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   OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02   

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https://dejure.org/2003,8968
OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02 (https://dejure.org/2003,8968)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2003 - 3 U 106/02 (https://dejure.org/2003,8968)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 3 U 106/02 (https://dejure.org/2003,8968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des Verkehrs durch Inverkehrbingen eines Arzneimittels in Tablettenform mit Bruchrille; Unzulässige Arzneimittelwerbung durch nicht zulassungsgemäße Dosierungsangabe

  • Judicialis

    AMG § 8; ; HWG § 3 a; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 8; HWG § 3a; UWG § 1
    Irreführende Werbung bei Anbieten und Ausloben eines Artzneimittels in Tablettenform mit Bruchrolle, wenn Dosierung nicht unbedingt maßgeblich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 315 O 34/02
  • OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 354
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    Die Verletzung solcher Normen wird zwar regelmäßig den Vorwurf unlauteren Verhaltens begründen können, das darf aber nicht im Sinne eines Automatismus missverstanden werden, der jede weitere Prüfung entbehrlich macht (BGHZ 140, 134, 139 - Hormonpräparate; GRUR 2002, 269 f. - Sportwetten-Genehmigung).

    Es wäre jedoch grundsätzlich eine Überspannung der Pflicht zu lauterem Wettbewerbshandeln und ein unzulässiger Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, von den Gewerbetreibenden zu verlangen, sich vorsichtshalber stets nach der strengsten Gesetzesauslegung zu richten, wenn die zuständigen Behörden sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten (BGH GRUR 2002, 269, 270 - Sportwetten-Genehmigung).

  • BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74

    Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    Die Existenz dieses Verwaltungsaktes und gegebenenfalls entsprechender zusätzlicher Bescheide des BfArM bindet den Zivilrichter, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57

    Zwangsverwalter-Bestellung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    Die Existenz dieses Verwaltungsaktes und gegebenenfalls entsprechender zusätzlicher Bescheide des BfArM bindet den Zivilrichter, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    Die Existenz dieses Verwaltungsaktes und gegebenenfalls entsprechender zusätzlicher Bescheide des BfArM bindet den Zivilrichter, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    Die Verletzung solcher Normen wird zwar regelmäßig den Vorwurf unlauteren Verhaltens begründen können, das darf aber nicht im Sinne eines Automatismus missverstanden werden, der jede weitere Prüfung entbehrlich macht (BGHZ 140, 134, 139 - Hormonpräparate; GRUR 2002, 269 f. - Sportwetten-Genehmigung).
  • OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 98/02

    Zulässige Werbung für Arzneimittel; Medizinisch-pharmakologische Überprüfung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    (e) Der Senat verkennt nicht, dass er im Beschluss vom 28. November 2002 (HansOLG 3 U 98/02 - zur Veröffentlichung bestimmt) den dortigen Unterlassungsantrag, der im Verbotsausspruch dem hiesigen entsprach und die Präparate "m-zszszsz retard" zu 100 mg und 200 mg jeweils mit Bruchrille betraf, als aus § 1 UWG, § 3 a HWG begründet angesehen hat.
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    Die Existenz dieses Verwaltungsaktes und gegebenenfalls entsprechender zusätzlicher Bescheide des BfArM bindet den Zivilrichter, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86

    Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02
    Die Existenz dieses Verwaltungsaktes und gegebenenfalls entsprechender zusätzlicher Bescheide des BfArM bindet den Zivilrichter, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05

    Amlodipin

    Denn auch bei solchen Anwendungsgebieten fehlt es nicht anders als bei insgesamt nicht zugelassenen Arzneimitteln an der für die Verkehrsfähigkeit des Mittels erforderlichen medizinisch-pharmakologischen Überprüfung durch die Zulassungsbehörde (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 354, 355; Bülow/Ring aaO § 3a Rdn. 9; Fezer/Reinhart aaO § 4-S4 Rdn. 400 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16

    "Detox"-Pulver, Zeolith - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung für

    Die zitierten Ausführungen (Feddersen, GRUR 2013, 127 ff; Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 3 HWG Rn. 6,; EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-249/09; BGH, Urteil vom 23.06.2005, I ZR 194/02 - Atemtest ; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2003, 3 U 106/02) beziehen sich sämtlich auf Arzneimittelwerbung und behandeln mithin allein die Auswirkungen der Arzneimittelzulassung, die mit der CE-Zertifizierung nicht vergleichbar ist.
  • OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08

    Grundsätzliche Gerwährung einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung der

    Dazu gehört gemäß § 3 a Satz 2 HWG auch die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel bzgl. weitergehender, vom arzneimittelrechtlichen Zulassungsstatus nicht abgedeckter Anwendungsgebiete und Darreichungsformen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 354, 355, Doepner, HWG 2. Aufl. § 3 a Rdn.11).

    Existenz und Inhalt des Zulassungsbescheid als Verwaltungsakt des BfArM binden den Zivilrichter, solange er nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BGHZ 122, 1, 5. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 354, 356).

  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Nach § 3a S. 2 HWG ist eine Werbung für von der Zulassung nicht erfasste Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen eines zulassungspflichtigen Arzneimittels ebenso unzulässig wie die nach S. 1 der Vorschrift verbotene Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel.Mit der Vorschrift des § 3a HWG soll potentiellen Irreführungsgefahren auch hinsichtlich des Umfangs der medizinisch-pharmakologischen Überprüfung der Verkehrsfähigkeit und daraus resultierender Gesundheitsgefahren durch eine strikte Bindung der Werbung an die Indikation vorgebeugt werden (Senat, Beschluss v. 24.2.2003, Az. 3 U 106/02; Doepner, § 3a Rz. 8, 11).
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