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   OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01   

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https://dejure.org/2002,3725
OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der Marke "Hot Chili"; Markenverletzung durch den Gebrauch von "Chili" und klein beigestelltem "works" auf Fahrradgabeln; Verwechslungsgefahr; Keine rechtsmissbräuchliche Mehrfachverfolgung durch Einzelabmahnung mehrerer ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 5; ; UWG § ... 25; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97; ; ZPO § 542 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 3; ; ZPO § 938 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 30 Abs. 3; ; MarkenG § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Hot Chili" und "Chili works" - hagebau verletzt Markenrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 381
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    b) Im Ansatz zu Recht hebt der Antragsgegner darauf ab, dass, wenn der Gesamteindruck einer zusammengesetzten Marke durch gleichwertige Zeichenbestandteile bestimmt wird, kein Zeichenbestandteil allein geeignet ist, den Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke zu prägen, weshalb bei der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Zeichenbestandteiles aus der Gesamtmarke mit der Kollisionsmarke eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (so BGH GRUR 96, 777 - JOY [Joy zu Foot Joy]; GRUR 96, 775 - Sali Toft [SALMI zu Sali Toft]; GRUR 91, 319 [l 3 a] - HURRICANE [dort Cliff Hurricane gegen DEYNIQUE FOR MEN HURRICANE EXTRA COLOGNE]; Fezer a.a.O. § 14, 159; Ströbele in Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Aufl., § 9, 180).

    Dann ist es nicht zulässig, ein Element aus einem zusammengesetzten Zeichen herauszugreifen und dieses allein mit dem anderen Zeichen auf seine Identität oder Ähnlichkeit hin zu überprüfen (BGH GRUR 96, 775 - Sali Toft; zust. Fezer a.a.O. 159; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14, 390).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Die Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes durch mehrere Unterlassungsgläubiger für sich genommen hat der BGH nicht für beanstandungswürdig erachtet (BGH WRP 00, 1263, 1264 - Neu in Bielefeld I; 00, 1266, 1267 - Neu in Bielefeld II).

    In den beschriebenen Fällen kann das prozessuale Vorgehen - je nach den Umständen des Einzelfalls - den Schluss rechtfertigen, dass der klagende Gläubiger neben dem Interesse an einer Untersagung des Wettbewerbsverstoßes die Absicht verfolgt, den Schuldner durch eine - der Sache nach unnötige - Belastung mit Kosten und Gebühren zu schädigen und ihn dadurch im Wettbewerb zu behindern (BGHZ 144, 165 f = WRP 00, 1269, 1272 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; WRP 00, 1266, 1267/68 - Neu in Bielefeld II; Köhler in Köhler/Piper, UWG, § 13, 62 zur sog. Konzernsalve; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 399).

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; 98, 1083, 1085 - Karolus Magnus; 97, 443, 445 - Springende Raubkatze}.
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    b) Im Ansatz zu Recht hebt der Antragsgegner darauf ab, dass, wenn der Gesamteindruck einer zusammengesetzten Marke durch gleichwertige Zeichenbestandteile bestimmt wird, kein Zeichenbestandteil allein geeignet ist, den Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke zu prägen, weshalb bei der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Zeichenbestandteiles aus der Gesamtmarke mit der Kollisionsmarke eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (so BGH GRUR 96, 777 - JOY [Joy zu Foot Joy]; GRUR 96, 775 - Sali Toft [SALMI zu Sali Toft]; GRUR 91, 319 [l 3 a] - HURRICANE [dort Cliff Hurricane gegen DEYNIQUE FOR MEN HURRICANE EXTRA COLOGNE]; Fezer a.a.O. § 14, 159; Ströbele in Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Aufl., § 9, 180).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    b) Im Ansatz zu Recht hebt der Antragsgegner darauf ab, dass, wenn der Gesamteindruck einer zusammengesetzten Marke durch gleichwertige Zeichenbestandteile bestimmt wird, kein Zeichenbestandteil allein geeignet ist, den Gesamteindruck der zusammengesetzten Marke zu prägen, weshalb bei der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Zeichenbestandteiles aus der Gesamtmarke mit der Kollisionsmarke eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden kann (so BGH GRUR 96, 777 - JOY [Joy zu Foot Joy]; GRUR 96, 775 - Sali Toft [SALMI zu Sali Toft]; GRUR 91, 319 [l 3 a] - HURRICANE [dort Cliff Hurricane gegen DEYNIQUE FOR MEN HURRICANE EXTRA COLOGNE]; Fezer a.a.O. § 14, 159; Ströbele in Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Aufl., § 9, 180).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; 98, 1083, 1085 - Karolus Magnus; 97, 443, 445 - Springende Raubkatze}.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; 98, 1083, 1085 - Karolus Magnus; 97, 443, 445 - Springende Raubkatze}.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    In den beschriebenen Fällen kann das prozessuale Vorgehen - je nach den Umständen des Einzelfalls - den Schluss rechtfertigen, dass der klagende Gläubiger neben dem Interesse an einer Untersagung des Wettbewerbsverstoßes die Absicht verfolgt, den Schuldner durch eine - der Sache nach unnötige - Belastung mit Kosten und Gebühren zu schädigen und ihn dadurch im Wettbewerb zu behindern (BGHZ 144, 165 f = WRP 00, 1269, 1272 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; WRP 00, 1266, 1267/68 - Neu in Bielefeld II; Köhler in Köhler/Piper, UWG, § 13, 62 zur sog. Konzernsalve; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 399).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    a) Dass bei einem (auch nur) auf Unterlassung von Markenverletzung gerichteten Begehren zugleich Markeninhaber und Lizenznehmer in subjektiver Klaghäufung vorgehen können, hat der BGH in neueren Entscheidungen mehrfach bestätigt (BGH GRUR 01, 448, 450 - [II 2 a] - Kontrollnummernbeseitigung II; Z 138, 349 [354] = GRUR 99, 161, 163 [II 4] - MAC Dog).
  • OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer wettbewerbswidrigen Anzeige -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
    Maßgeblich ist die Kenntniserlangung (OLG Köln NJW-RR 99, 694; Köhler a.a.O. § 15; Melullis a.a.O. 167).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    bb) Für die Zustimmung nach § 30 Abs. 3 MarkenG genügt es, wenn sie mit Rückwirkung bis zum Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung erteilt wird (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, 382; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 30 Rn. 94).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Zudem ist die im Wettbewerbsrecht häufigere Problematik des fehlenden Eigeninteresses auf das Urheberrecht mit seinen Individualrechten - zu deren Schutz (wie gezeigt) auch § 95 a UrhG dient - nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. ähnlich für das Markenrecht OLG Stuttgart, Urt. v. 21.2. 2002 - 2 U 206/01, GRUR-RR 2002, 381, 382).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung

    Mit der wohl noch herrschenden Meinung (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. [2013], § 12, 3.14) hat der Senat im Übrigen dafür gehalten, dass eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auch auf Ansprüche aus dem Markenrecht geboten ist (Senat GRUR-RR 2002, 381 [juris Tz. 31]; B. v. 28.10.2011 - 2 W 49/11; Köhler a.a.O. 3.14 m.umfängl.N.).
  • LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08

    Urheberrechtsverletzung: Nutzung einer Zeichenfigur als eigenständiges

    Mehrere rechtlich selbstständige Verletzer, die parallel inhaltsgleiche Verletzungshandlungen vornehmen, können gesondert in Anspruch genommen werden, ohne dass hierin ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gesehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381 ff. für das Markenrecht).

    Sind absolute Rechte betroffen, so ist es dem Verletzer nicht zumutbar, vor das sofortige und wirksame Abhilfe versprechende Abmahn- und Klageverfahren gegen jeden Verletzer Erhebungen über die Binnenstruktur der Störerschar vorzuschalten (vgl. für das Markenrecht mit ausführlicher Begründung OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381, 382 f. - Hot Chili ; Kefferpütz in Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 97a Rn. 21).

  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 87/09

    Markenverletzungsverfahren: Kennzeichnungskraft der Marke "H 15"; angesprochene

    Die Klägerin trägt die Beweislast für die rechtserhaltende Benutzung (BT-Drs. a.a.O. S. 82; Senat GRUR-RR 2002, 381, 384; Fezer a.a.O. § 25, 21 und § 49, 20; Hacker a.a.O. § 25, 24 und 25; Bous a.a.O. § 25, 25).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 162/04

    Markenrecht: Markenschutz für den Titel eines bespielten Tonträgers ("Das Omen");

    Unter diesen Umständen ist das bloße Bestreiten mit Nichtwissen der Beklagten - die zudem über eigene Marktkenntnisse verfügen und zwanglos nähere Einzelheiten erkennen könnten - unzureichend (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, juris Rdn. 44; Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 22; enger Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 25 Rdn. 19).
  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der

    In diesem Fall erscheint es aber durchaus vertretbar, jedenfalls aber nicht rechtsmissbräuchlich, dass die Klägerin die Rechtslage vorprozessual getrennt beurteilte und außergerichtlich gegenüber den rechtlich selbständigen Beklagten getrennt vorgegangen ist und deren Rechtsverteidigung zunächst abwartete (vgl. ähnlich OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, 383 - Hot Chili; Gloy in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 21 Rdn. 81).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    Da der Senat diese Analogie auch nur im Rahmen des markenrechtlichen Unterlassungsanspruches angenommen hat (vgl. etwa Senat GRUR-RR 2002, 381 [juris Tz. 31]), ist jenes von der Klägerin reklamierte Verbot, im Rahmen des § 91 a ZPO die Rechtsprechung zu ändern, schon nicht betroffen.
  • LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08

    Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen

    Es ist nämlich regelmäßig nicht gerechtfertigt, den Verletzten zum Pflichtigen eines täterschonenden Abwicklungsmodells zu machen (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381, 383).
  • LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04

    Auskunftsanspruch gegen Provider

    Die Grundsätze aus § 13 Abs. 5 UWG sind letztlich nur Ausprägung des generell geltenden Verbots von Rechtsmißbrauch (vgl. etwa OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381), so dass die Frage der analogen Anwendung oder lediglich der Heranziehung der in § 13 Abs. 5 UWG normierten Grundsätze offenbleiben kann, da im Ergebnis stets eine Missbrauchsentscheidung zu treffen ist.
  • KG, 07.03.2006 - 9 W 45/05

    Inanspruchnahme verschiedener Schuldner in verschiedenen Verfahren wegen

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