruflichen Existenz interessiert ist, ihren Kern und Schwerpunkt auf dem Gebiet erlaubnisfrei zulässiger Geschäftsbesorgung hat (vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34, 35).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 129/02

    Fördermittelberatung durch Unternehmensberater unterfällt grundsätzlich nicht dem

    (1) Die Frage, ob Fördermittelberatung eine Rechtsangelegenheit i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG ist und daher grundsätzlich nicht ohne behördliche Erlaubnis erbracht und angeboten werden darf, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten (die Frage bejahend neben dem Berufungsgericht [auch in MDR 1999, 1291, MDR 2000, 1160 und NJW-RR 2002, 1644, 1645]: OLG Köln MDR 2002, 1340; LG Stuttgart NJW-RR 2001, 918; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl. Rdn. 74.1; Hartung, MDR 1999, 1292; verneinend: OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34 ff. = NJW-RR 2001, 1287; OLG Dresden Stbg 2003, 138, 139; LG Bremen MDR 2000, 1402 f.; Kleine-Cosack, RBerG, Art. 1 § 5 Rdn. 51 ff.; auf das Schwergewicht der Tätigkeit abstellend: Weth in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Art. 1 § 5 RBerG Rdn. 46; zur Frage der Zulässigkeit von Subventionsberatung durch Steuerberater: LG Oldenburg DStRE 2001, 784 m. Anm. Hund).

    (2) Die insoweit gebotene Gesamtbetrachtung ergibt, daß die von der Klägerin angebotene Geschäftsbesorgung aus der maßgeblichen Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung, der an der Gründung eines Unternehmens oder dem Aufbau einer sonstigen beruflichen Existenz interessiert ist, ihren Kern und Schwerpunkt auf dem Gebiet erlaubnisfrei zulässiger Geschäftsbesorgung hat (vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34, 35).

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