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   OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01   

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OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01 (https://dejure.org/2002,6065)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.2002 - 29 U 5490/01 (https://dejure.org/2002,6065)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 29 U 5490/01 (https://dejure.org/2002,6065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG); Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "ARTDECO" und "DECO ART" ; Prioritätsjüngere Marke; Einrede der Nichtbenutzung nach § 25 Abs. 2 MarkenG; Unverändertes Fortbestehen des beherrschenden ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Zur Verwechslungsgefahr bei Umstellung der Zeichenbestandteile

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    Verwechslungsgefahr zweier Marken)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01
    Im Übrigen kann der geltend gemachte Unterlassungsanspruch auch auf § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG i.V.m. der Marke "artdeco" der Klägerin sowie auf § 15 Abs. 4, Abs. 2 MarkenG i.V.m. dem allein unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil "ARTDECO" der Klägerin (vgl. BGH GRUR 2001, 1161, 1162 -CompuNet/ComNet) gestützt werden.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01
    Die Bezeichnung "ARTDECO" wird vom Verkehr (vgl. zum maßgeblichen Verkehrsverständnis BGH GRUR 2000, 506, 508 re. Sp. - ATTACHE/TISSERAND) im Hinblick auf Kosmetika und Parfümerien jedenfalls in erster Linie und durchweg als Warenkennzeichen verstanden.
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01
    Der Begriff "ARTDECO" ist in der geänderten Schreibeweise auch ohne Weiteres erkennbar (vgl. BGH WRP 1998, 1083,1085 - Karolus Magnus).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

    Auszug aus OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01
    Denn im Hinblick auf Parfümerien und Kosmetika ist die Bezeichnung "ARTDECO" unbeschadet der Anlehnung an den Stilrichtungsbegriff "Art deco" nicht unmittelbar beschreibend (vgl. BGH WRP 2000, 1148, 1149f- Ballermann).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01
    Danach kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Klagemarke ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. BGH WRP 2002, 705, 706 - MS).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08

    Zeichen "TÜV" hat Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft des Zeichens "TÜV";

    Die Verpflichtung zur Unterlassung trifft auch den Beklagten zu 2. Der Geschäftsführer einer fremde Zeichen verletzenden Firma hat für diese Rechtsverletzung ebenfalls einzustehen, wenn er entweder selbst die verletzende Verwendung des Zeichens veranlasst oder diese pflichtwidrig nicht verhindert hat (Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rn. 205; OLG München, GRUR-RR 2003, 169, 170 - ARTDECO; zum Wettbewerbsrecht: BGH, GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 8 Rn. 2.20).
  • BPatG, 22.05.2019 - 29 W (pat) 47/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "sportnord (Wort-Bild-Marke)/NordSport" - Waren- und

    Er ist deshalb versucht, in einem aus entsprechenden Teilen, aber in einer anderen Reihenfolge gebildeten Wort die früher gehörte Marke wiederzuerkennen (vgl. BPatG, GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; Beschluss vom 22. März 2001, 25 W (pat) 129/00 - VITA NATURA/naturavita; Beschluss vom 30. Juli 1999, 33 W (pat) 50/99 - PLUS POINT Marketing/ Point Plus; OLG München, GRUR-RR 2003, 169, 170 - ARTDECO/DÉCO ART; EuG, GRUR Int 2010, 1061 Rn. 40 - Metromeet/METRO/meeting; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 9 Rn. 284 m. w. N.).
  • OLG München, 05.08.2010 - 6 U 5537/09

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsanspruch

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich, wie auch hier, der phonetische Gesamteindruck ähnelt (vgl. Ingerl/Rohnke aaO. § 14 Rn. 888; OLG München GRUR-RR 2003, 169, 170 sowie die weiteren von der Klägerin angeführten Entscheidungen).
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