Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.09.2002 - Kart U 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)
Kein Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Kontrahierungszwang eines Netzbetreibers beim Netzzugangsvertrag und zur begrenzten Vertragsgestaltungsfreiheit bezüglich des " Wie" der Druchleitung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä. (2)
- hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)
Einstweilige Verfügung auf Netzzugang
- hu-berlin.de (Entscheidungsanmerkung)
Einstweilige Verfügung auf Netzzugang (Christian v. Hammerstein)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 01.03.2002 - 2 O 50/02
- OLG Brandenburg, 24.09.2002 - Kart U 3/02
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR 2003, 258 (Ls.)
- GRUR-RR 2002, 399
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08
Kein einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf Leistungspflicht des Versicherers …
So muss der Verfügungskläger dringend auf die sofortige Erfüllung angewiesen sein; die vom Verfügungsbeklagten geschuldete Leistung muss, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen sein, dass das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; die dem Verfügungskläger aus der Nichtleistung drohenden Nachteile müssen im Vergleich zu den Nachteilen für den Verfügungsbeklagten unverhältnismäßig groß, ja sogar irreparabel sein; es muss weiterhin eine hohe, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen des Verfügungsklägers im Hauptsacheverfahren gegeben sein (Brandenburgisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2002, 399 ff.). - OLG Koblenz, 17.09.2010 - 10 U 276/10
Keine einstweilige Verfügung auf Zahlung von Krankentagegeld.
So muss der Verfügungskläger dringend auf die sofortige Erfüllung angewiesen sein; die vom Verfügungsbeklagten geschuldete Leistung muss, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen sein, dass das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; die dem Verfügungskläger aus der Nichtleistung drohenden Nachteile müssen im Vergleich zu den Nachteilen für den Verfügungsbeklagten unverhältnismäßig groß, ja sogar irreparabel sein; es muss weiterhin eine hohe, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen des Verfügungsklägers im Hauptsache-verfahren gegeben sein (Brandenburgisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2002, 399 ff.). - OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11 Vielmehr verbleibt es auch danach dabei, dass eine Leistungsverfügung, mit der in der Sache die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, nur ganz ausnahmsweise zulässig ist und voraussetzt, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint, weil er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (…vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO 29. Aufl. § 940 Rdn. 6; OLG Brandenburg GRUR-RR 2002, 399 juris Tz. 4 ff.; OLG Frankfurt MDR 2004, 1019 juris Tz. 4; OLG München VersR 2010, 755 juris Tz. 10 ff., wonach sogar der Nachweis erforderlich sein kann, dass eine Sicherung der existentiellen Bedürfnisse auch nicht durch Sozialleistungen erreicht werden kann).
- OLG Koblenz, 03.02.2012 - 10 U 610/11
Keine Einstweilige Verfügung auf Kontrahierung im Basistarif der …
So muss der Verfügungskläger dringend auf die sofortige Erfüllung angewiesen sein; die vom Verfügungsbeklagten geschuldete Leistung muss, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen sein, dass das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; die dem Verfügungskläger aus der Nichtleistung drohenden Nachteile müssen im Vergleich zu den Nachteilen für den Verfügungsbeklagten unverhältnismäßig groß, ja sogar irreparabel sein; es muss weiterhin eine hohe, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen des Verfügungsklägers im Hauptsacheverfahren gegeben sein (Brandenburgisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2002, 399 ff.).
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