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   OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01   

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https://dejure.org/2002,1215
OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01 (https://dejure.org/2002,1215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2002 - 6 U 128/01 (https://dejure.org/2002,1215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2002 - 6 U 128/01 (https://dejure.org/2002,1215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Drogerie.de II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungs- und Löschungsansprüche wegen der Internet-Domain www. drogerie. de; Behinderung ; Irreführungsgefahr; Nichteinrichtung des angekündigten Internet-Portals; Halten von über 2.000 Internet-Domains; Ausbeutung der Innehabung einer Domain zur Gewinnerzielung

  • kanzlei.biz

    Drogerie.de - OLG Frankfurt hebt Urteil auf

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3; BGB § 826
    Unterlassungs- und Löschungsansprüche wegen einer Internet-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Unterlassung der Benutzung der Domain "drogerie.de" durch Drogistenverband

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auch Branchenfremder darf Gattungsbezeichnung als Domain benutzen

  • heise.de (Pressebericht, 11.12.2002)

    Gericht billigt Verwendung von drogerie.de

  • beck.de (Kurzinformation)

    "drogerie.de"-Urteil aufgehoben

  • beck.de (Leitsatz)

    Drogerie.de

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Drogerie.de - Gericht hebt Urteil auf

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Drogerie.de - Gericht hebt Urteil auf

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Status quo - Zulässigkeit von Brachendomains

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 18
  • MMR 2002, 811
  • K&R 2003, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Der Bundesgerichtshof hat in der hier maßgeblichen Grundsatzentscheidung vom 17. Mai 2001 (WRP 2001, 1286 ff. = GRUR 2001, 1061 ff - Mitwohnzentrale) festgestellt, dass die Registrierung und Nutzung eines beschreibenden (gegnerischen) Begriffs als Internet-Domain grundsätzlich noch keine unzulässige Behinderung der wettbewerbsrechtlichen Entfaltungsmöglichkeiten von Mitbewerbern darstellt.

    Da jede Wettbewerbshandlung den Spielraum der Mitbewerber beeinträchtige, werde erst dann die Grenze des Zulässigen überschritten, wenn ein Mitbewerber gezielt an seiner Entfaltung im Internet gehindert wird, um ihn zu verdrängen, oder wenn er seine Leistung im elektronischen Geschäftsverkehr durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH WRP 2001, 1286, 1288 = GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale).

    Der Bundesgerichtshof hat in der oben zitierten Entscheidung ausdrücklich klargestellt, dass bei dem von der D. e. G. praktizierten Registrierungsverfahren allein das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität über die Registrierung eines Gattungsbegriffs entscheidet , weswegen der Vorteil eines Wettbewerbers, der anderen bei der Registrierung zuvorgekommen ist, grundsätzlich nicht als unlauter angesehen werden kann (BGH WRP 2001, 1286, 1290 = GRUR 2001, 1061, 1064-Mitwohnzentrale).

    Die Entscheidung mag anders ausfallen, wenn der Domain-Inhaber auch das Umfeld der gegnerischen Domain "besetzt" und damit Dritten die Chance verwehrt, den gegnerischen Begriff unter anderen sog. Top-Level-Domains (zum Beispiel unter der Top-Level-Domain ".com") oder in anderer Schreibweise zu nutzen (BGH aaO. WRP 2001, 1286, 1290 = GRUR 2001, 1061, 1064- Mitwohnzentrale).

  • LG Düsseldorf, 06.07.2001 - 38 O 18/01

    Domainregistrierung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine sittenwidrige und in Schädigungsabsicht vorgenommene Behinderung vorliegen, wenn die Registrierung oder die Aufrechterhaltung einer Internet-Domain mit dem Ziel erfolgt, einen Dritten in der Ausübung seiner berechtigten Interessen zu behindern und sich durch den Verkauf bzw. die Lizenzierung der Internet-Domain zu bereichern (Senatsentscheidungen WRP 2000, 645- weidegluck.de; MMR 2001, 696- welt-online.de; CR 2001, 620- praline-tv.de; vgl. dazu auch LG Düsseldorf MMR 2002, 126 - literaturen.de; Köhler/Piper UWG, 3. Aufl. Rn 429 zu § 1 UWG m.w.N.; Viefhues MMR Beilage 8/2001).

    Als sittenwidrig könnte das Verhalten eines Domain-Inhabers erst dann beurteilt werden, wenn er das auf eigenen subjektiven Rechten beruhende vorrangige Interesse eines Dritten an der Innehabung der Domain zur Gewinnerzielung ausbeutet (Senatentscheidung MMR 2001, 264 - weltonline.de; LG Düsseldorf CR 2002, 138 - literaturen.de).

  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Diese Vorgehensweise bewirkt ebenso wie die durch die Priorität gewonnene Exklusivität grundsätzlich einen nicht zu missbilligenden Wettbewerbsvorsprung (ebenso OLG Hamm MMR 2001, 237, 238 - sauna.de; OLG München MMR 2001, 615- autovermietung.com).
  • OLG Hamm, 02.11.2000 - 4 U 95/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Internet-Domain "Sauna.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Diese Vorgehensweise bewirkt ebenso wie die durch die Priorität gewonnene Exklusivität grundsätzlich einen nicht zu missbilligenden Wettbewerbsvorsprung (ebenso OLG Hamm MMR 2001, 237, 238 - sauna.de; OLG München MMR 2001, 615- autovermietung.com).
  • LG Hamburg, 22.03.2001 - 315 O 856/00

    Schuhmarkt.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Damit tritt sie - unabhängig von einer Entgeltlichkeit ihres Angebots - insoweit in unmittelbare Konkurrenz zum Kläger, (vgl. dazu LG Hamburg GRUR-RR 2002, 267, 268 - schuhmarkt.de).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00

    Zulässigkeit des sog. Domain-Grabbing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine sittenwidrige und in Schädigungsabsicht vorgenommene Behinderung vorliegen, wenn die Registrierung oder die Aufrechterhaltung einer Internet-Domain mit dem Ziel erfolgt, einen Dritten in der Ausübung seiner berechtigten Interessen zu behindern und sich durch den Verkauf bzw. die Lizenzierung der Internet-Domain zu bereichern (Senatsentscheidungen WRP 2000, 645- weidegluck.de; MMR 2001, 696- welt-online.de; CR 2001, 620- praline-tv.de; vgl. dazu auch LG Düsseldorf MMR 2002, 126 - literaturen.de; Köhler/Piper UWG, 3. Aufl. Rn 429 zu § 1 UWG m.w.N.; Viefhues MMR Beilage 8/2001).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2001 - 6 U 72/00

    Sittenwidrige Schädigung: Behinderung berechtigter Kennzeicheninhaber durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine sittenwidrige und in Schädigungsabsicht vorgenommene Behinderung vorliegen, wenn die Registrierung oder die Aufrechterhaltung einer Internet-Domain mit dem Ziel erfolgt, einen Dritten in der Ausübung seiner berechtigten Interessen zu behindern und sich durch den Verkauf bzw. die Lizenzierung der Internet-Domain zu bereichern (Senatsentscheidungen WRP 2000, 645- weidegluck.de; MMR 2001, 696- welt-online.de; CR 2001, 620- praline-tv.de; vgl. dazu auch LG Düsseldorf MMR 2002, 126 - literaturen.de; Köhler/Piper UWG, 3. Aufl. Rn 429 zu § 1 UWG m.w.N.; Viefhues MMR Beilage 8/2001).
  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Das Landgericht ist zutreffend und insoweit in Übereinstimmung mit den gleichfalls auf das Merkmal der Sperrwirkung abstellenden OLG Karlsruhe (a.a.O. - Dino.de) und OLG Frankfurt in GRUR-RR 2003, 18, 19 - drogerie.de davon ausgegangen, dass eine Behinderung der Klägerin durch Registrierung der Domain "XXX1f.l.x.de" ausscheidet, soweit sie über eigene Domains verfügt oder verfügen könnten, welche ihre Geschäftstätigkeit in Bezug auf die fraglichen Marken XXX1 (F.L.X.) ohne weitere Einschränkung ermöglichen.
  • LG Leipzig, 24.11.2005 - 5 O 2142/05

    Zulässigkeit von Domain-Grabbing

    Zwar kann die systematische Blockade eines Themas mit Domainnamen im Einzelfall unlauter sein, wenn dem Mitbewerber die Nutzung eines beschreibenden Begriffs zur gleichen Thematik für seine eigene Website abgeschnitten wird (OLG Frankfurt WRP 2002, 1452).
  • OLG Jena, 23.03.2005 - 2 U 1019/04

    Unterlassung einer Verwendung der Domain "deutsche-anwalthotline.de"; Annäherung

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  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 296/18

    Ergänzender wettbewerbrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare

    Wie intensiv sich ein Kunde mit dem Produkt beschäftigt, hängt naturgemäß von dessen Eigenart und dessen Preis ab (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2003, 18, 186).
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