Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.04.2002 - 4 W 23/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8976
OLG Zweibrücken, 04.04.2002 - 4 W 23/02 (https://dejure.org/2002,8976)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.04.2002 - 4 W 23/02 (https://dejure.org/2002,8976)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. April 2002 - 4 W 23/02 (https://dejure.org/2002,8976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses im Wettbewerbsprozess; Vermeidung der Kostenfolge bei einem Anerkenntniss; Abmahnung vor Klageerhebung durch Abschlussschreiben

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 99 n.F.; ; ZPO § 924; ; ZPO § 926; ; ZPO § 927; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses im Wettbewerbsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 09.02.1996 - 2 W 57/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2002 - 4 W 23/02
    Das gilt auch dann, wenn eine vor Einreichung des Verfügungsantrags erfolgte Abmahnung fruchtlos geblieben ist (vgl. zu allem OLG Düsseldorf WRP 1983, 568; OLG Stuttgart, WRP 1996, 477).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2002 - 4 W 23/02
    Es hat zwar für den Hauptprozess eine ähnliche Bedeutung wie die sog. "Abmahnung" (BGH GRUR 1973, 384), ist aber nicht damit identisch (OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1982, 1084).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Enthält das Abschlussschreiben eine zu kurze Erklärungsfrist, so setzt es stattdessen eine angemessene Erklärungsfrist in Gang, während deren Lauf der Schuldner durch § 93 ZPO vor einer Kostenbelastung infolge der Erhebung der Hauptsacheklage geschützt ist (KG, WRP 1978, 451; OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2002, 344; Ahrens/Ahrens aaO Kap. 48 Rn. 44; Fezer/Büscher aaO § 12 Rn. 179; Götting/Nordemann/Kaiser, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 321).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht