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   OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03   

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https://dejure.org/2004,5079
OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03 (https://dejure.org/2004,5079)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2004 - 6 U 149/03 (https://dejure.org/2004,5079)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2004 - 6 U 149/03 (https://dejure.org/2004,5079)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 270
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03
    Namentlich entspricht es der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es bei der Ermittlung der Verkehrsverständnisses grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzt (BGH WRP 2004, 339, 340 "Marktführerschaft"; BGH WRP 2003, 275 ff. = GRUR 2003, 247 ff. "Thermal Bad" und BGH WRP 2002, 527 ff. = GRUR 2002, 550 ff. "Elternbriefe").
  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 141/85

    "Deutsche Heilpraktiker"; Irreführung über Größe und Bedeutung einer

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03
    So wie der Wortbestandteil "Deutsch" oder auch "Deutschland" in einer Firmenbezeichnung beim angesprochenen Verkehr lediglich die Erwartung weckt, es handele sich um ein auf den deutschen Bereich als Ganzes zugeschnittenes Unternehmen mit entsprechender Größe und Aufgabenstellung, jedoch nicht ein solches, das für die deutsche Wirtschaft beispielhaft oder besonders wichtig sei (BGHZ 53, 339, 343 "Euro-Spirituosen" und BGH WRP 1987, 629 f. = GRUR 1987, 638 ff. "Deutscher Heilpraktiker" und BGH WRP 1982, 319 ff. = GRUR 1982, 239 ff. "Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft"), erwartet der angesprochene Verkehr auch hier zwar sicher eine "hochkarätige" Veranstaltung, nicht aber eine solche, die alles bislang Gekannte übertrumpft.
  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 2/80

    Bedeutung des Zusatzes "deutsch" und "allgemein" in einer Firmenbezeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03
    So wie der Wortbestandteil "Deutsch" oder auch "Deutschland" in einer Firmenbezeichnung beim angesprochenen Verkehr lediglich die Erwartung weckt, es handele sich um ein auf den deutschen Bereich als Ganzes zugeschnittenes Unternehmen mit entsprechender Größe und Aufgabenstellung, jedoch nicht ein solches, das für die deutsche Wirtschaft beispielhaft oder besonders wichtig sei (BGHZ 53, 339, 343 "Euro-Spirituosen" und BGH WRP 1987, 629 f. = GRUR 1987, 638 ff. "Deutscher Heilpraktiker" und BGH WRP 1982, 319 ff. = GRUR 1982, 239 ff. "Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft"), erwartet der angesprochene Verkehr auch hier zwar sicher eine "hochkarätige" Veranstaltung, nicht aber eine solche, die alles bislang Gekannte übertrumpft.
  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03
    So wie der Wortbestandteil "Deutsch" oder auch "Deutschland" in einer Firmenbezeichnung beim angesprochenen Verkehr lediglich die Erwartung weckt, es handele sich um ein auf den deutschen Bereich als Ganzes zugeschnittenes Unternehmen mit entsprechender Größe und Aufgabenstellung, jedoch nicht ein solches, das für die deutsche Wirtschaft beispielhaft oder besonders wichtig sei (BGHZ 53, 339, 343 "Euro-Spirituosen" und BGH WRP 1987, 629 f. = GRUR 1987, 638 ff. "Deutscher Heilpraktiker" und BGH WRP 1982, 319 ff. = GRUR 1982, 239 ff. "Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft"), erwartet der angesprochene Verkehr auch hier zwar sicher eine "hochkarätige" Veranstaltung, nicht aber eine solche, die alles bislang Gekannte übertrumpft.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03
    Namentlich entspricht es der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es bei der Ermittlung der Verkehrsverständnisses grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzt (BGH WRP 2004, 339, 340 "Marktführerschaft"; BGH WRP 2003, 275 ff. = GRUR 2003, 247 ff. "Thermal Bad" und BGH WRP 2002, 527 ff. = GRUR 2002, 550 ff. "Elternbriefe").
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03
    Namentlich entspricht es der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es bei der Ermittlung der Verkehrsverständnisses grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzt (BGH WRP 2004, 339, 340 "Marktführerschaft"; BGH WRP 2003, 275 ff. = GRUR 2003, 247 ff. "Thermal Bad" und BGH WRP 2002, 527 ff. = GRUR 2002, 550 ff. "Elternbriefe").
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07

    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an

    Dieses Verkehrsverständnis können die mit Wettbewerbssachen befassten Gerichte ohne sachverständige Hilfe feststellen, soweit es dafür nicht ausnahmsweise auf besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen der Adressaten ankommt; gegenüber der Berufung, die das entsprechende Erfahrungswissen der Kammer bezweifelt, ist daran festzuhalten, dass auch von einer Werbung selbst nicht angesprochene Richter in der Regel schon auf Grund eigener Sachkunde oder Lebenserfahrung zu beurteilen vermögen, wie die angesprochenen Kreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGHZ 156, 250 [252] = WRP 2004, 339 [340] = GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft; Senat, GRUR-RR 2004, 270 - 1. Deutscher Insolvenzrechtstag).
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 56/07

    "Donaprevent" - Präsentationsarzneimittel trotz Aufdruck

    Den nach alledem maßgebenden Gesamteindruck der angesprochenen Verbraucher kann der Senat - wie schon die Kammer - auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkunde selbst feststellen (vgl. BGHZ 156, 250 [252] = WRP 2004, 339 [340] = GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft; Senat, GRUR-RR 2004, 270 - 1. Deutscher Insolvenzrechtstag).
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