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   OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 6 U 215/02   

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OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 6 U 215/02 (https://dejure.org/2003,22073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2003 - 6 U 215/02 (https://dejure.org/2003,22073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2003 - 6 U 215/02 (https://dejure.org/2003,22073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 263
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 4b O 280/07

    Gittergewebe

    Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster;

    Im vorliegenden Zusammenhang bedarf es auch nicht des Rückgriffs auf die Erwägungen, mit denen trotz Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung eines Schutzrechts Zweifel an dessen Rechtsbeständigkeit zur Verneinung des Verfügungsgrundes führen können (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2003, 263 - mini-flexiprobe; Urteil vom 3.5.2012 - 6 U 14/12); denn eine Bindung des Verletzungsgerichts an die Registerlage besteht aus den genannten Gründen nicht.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09

    Bindungswirkung der Eintragung - Markenmäßige Benutzung - Rechtsmissbräuchliche

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem eine Aussetzung bis zur Entscheidung im Löschungsverfahren nicht möglich ist, kann unter Umständen der Verfügungsgrund zu verneinen sein, wenn ein gleichzeitig anhängiger Löschungsantrag nach der Einschätzung des Verletzungsgerichts hohe Erfolgsaussicht hat (vgl. zum Patentrecht: Senat, GRUR-RR 2003, 263 f. - mini flexiprobe).
  • LG Düsseldorf, 29.04.2010 - 4a O 41/10

    Korrosionsschutz

    Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter; OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).

    Nur soweit und so lange gegen das Verfügungspatent ein Einspruchsverfahren oder eine Nichtigkeitsklage anhängig ist, können zum Erfolg führende Zweifel an der Schutzfähigkeit bestehen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 244, 245 - Spannbacke).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12

    Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung;

    Dagegen kann es im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlich nicht Sache des Verletzungsgerichts sein, bei im Wesentlichen unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Grundlage die Richtigkeit der getroffenen Eintragungsentscheidung zu überprüfen und dabei die eigene Bewertung der Schutzfähigkeit einer Marke an diejenige der hierzu berufenen Eintragungsbehörde zu setzen (vgl. - zum Patentrecht - Senat GRUR-RR 2003, 263).
  • LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 225/08

    Gewürzfolie

    Mit Rücksicht auf das geltende Trennungsprinzip, das auf dem Gebot der Gewaltenteilung, nämlich der Bindung der Judikative im Verletzungsverfahren an die Entscheidung der Exekutive im Erteilungsverfahren beruht, muss das Verletzungsgericht die Tatsache der Patenterteilung ohne eigene Prüfungskompetenz im Klageverfahren ebenso wie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich hinnehmen (OLG Düsseldorf GRUR 1983, 79, 80 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2003, 263, 264 - mini flexiprobe).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 4/08

    Dosierinhalator

    Grundsätzlich gilt, dass bei einer Sachlage, die im Hauptverfahren zu einer Aussetzung wegen eines anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens führen würde, eine einstweilige Verfügung nicht erlassen werden kann (OLG Düsseldorf GRUR 1983, 79; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 263).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
    Dagegen kann es im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlich nicht Sache des Verletzungsgerichts sein, bei im Wesentlichen unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Grundlage die Richtigkeit der getroffenen Eintragungsentscheidung zu überprüfen und dabei die eigene Bewertung der Schutzfähigkeit einer Marke an diejenige der hierzu berufenen Eintragungsbehörde zu setzen (vgl. - zum Patentrecht - Senat GRUR-RR 2003, 263).
  • LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 11/08

    Nebivolol

    Bei einer derartigen Sachlage, die im Hauptverfahren zu einer Aussetzung wegen eines anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens führen würde, kann eine einstweilige Verfügung nicht erlassen werden (OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80; OLG Düsseldorf, Mitt. 1996, 87; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 ff. - Kleinleistungsschalter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 263; Rogge/Grabinski, PatG, 10. Auflage, § 139 Rn 153 b).
  • LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 8/08

    Verletzung eines mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und in

    Bei einer derartigen Sachlage, die im Hauptverfahren zu einer Aussetzung wegen eines anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens führen würde, kann eine einstweilige Verfügung nicht erlassen werden (OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80; OLG Düsseldorf, Mitt. 1996, 87; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 147 ff. - Kleinleistungsschalter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 263; Rogge/Grabinski, PatG, 10. Auflage, § 139 Rn 153 b).
  • LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 266/09

    Heizleitungsmatte

  • LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 19/09

    Fugenband II

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