Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 03.08.2000

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931   

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https://dejure.org/2003,11098
VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931 (https://dejure.org/2003,11098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2003 - 5 CE 02.2931 (https://dejure.org/2003,11098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 5 CE 02.2931 (https://dejure.org/2003,11098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassunganspruch gegen die Veröffentlichung einer Patentschrift für Aufreißdosendeckel durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA); Zurechnung von Produktkritik; Vorliegen eines marktbezogenen Informationshandelns; Staatliche Verantwortung für den Inhalt einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; PatG § 32; ; PatG § 44; ; PatG § 58; ; PatAnmV § 5 Abs. 2 Nr. 6; ; AO EPÜ Regel 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 233 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 297
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Nach den Vorschriften über das Patenterteilungsverfahren und der darin zum Ausdruck kommenden Aufteilung der Verantwortungssphären von Anmelder und Patentamt ist der Inhalt einer publizierten Patentschrift dem Staat grundsätzlich nicht als marktbezogenes Informationshandeln oder gar funktionales Äquivalent eines Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfG vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360) zuzurechnen.

    c) Die äußerste Grenze der Hinnahme bewertender Äußerungen in vergleichenden Darstellungen des Stands der Technik bildet mit Blick auf die Veröffentlichung einer Patentschrift durch das DPMA das jedes Staatshandeln erfassende Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1/8 und vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360).

  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Deshalb ist es Sache des Patentsuchers, sein Schutzbegehren zu formulieren und damit den Inhalt des begehrten Patents auszugestalten (vgl. BGH vom 3.11.1988 BGHZ 105, 381/385).

    Die Prüfungsstelle hat ein Patent nur in voller Übereinstimmung mit dem Willen des Anmelders zu erteilen; sie darf der Erteilung keine Fassung der Unterlagen, insbesondere der Ansprüche oder der Beschreibung zugrundelegen, der der Anmelder nicht zumindest hilfsweise zugestimmt hat (BGH vom 3.11.1988 BGHZ 105, 381 ff.; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl. 1986, S. 367).

  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Damit ist lediglich die Gestaltung der Patentschrift in ihrer äußeren Form und die Bestimmtheit ihrer Aussagen (klare und deutliche Beschreibung der Patentansprüche, vgl. BGH vom 23.2.1988 BGHZ 103, 262/266; eindeutige Schilderung des Anmeldegegenstands in der Beschreibung: Schäfers in: Benkard a.a.O. § 35 PatG Rdnr. 84) gemeint.
  • BPatG, 18.04.2001 - 8 W (pat) 38/00
    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Auch zur Tilgung bzw. Modifikation unsachlicher Formulierungen hat die Prüfungsstelle im Rahmen der Mängelbeseitigung (§§ 42 Abs. 1 und 45 Abs. 1 PatG) von Amts wegen aufzufordern (vgl. BPatG vom 18.4.2001 Az. 8 W (pat) 38/00 zu § 5 Abs. 3 Satz 1 PatAnmV bei unsachlich abgefassten Anmeldeunterlagen polemischen Inhalts).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    c) Die äußerste Grenze der Hinnahme bewertender Äußerungen in vergleichenden Darstellungen des Stands der Technik bildet mit Blick auf die Veröffentlichung einer Patentschrift durch das DPMA das jedes Staatshandeln erfassende Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1/8 und vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei den Modalitäten der Erfüllung der Schutzpflichten sind alle Möglichkeiten der Schutzgewährung in einer Gesamtschau zu betrachten (vgl. BVerfGE 39, 1/46).
  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Nachdem die in der Beschreibung behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen vorbekannter Maßnahmen nur zur ergänzenden Klarstellung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe bzw. als Indizien für erfinderische Tätigkeit ("Erfindungshöhe") herangezogen werden können, dienen sie ggf. - bis zur für jeden Fachmann ohne weiteres erkennbaren Unrichtigkeit (BGH vom 27.10.1966 GRUR 1967, 194/197) - der Illustration des Anmeldungsgegenstands mit Blick auf die o.g. Prüfungsmaßstäbe des § 1 Abs. 1 sowie des § 4 Satz 1 PatG.
  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Zur Klarstellung der vom Erfinder bezeichneten Aufgabe kann bei der Prüfung auch auf die Aussagen in der Beschreibung über die behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen bereits bekannter Maßnahmen zurückgegriffen werden (BGH vom 27.10.1966 MDR 1967, 109/110; Ullmann in: Benkard, Patentgesetz, 9. Aufl. 1993, § 14 PatG Rdnr. 107; Keukenschrijver in: Busse, Patentgesetz, 5. Aufl. 1999, § 1 PatG Rdnr. 76).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 5 C 05.2633

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Produktkritik;

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen hob der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung mit Beschluss vom 27. Mai 2003 auf und lehnte den Antrag ab (Az. 5 CE 02.2931, GRUR-RR 2003, 297).

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Verwaltungsgerichtshof auch nicht in Widerspruch zu der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes getroffenen Beschwerdeentscheidung (BayVGH, B.v. 27.5.2003 - 5 CE 02.2931, GRUR-RR 2003, 297).

  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation,

    Sie liegt schon deshalb nicht fern, weil es nach dem auch das deutsche Patentrecht beherrschenden Antrags- und Dispositionsgrundsatz Sache des Patentsuchers ist, sein Schutzbegehren zu formulieren und damit den Inhalt des begehrten Patents auszugestalten (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2003 - 5 CE 02.2931 - GRUR-RR 2003, S. 297 ff. m.w.N.).
  • BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im

    Der Rechtsstreit wurde vom Landgericht an das Verwaltungsgericht verwiesen und endete mit der Ablehnung des Antrags durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Mitt. 2003, 400 = GRUR-RR 2003, 297).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9965
OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99 (https://dejure.org/2000,9965)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.08.2000 - 7 U 141/99 (https://dejure.org/2000,9965)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. August 2000 - 7 U 141/99 (https://dejure.org/2000,9965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24 Abs. 2
    "Mitsubishi"; Verwendung einer fremden Marken in der Werbung für eigene Markenware

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 297
  • GRUR-RR 2003, 200 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Bestehe hingegen keine Gefahr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, es bestehe eine Handelsbeziehung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, so stelle es keinen berechtigten Grund nach Art. 7 Abs. 2 Markenrichtlinie dar, dass der Wiederverkäufer aus der Benutzung der Marke einen Vorteil ziehe, in dem die Werbung für den Verkauf der Markenware, die im Übrigen korrekt und redlich sei, seiner eigenen Tätigkeit den Anschein hoher Qualität verleihe (EUGH, Rechtssache C 63/97, GRUR int.

    1999, 438 = WRP 1999, 407; BMW/Deenik).

  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96

    Anforderungen an die Darlegung der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Den Anforderungen an die Darlegung der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit durch das vertriebsbindende Unternehmen (vgl. hierzu zuletzt OLG Dresden, GRUR 1999, 74 f.) ist im vorliegenden Fall durch die Klägerin nicht genügt.
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Die Berufung der Beklagten hat daher Erfolg und führt auf den entsprechenden Antrag des Beklagten hin zur Abweisung der Klage insgesamt, d. h. auch einschließlich des noch unbezifferten Schadensersatzanspruches, was im vorliegenden Fall der Stufenklage möglich und auch sachgerecht ist (vgl. Zöller/Gummer, ZPO , 21. A., Rdn. 7 zu § 537 ZPO mwNw der Rspr; u.a. BGH in FamRZ 90, 863).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Er darf auch die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung ankündigen (so zum Warnzeichengesetz beispielsweise BGH GRUR 1987, 707 ff. - Ankündungsrecht I; GRUR 1987, 823 ff. - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841 ff. - Suchwort; für den Geltungsbereich der nunmehrigen Markenrechtslinie EUGH Rechtssache C - 337/95, GRUR int.
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85

    "Ankündigungsrecht II"; Umfang des Ankündigungsrechts des Warenzeicheninhabers;

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Er darf auch die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung ankündigen (so zum Warnzeichengesetz beispielsweise BGH GRUR 1987, 707 ff. - Ankündungsrecht I; GRUR 1987, 823 ff. - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841 ff. - Suchwort; für den Geltungsbereich der nunmehrigen Markenrechtslinie EUGH Rechtssache C - 337/95, GRUR int.
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 6 U 123/98

    Erstbegehungsgefahr in Bezug auf die Verletzung von Rechten des Markeninhabers

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Die Beklagte verwendet zwar die von der Klägerin verwendete Marke in der Werbung für Waren der geschützten Art. Da sie jedoch mit Originalfahrzeugen handelt, die von der Markeninhaberin mit der Marke versehen worden sind, ist das Markenrecht insoweit erschöpft (vgl. hierzu auch OLG Köln, GRUR 2000, 65 ).
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85

    "Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers;

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Er darf auch die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung ankündigen (so zum Warnzeichengesetz beispielsweise BGH GRUR 1987, 707 ff. - Ankündungsrecht I; GRUR 1987, 823 ff. - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841 ff. - Suchwort; für den Geltungsbereich der nunmehrigen Markenrechtslinie EUGH Rechtssache C - 337/95, GRUR int.
  • LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99

    Mercedesstern

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
    Er schließt sich in der rechtlichen Beurteilung der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf an (Urteil vom 7. Dezember 1999 - Az.: 4 O 481/99 - unveröffentlicht).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Denn der ungebundene Wiederverkäufer ist nicht auf die Verwendung der Wortmarke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; OLG Naumburg GRUR-RR 2001, 297, 298 - Mitsubishi; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 299, 300 - Mercedes-Stern; Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 60; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 37).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 202/00

    "Mitsubishi"; Zulässigkeit der Verwendung einer Bildmarke durch nicht in das

    Das Berufungsgericht (OLG Naumburg GRUR-RR 2001, 297) hat unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen, auch hinsichtlich des in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrags,.
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