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   OLG München, 25.09.2003 - 6 U 3623/02   

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https://dejure.org/2003,8895
OLG München, 25.09.2003 - 6 U 3623/02 (https://dejure.org/2003,8895)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2003 - 6 U 3623/02 (https://dejure.org/2003,8895)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2003 - 6 U 3623/02 (https://dejure.org/2003,8895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsverpflichtung in Bezug auf den Nachbau von geschütztem Saatgut; Nachweis einer "Anlasstatsache" zur Begründung des Auskunftsanspruchs; "Landwirteprivileg" gemäß der Gemeinschaftssortenverordnung hinsichtlich der Verwendung von Ernteerzeugnissen im eigenen ...

  • Judicialis

    SortG § 10a Abs. 6; ; VO (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.07.1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz Art. 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 361
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.04.2003 - C-305/00

    DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT

    Auszug aus OLG München, 25.09.2003 - 6 U 3623/02
    Im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10.04.2003 im Verfahren C - 305/00 erweiterte die Klägerin mit Schriftsatz vom 28.05.2003 die von ihr geltend gemachten Auskunftsansprüche auch auf die Vegetationsperioden 1998/1999 bis 2001/2002.

    Auf Vorlage des Oberlandesgerichts Frankfurt hat der Europäische Gerichtshof am 10.04.2003 (Rechtssache C-305/00) in einer grundlegenden Entscheidung sich zu dieser Regelung geäußert.

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG München, 25.09.2003 - 6 U 3623/02
    b) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.11.2001 (X ZR 134/00) sich mit den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs nach § 10 a Abs. 6 SortG befasst.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG München, 25.09.2003 - 6 U 3623/02
    Insoweit kann aus Sicht des Senats nicht (mehr) auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung BGH GRUR 1992, 612 ff. - Nicola zurückgegriffen werden, denn anders als hier, war in der dort genannten Entscheidung ausschließlich eine Sortenschutzverletzung zu beurteilen und nicht die Frage, inwieweit Nachbau betrieben wurde.
  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03

    Auskunftsanspruch bei Nachbau III

    Das Berufungsgericht die Berufung zurückgewiesen und die Klage im Umfang der Klageerweiterung, soweit sie von den Parteien nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, abgewiesen (OLG München GRUR-RR 2003, 361 = OLG-Report München 2004, 114).
  • OLG Naumburg, 11.11.2004 - 4 U 150/04

    Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhabers gegen den Landwirt

    Die Kammer stehe mit dem OLG München (GRUR-RR 03, 361 Carola/Saatgut) und dem OLG Frankfurt (Urteil vom 29.03.2004 - 6 U 25/00) auf dem Standpunkt, dass der EuGH in seiner Entscheidung den Auskunftsanspruch auf die Nachbauhandlungen beschränkt habe, die der Landwirt (möglicherweise) mit derjenigen Sorte vorgenommen habe, auf die sich die "Anlasstatsache" beziehe.

    Der Senat folgt bei der Auslegung der genannten Vorschriften den Ausführungen des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 25.09.2003 - 6 U 3623/02 - Carola/Saatgut (OLG-R München 2004, 114), des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main im Urteil vom 29.03.2004 - 6 U 99/01 - Mager/StV (Bl. 34 ff. Bd. VII d. A. mit Anm. dazu in Neue Landwirtschaft Briefe zum Agrarrecht, 2004, 217 f.) sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 15.07.2004 - 2 U 56/00 - Crapp/StV (Bl. 47 Bd. VII d. A.).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 2 U 56/00
    Mit den Oberlandesgerichten München (vgl. Urteil vom 25. September 2003 - 6 U 3623/02) und Frankfurt (vgl. Urteil vom 29. März 2004 - 6 U 25/00) lassen sich die Ausführungen des EuGH dahin verallgemeinern, dass "Anhaltspunkte" im Sinne der Rechtsprechung des EuGH für einen Nachbau immer schon dann gegeben sind, wenn feststeht, dass der Landwirt über Vermehrungsmaterial einer geschützten Sorte in seinem Betrieb tatsächlich verfügt hat und deshalb die Möglichkeit hatte, daraus gewonnene Ernteerzeugnisse zum Nachbau einzusetzen.
  • LG Düsseldorf, 15.12.2011 - 4a O 188/10

    (Sortenschutz)

    Das entspricht der Selbstständigkeit der einzelnen Sortenschutzrechte und der aus ihnen resultierenden Ansprüche und stellt im Übrigen den vom deutschen Gesetzgeber gewollten Einklang mit dem gemeinschaftsrechtlichen Sortenschutz sicher (BGH GRUR 2005, 668; OLG München, GRUR-RR 2003, 361, 363).
  • LG Düsseldorf, 05.11.2009 - 4a O 191/08

    (Sortenschutz)

    Das entspricht der Selbstständigkeit der einzelnen Sortenschutzrechte und der aus ihnen resultierenden Ansprüche und stellt im Übrigen den vom deutschen Gesetzgeber gewollten Einklang mit dem gemeinschaftsrechtlichen Sortenschutz sicher (BGH GRUR 2005, 668; OLG München, GRUR-RR 2003, 361, 363).
  • LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 100/13

    Winterweizen (5) (Sortenschutz)

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG München, Urt. v. 25. September 2003, 6 U 3623/02; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20. März 2004, 6 U 25/00) sind derlei konkrete Anhaltspunkte jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein aktiver Landwirt in einem früheren Wirtschaftsjahr über sortenrechtlich geschütztes Material in einem solchen Umfang verfügte, dass er das daraus gewonnenen Erntegut als Vermehrungsmaterial und damit zum weiteren Nachbau hätte nutzen können.
  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 184/12

    Auskunftsverpflichtung bei Nachbau (Sortenschutz)

    Ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte im vorgenannten Sinn liegen nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann vor, wenn ein Landwirt in seinem Betrieb über zu Gunsten eines Sortenschutzinhabers geschütztes Vermehrungsmaterial verfügt hat und deshalb die Möglichkeit hatte, daraus gewonnenes Erntegut wiederum als Vermehrungsmaterial einzusetzen (vgl. OLG München, Urteil vom 25.09.2003, Az.: 6 U 3623/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2004, Az.: 6 U 25/00; LG Braunschweig, Urteil vom 25.02.2004, Az.: 9 O 2451/01; LG Bad Kreuznach, Urteil vom 28.04.2004, Az.: 2 O 345/00).
  • LG Düsseldorf, 10.05.2013 - 4b O 159/12

    Winterweizen (Sortenschutz)

    Neben dem Erwerb von Saatgut sind auch der Nachbau der geschützten Sorte sowie die Aufbereitung der geschützten Sorte geeignete Anhaltspunkte im Sinne einer sog. Anlasstatsache für den Auskunftsanspruch (OLG München, GRUR-RR 2003, 361 - Carola-Saatgut).
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