Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8705
OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04 (https://dejure.org/2004,8705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.07.2004 - 3 W 1324/04 (https://dejure.org/2004,8705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 3 W 1324/04 (https://dejure.org/2004,8705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung bei Betreiben eines Hauptsacheverfahrens vor Abschluss des Verfügungsverfahrens; Kostenverteilung bei übereinstimmend erklärter Erledigungserklärung; Einfluss der Erfolgsaussichten des Verfügungsverfahrens auf die ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 5 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 5 (a.F.)
    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das Hauptsacheverfahren vor rechtskräftigem Abschluß des

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04
    Zu Recht weist das Landgericht in diesem Zusammenhang auf die neuere Rechtsprechung des BGH -(GRUR 2001, 82 f - "neu in Bielefeld I", GRUR 2002, 715 f - "Scanner-Werbung"; BGHZ 144, 165) sowie die Kommentarliteratur (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kapitel 51 Rn. 58 sowie in GRUR 2003, 278; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 62) hin.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04
    Zu Recht weist das Landgericht in diesem Zusammenhang auf die neuere Rechtsprechung des BGH -(GRUR 2001, 82 f - "neu in Bielefeld I", GRUR 2002, 715 f - "Scanner-Werbung"; BGHZ 144, 165) sowie die Kommentarliteratur (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kapitel 51 Rn. 58 sowie in GRUR 2003, 278; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 62) hin.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04
    Zu Recht weist das Landgericht in diesem Zusammenhang auf die neuere Rechtsprechung des BGH -(GRUR 2001, 82 f - "neu in Bielefeld I", GRUR 2002, 715 f - "Scanner-Werbung"; BGHZ 144, 165) sowie die Kommentarliteratur (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kapitel 51 Rn. 58 sowie in GRUR 2003, 278; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 62) hin.
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

    Entgegen der Auffassung der Beklagten oblag es der Klägerin nicht, vor Erhebung der Hauptsacheklage noch die Entscheidung des Landgerichts auf den Widerspruch oder gar die formelle Rechtskraft der erlassenen einstweiligen Verfügung abzuwarten, wie dies das OLG Nürnberg in der Entscheidung GRUR-RR 04, 336 unter Bezugnahme auf die vorzitierte Rechtsprechung des BGH mangels vernünftiger Gründe für ein solches Vorgehen angenommen hat (zustimmend Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 26. Aufl., § 8 Rz 4.18; ablehnend OLG München, Urteil vom 17.1.2008, BeckRS 2008, 06551; MünchKommUWG/Fritzsche, § 8 Rz 466; Stickelbrock WRP 01, 648, 658).
  • OLG München, 17.01.2008 - 6 U 1880/07

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch beim gleichzeitigen Betreiben von Verfügungs-

    Der Senat findet sich im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Entscheidung des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 03.07.2007 im Verfahren 29 W 1460/07, der in Ablehnung einer gegenteiligen Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg (GRUR-RR 2004, 336) entsprechend judiziert hat.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Zudem kann von ihm verlangt werden, dass er nach einem schließlichen Obsiegen durch ein Abschlussschreiben Klarheit darüber schafft, ob der Antragsgegner die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennt (Berneke/Schüttpelz, a.a.O., 610, 634 ff., so auch OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06

    Kostenentscheidung; sofortiges Anerkenntnis: Klageeinreichung durch den Gläubiger

    In Wettbewerbsstreitigkeiten nach dem UWG kann es sogar als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewertet werden, wenn der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
  • LG Berlin, 17.05.2022 - 16 O 183/21

    Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Cookie-Einsatz; Erforderlichkeit der

    Der Eindruck der Rechtsmissbräuchlichkeit wird vorliegend noch im Lichte des § 8c Abs. 2 Nr. 7 UWG dadurch verstärkt, dass der Kläger die Klage zu einem Zeitpunkt erhob, zu dem das Verhalten der Beklagten auf den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens mit Az. 16 O 45/21 noch nicht final abzusehen war, die Abgabe einer Unterlassungserklärung durch die Beklagte nach dem bisherigen Verfahrensstand im Verfahren der einstweiligen Verfügung nahelag und vom Kläger ein angemessenes Zuwarten zu erwarten war (siehe dazu auch unten zu Punkt IV. 2.), denn bei der Gesamtwürdigung aller Umstände kann auch das Verhalten des Anspruchstellers bei der Verfolgung seines Anspruchs Bedeutung erlangen (Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Auflage 2022, § 8c UWG, Rn. 35, 39a; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.07.2004 - 3 W 1324/04 -, juris-Rn. 11).
  • LG Darmstadt, 06.06.2019 - 12 O 20/19
    Zwar besteht in der Regel dann, wenn ein einstweiliges Verfügungsverfahren anhängig und noch nicht abgeschlossen ist, keine Veranlassung für eine Erhebung der entsprechenden Hauptsacheklage (vergleiche OLG Frankfurt, GRUR-RR 2006, 111; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336; Beck OK ZPO, § 93 Randnummer 66).
  • LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Preisgegenüberstellung in der Werbung für die

    d) Soweit ersichtlich, hat bislang nur das Oberlandesgericht Nürnberg die weiter gehende Auffassung vertreten, dem Gläubiger sei es zuzumuten, den rechtskräftigen Abschluss des Verfügungsverfahrens abzuwarten, da die Entscheidung eines Oberlandesgerichts den Schuldner möglicher Weise zu einer Aufgabe seiner Verweigerungshaltung und zu einer kostensparenden Erfüllung der geltend gemachten Unterlassungsansprüche ohne erneuten Anrufung des Gerichts bewegen könne (so OLG Nürnberg in GRUR-RR 2004, 336).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht