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   OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02   

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https://dejure.org/2002,6232
OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 278 BGB, § 397 BGB
    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer unzureichenden Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbeaussage auf dem Gebiet der Telekommunikation; Unzulässigkeit von Werbevergleichen; Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr ; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer Unterwerfungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 198
  • K&R 2003, 294
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Eine pauschale Herabsetzung der Antragstellerin, die in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheint und deshalb gegen § 1 UWG verstößt (vgl. hierzu BGH, WRP 2002, 973, 975- Lottoschein), hat das Landgericht mit Recht verneint.

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß ironisch kritisierende Formulierungen, wie sie in der Werbung nicht selten verwendet werden, um Aufmerksamkeit zu erzielen, nicht ohne weiteres eine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung darstellen (vgl. BGH, 1441, 1444- Preisgegenüberstellung im Schaufenster; WRP 2002, 973, 976- Lottoschein).

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 4 U 144/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart, WRP 1997, 1219, 1221; Teplitzky, a.a.O., Kap. 7 Rdnr. 10, Kap. 8 Rdnr. 2 und Kap. 11 Rdnr. 5; Köhler / Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207 und 217).

    Erklärt der Gläubiger ausdrücklich, daß der gesetzliche Unterlassungsanspruch nicht befriedigt sei, so liegt in der gleichwohl erklärten Annahme der Unterwerfungserklärung in Wahrheit entsprechend § 150 Abs. 2 BGB ein mit der Ablehnung der Unterwerfungserklärung verbundenes neues Angebot (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90 f.; Köhler/Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Nach der seit längerem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WRP 1984, 199, 201 -Copy-Charge; WRP 1996, 199, 202- Wegfall der Wiederholungsgefahr I) räumt eine den einschlägigen Voraussetzungen genügende Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann aus, wenn der Unterlassungsgläubiger diese Erklärung ablehnt und hierdurch das Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages vereitelt.
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Eine in dieser Weise eingeschränkte Unterwerfungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 8, Rdnr. 29; Köhler/ Piper, UWG, 3. Auflage, vor § 13, Rdnr. 11; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Auflage, Rdnr. 608 a; a.A. Traub in FS für Gaedertz, S. 563, 572; differenzierend Pastor/Ahrens/Schulte, a.a.O., Kap. 17, Rdnr. 19 ff.; offengelassen in BGH, WRP 1999, 414, 415-Vergleichen Sie).
  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 25/83

    Haftung für Verschulden von Erfüllungsgehilfen bei strafbewehrtem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Denn ein Vertragsstrafeversprechen gewährleistet regelmäßig erst dann einen wirksamen Schutz, wenn der Schuldner im Einklang mit § 13 Abs. 4 UWG auch für seine Erfüllungsgehilfen einzustehen hat (vgl. BGH, GRUR 1985, 1065 f. - Erfüllungsgehilfe; WRP 1987, 555, 556- Anwalts-Eilbrief).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Nach der seit längerem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WRP 1984, 199, 201 -Copy-Charge; WRP 1996, 199, 202- Wegfall der Wiederholungsgefahr I) räumt eine den einschlägigen Voraussetzungen genügende Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann aus, wenn der Unterlassungsgläubiger diese Erklärung ablehnt und hierdurch das Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages vereitelt.
  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart, WRP 1997, 1219, 1221; Teplitzky, a.a.O., Kap. 7 Rdnr. 10, Kap. 8 Rdnr. 2 und Kap. 11 Rdnr. 5; Köhler / Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207 und 217).
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 8/85

    "Anwalts-Eilbrief"; Haftung des Schuldners eines strafbewehrten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Denn ein Vertragsstrafeversprechen gewährleistet regelmäßig erst dann einen wirksamen Schutz, wenn der Schuldner im Einklang mit § 13 Abs. 4 UWG auch für seine Erfüllungsgehilfen einzustehen hat (vgl. BGH, GRUR 1985, 1065 f. - Erfüllungsgehilfe; WRP 1987, 555, 556- Anwalts-Eilbrief).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Im Falle einer Teilunterwerfung, die sich nicht auf alle in der Abmahnung aufgeführten Verstöße erstreckt, kommt ein Verzicht hinsichtlich eines nicht mitumfaßten Verstoßes deshalb nur unter besonderen Umständen in Betracht (vgl. BGH, WRP 2002, 1075- Teilunterwerfung).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach

    Allerdings kann dann, wenn ein Schuldner nur eine einfache Unterlassungserklärung abgegeben hat und der Gläubiger sich mit dieser einverstanden erklärt hat, zwischen den Parteien ein Erlassvertrag (§ 397 BGB) zustande kommen, der zu einem Verzicht des Gläubigers auf weitergehende Ansprüche führt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198; Ahrens/Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kapitel 1 Rdnr. 60; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kapitel 7 Rdnr. 10.).
  • KG, 25.04.2014 - 5 U 178/11

    ausländischer Gerichtsstand - Forderung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer

    Zur Ernstlichkeit des Unterwerfungswillens gehört die Bereitschaft des Schuldners, schützenswerte Interessen des Gläubigers zu wahren (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199f; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Auflage, Kapitel 8 Rn. 29).
  • OLG Hamburg, 14.09.2017 - 3 U 115/16

    Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199; OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, NJWE-WETTBR Jahr 1999 Seite 90).

    Da eine Unterwerfungserklärung mit einem unzureichenden Strafversprechen regelmäßig das konkludente Angebot zu einem gleichzeitigen Erlassvertrag beinhaltet, kann der Gläubiger nicht zugleich auf seinem (weitergehenden) gesetzlichen Unterlassungsanspruch beharren und die Unterwerfungserklärung dennoch annehmen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200).

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04

    Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes

    Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).
  • LAG Hessen, 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12

    Betriebsrat - Schwerbehindertenvertretung - Sitzungsteilnahme

    Der Beteiligte zu 2) könnte seine Zusage jederzeit wieder zurücknehmen (vgl. ebenso zur parallelen Rechtslage im Wettbewerbsrecht OLG Frankfurt Beschluss vom 12. Dez. 2002 - 6 W 120/02 - Juris).
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