Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 24.07.2003

Rechtsprechung
   OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02   

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https://dejure.org/2003,2921
OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02 (https://dejure.org/2003,2921)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2003 - 29 U 4743/02 (https://dejure.org/2003,2921)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2003 - 29 U 4743/02 (https://dejure.org/2003,2921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UrhG §§ 13, 41 Abs. 4
    Pumuckl-Darstellung

  • aufrecht.de

    Erste "Pumuckl" Zeichnerin muss genannt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertungsrecht an literarischer Figur; Widerruf von Einschränkungen des Urheberbenennungsrechts; Bestehen einer Miturheberschaft; Vorliegen einer unfreien Bearbeitung unter Übernahme wesentlicher, charakteristischer Merkmale; Möglichkeit des generellen Verzichts auf ...

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; UrhG § ... 2 Abs. 1 Ziffer 7; ; UrhG § 8; ; UrhG § 13; ; UrhG § 16; ; UrhG § 17; ; UrhG § 24 Abs. 1; ; UrhG § 36 a.F.; ; UrhG § 40 Abs. 1 Satz 2; ; UrhG § 41 Abs. 4 Satz 2; ; UrhG § 97; ; BGB § 168 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 259 Abs. 2; ; BGB §§ 741 ff; ; BGB § 812; ; VerlG § 17; ; VerlG § 18; ; VerlG §§ 29 ff; ; VerlG § 35; ; VerlG § 36; ; VerlG § 37; ; VerlG § 38; ; VerlG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines Bevollmächtigten zur Urheberbenennung im Rahmen von Vertragsverhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Erste Zeichnerin hat Urheberrecht an Pumuckl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 36 (Ls.)
  • ZUM 2003, 964
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 77/89

    Urheberrechtsverletzung durch unzulässige Melodieentnahme - Nutzungsrechte an dem

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Die Gestaltungshöhe des von der Klägerin geschaffenen Werkes ist aber keinesfalls so niedrig, dass es überdurchschnittlich leicht in nachgeschaffenen Werken aufgehen könnte (vgl. BGH vom 24. Januar 1991, Az: I ZR 77/89 - in juris dokumentiert; aaO. - Dirlada; vom 4. Februar 1958, Az: I ZR 48/57,GRUR 1958, 402, 404 - Lili Marleen).

    Obwohl die Klägerin ebenso wie die Illustratoren der seit etwa 1978 verwendeten Zeichnungen nach Beschreibungen der Beklagten zu 1) gearbeitet hat, gehen ihre Zeichnungen in den nachgeschaffenen Werken nicht auf (vgl. BGH vom 24. Januar 1991, Az: I ZR 77/89, in juris dokumentiert; BGH vom 1. April 1958, I ZR 49/57, GRUR 1958, 500, 502 - Mecki-Igel).

  • LG Berlin, 06.09.2001 - 16 O 368/01
    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Die angesprochenen Verbraucher werden keinen Zweifel daran haben, dass "der" Ko dargestellt ist und keine andere Figur (vgl. LG Berlin ZUM-RD 2002, 252 - Ko).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Die Figur genießt als solche urheberrechtlichen Schutz (vgl. BGH vom 19. Oktober 1994, Az: I ZR 156/92, GRUR 1995, 47 - Rosaroter Elefant; vom 11. März 1993, Az: I ZR 263/91, GRUR 1994, 206 - Alcolix).
  • BGH, 19.10.1962 - I ZR 174/60

    Straßen - gestern und morgen

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Ausnahmen vom Benennungsrecht können nur unter sehr strengen Voraussetzungen zugelassen werden, denn das Benennungsrecht gehört zu den wesentlichen Urheberpersönlichkeitsrechten, die ihre Grundlage in den geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (§ 11 UrhG; so schon RGZ 110, 393 - Innenausstattung Riviera; BGH vom 19. Oktober 1962, Az: I ZR 174, GRUR 1963, 40 - Straßen gestern und morgen).
  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Da der Lizenzvertrag kein Austauschverhältnis ist, das mit der Erbringung der beiderseitigen Leistungen abgewickelt ist, sondern ein auf Dauer des lizenzierten Schutzrechts angelegtes Schuldverhältnis, ist es gerechtfertigt, § 41 Abs. 4 Satz 2 UrhG heranzuziehen (vgl. zu Patentlizenzen: BGH vom 23. März 1982, Az: X ZR 76/80, GRUR 1982, 481 - Hartmetallkopfbohrer), zumal nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks und der immanenten Wertungen des Vertrags nichts dagegen spricht.
  • BGH, 20.06.1958 - I ZR 132/57

    Subverlagsvertrag

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Ein den Rückruf rechtfertigender wichtiger Grund kann nämlich ebenso vorliegen, wenn es an einem Verschulden des Rückrufgegners fehlt (vgl. BGH vom 20. Juni 1958, Az: I ZR 132/57, GRUR 1959, 51/53 - Subverlagsvertrag).
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Die Übereinstimmungen zwischen den von der Klägerin geschaffenen und den von den Beklagten verwendeten Figuren, auf die es maßgebend ankommt (vgl. BGH aaO. - Dirlada; vom 10. Dezember 1987, Az: I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 535 - Vorentwurf II), umfassen nicht nur die von der Beklagten zu 1) vorgegebenen Merkmale, wie Größe, Bekleidung, Haarfarbe, Bäuchlein, großer Kopf, oder gemeinfreie Merkmale.
  • LG Köln, 20.12.1995 - 28 O 406/95
    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    aa) Es kann dahingestellt bleiben, ob für den Rückruf schon Zeitablauf oder Meinungsänderung der Klägerin (so LG Köln AfP 1996, 186) ausreichen oder ob Gründe vorliegen, die die Beklagte zu 1) zu vertreten hat.
  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    bb) Diese Gründe müssen beim Rückruf des Verzichts auf ein höchstpersönliches Recht, das nur begrenzt eingeschränkt werden kann (Schricker aaO, § 13 Rdnrn. 2, 12, 22, 24), nicht besonders erheblich sein (vgl. zur Patentlizenz: BGH vom 11. Oktober 1977, Az: X ZR 24/76, GRUR 1978, 166 - Banddüngerstreuer; vom 11. Juni 1969, Az.: I ZR 54/67, GRUR 1970, 40 - Musikverleger).
  • RG, 08.04.1925 - I 251/24

    Kunstschutzgesetz; Urheber- und Namensrecht des Angestellten

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
    Ausnahmen vom Benennungsrecht können nur unter sehr strengen Voraussetzungen zugelassen werden, denn das Benennungsrecht gehört zu den wesentlichen Urheberpersönlichkeitsrechten, die ihre Grundlage in den geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (§ 11 UrhG; so schon RGZ 110, 393 - Innenausstattung Riviera; BGH vom 19. Oktober 1962, Az: I ZR 174, GRUR 1963, 40 - Straßen gestern und morgen).
  • BGH, 12.05.1969 - VII ZR 15/67

    Widerruf einer nach dem Kausalverhältnis unwiderruflichen Vollmacht bei Vorliegen

  • BGH, 11.10.1977 - X ZR 24/76

    Zahlung von Lizenzgebühren - Haftung des Lizenzgebers - Technische Brauchbarkeit

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

  • BGH, 04.02.1958 - I ZR 48/57

    Lili Marleen

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 156/92

    "Rosaroter Elefant"; Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren;

  • BGH, 08.02.1985 - V ZR 32/84

    Rücktritt vom Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung aufgrund einer

  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 179/82

    Erfüllung des Auskunftsanspruchs

  • OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10

    Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken:

    Hierauf kann er verzichten (vgl. Senat, ZUM 2003, 964, 967 - Pumuckl).
  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Die Beklagten hätten ihre zunächst erhobenen Einwendungen gegen die Qualität der gestalterischen Leistung der Klägerin als urheberechtlich schutzfähiges Werk im Hinblick auf das mittlerweile rechtskräftige Urteil des Senats vom 4. September 2003 - 29 U 4743/02 - (ZUM 2003, 964) in einem anderen Rechtsstreit um die grafische Figur des Pumuckls nicht mehr weiterverfolgt.
  • LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07

    Verfügungsantrag in Sachen "Pumuckl’s Freundin" zurückgewiesen

    Die Antragsgegnerin ist die Urheberin der ursprünglichen grafischen Gestaltung des "Pumuckl" (vgl. Anlage AG 4), die für die Cover der Langspielplatten und Bücher bis Ende der 70er Anfang der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts verwendet und für die Verfilmung von dritter Seite überarbeitet wurde (vgl. OLG München ZUM 2003, 964 = NJW-RR 2003, 1627).
  • LG Kassel, 27.05.2021 - 10 O 2109/20
    Dann kann er erst Recht auf die Urheberbezeichnung durch Endnutzer verzichten (vgl. Amtl. Begr. BT-Drucks. IV/270, 44; BGH GRUR 1963, 40, 42 - Straßen - gestern und morgen; GRUR 1972, 713, 715 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; OLG München, GRUR-RR 2011, 245, 248; GRUR-RR 2004, 36).
  • LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07

    Urheberrechtsschutz für Illustrationen einer Jugendbuchreihe: Illustrator als

    Keinen schöpferischen Beitrag mit Werkeigenschaft leistet, da Ideen als solche urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, der Werkanreger oder Ideengeber, der dem Urheber lediglich Ideen oder Anregungen zu einem Werk gibt, die der Urheber anschließend zur Grundlage seines Werkes macht (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant ; OLG München NJOZ 2004, 867, 868 - Pumuckl ).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappen; Bindung des Erben

    Die Voraussetzungen, unter denen er sein Einverständnis mit der Nichtbenennung widerrufen könnte, sind vorliegend jedoch nicht ersichtlich (vgl. etwa OLG München, ZUM 2003, 964), da sich die Situation im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten, während derer der Erblasser sein Namensnennungsrecht nicht ausgeübt hat, nicht erkennbar verändert hat.
  • LG München I, 13.09.2006 - 21 O 553/03

    "Pumuckl"

    Die von beklagter Seite insoweit zunächst erhobenen anders lautenden Einwendungen wurden im Hinblick auf die zwischenzeitlich rechtkräftige Entscheidung des OLG München vom 04.09.2003 im Verfahren 29 U 4743/02 nicht mehr weiter verfolgt (Urteilsabschrift als Anlage ohne Anlagenzahl zu Bl 273/275, eingeordnet vor Anlage K 36 im roten Anlagenheft - Hinweis: die Anlagenziffern K 22 bis K 35 wurden von der Klagepartei je zweimal vergeben).
  • LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08

    Urheberrechtsverletzung: Nutzung einer Zeichenfigur als eigenständiges

    Der von der Klägerin geschaffenen Illustration des Pumuckl kommt Werkschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG zu (vgl. OLG München ZUM 2003, 964).
  • LG Köln, 13.07.2023 - 14 O 237/22

    Ghostwriterin hat Anspruch auf Nennung bei autobiographischem Buch

    Ein vertraglich konkret ausgesprochener Verzicht auf die Benennung für bestimmte Fälle, die nicht außerhalb der Grenzen liegen, die im Hinblick auf die Unverzichtbarkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts bestehen, ist jedoch wirksam möglich (OLG München, ZUM 2003, 964, 967 - Pumuckl-Figur; siehe auch Verweise auf die Literatur bei Groh, GRUR 2012, 870, Fn. 37 ff.).
  • OLG München, 10.08.2011 - 6 W 1403/11

    Unfreie Benutzung eines urheberrechtsgeschützten Werks: Vertrieb von

    Zur Begründung wurde ausgeführt: In Literatur und Rechtsprechung sei anerkannt, dass die Übertragung eines geschützten Werkes in eine andere Werkart als klassischer Fall der freien Benutzung anzusehen sei, wie dies auch vom OLG München im Urteil vom 4.9.2003 - 29 U 4743/02 - ... ausgesprochen worden sei.

    Etwas anders ergibt sich weder aus den vom Landgericht in Bezug genommenen Literaturstellen, insbesondere auch nicht aus der Entscheidung ... (OLG München, Urt. v. 4.9.2003 - 29 U 4743/02), die sich (unter II.1.b), ebenso wie die Entscheidung vom 20.12.2007 (aaO Tz. 200 f. - ... II), u. a. mit der Frage befasst, ob der dortigen Klägerin (Graphikerin) wegen der Bearbeitung eines vorbestehenden (literarischen) Werkes ein Bearbeiterurheberrecht nach § 3 UrhG zusteht.

  • OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09

    Urheberrechtsschutz: Recht auf Benennung des Urhebers bei Abbildung einer

  • LG München I, 10.01.2008 - 7 O 8427/07

    Abgrenzung dichterischer und grafischer Urheberrechte an Fantasiefigur

  • LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06

    Sieg des ERC Ingolstadt vor Gericht

  • LG München I, 20.07.2011 - 33 O 14810/11

    Unfreie Benutzung eines urherrechtsgeschützten Werks: Vertrieb von

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 156/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9285
OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 156/98 (https://dejure.org/2003,9285)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2003 - 3 U 156/98 (https://dejure.org/2003,9285)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 3 U 156/98 (https://dejure.org/2003,9285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsantrag gegen das Inverkehrbringen von Gurkenkonserven mit verschiedenen Bezeichnungen und Variationen des Begriffs "Spreewald"; Irreführungsgefahr bei der Verwendung von geografischen Herkunftsangaben ; Wegfall der Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr bei ...

  • Judicialis

    EG-Verordnung Nr. 590/1999; ; EG-Verordnung Nr. 2081/92; ; MarkenG § 126; ; MarkenG § 127; ; MarkenG § 128; ; MarkenG § 135; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de

    Zur Irrführung durch die für Gurkenkonserven verwendete Bezeichnung "Spreewald"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 23.06.1999 - 315 O 60/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 156/98
    1999 wurde die Klägerin von drei Gurkenproduzenten vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15 (315 O 60/99), unter Berufung auf die VO 590/1999 auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Spreewälder Art" für Gurkenkonserven in Anspruch genommen.

    Die von der Klägerin gegen die Wirksamkeit der Verordnung geltend gemachten Gründe sind Gegenstand des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Hamburg im Verfahren 315 O 60/99 gewesen.

    Es wurde bereits dargelegt, dass die Verordnung 590/1999, welche die Benutzung der streitgegenständlichen Bezeichnungen durch die Beklagte erlaubt, vom EuGH auf Vorlage des Landgerichts Hamburg im Rahmen des Verfahrens 315 O 60/99 für rechtswirksam erachtet wurde.

  • BGH, 16.01.2020 - I ZR 74/16

    Kulturchampignons II - Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kulturchampignons

    In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irreführung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen (vgl. OLG Hamburg, WRP 1990, 530 und GRUR-RR 2004, 36, 37; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 5 Rn. 1.204; Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., Vor §§ 5, 5a Rn. 177; Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. 241; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 Rn. 198).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung "Spreewälder Gurken" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36).

    Es besteht auch keine Divergenz mit der Entscheidung "Spreewälder Gurken" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36).

  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Die Abwägung der vielschichtigen Interessen, die durch die Irreführungsvorschriften geschützt seien, ergebe hier aufgrund der besonders gelagerten Fallgestaltung der Etikettierungsverpflichtung "Ursprungsland: Deutschland", dass eine tatsächliche Irreführungsgefahr aus besonderen Gründen hinzunehmen wäre, auch wenn ein nicht unerheblicher Teil der betroffenen Verkehrskreise die Bezeichnung in einem anderen als dem gesetzlich festgelegten Sinn verstehen würde (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 36 - Spreewald).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 6 U 126/20

    Tatbestandswirkung eines Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und

    In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irreführung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen (vgl. OLG Hamburg, WRP 1990, 530; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 36, 37; Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, 39. Aufl., § 5 Rn 1.204).
  • OLG Köln, 01.10.2010 - 6 U 71/10

    Irreführung der Bewerbung eines "Himalaya-Salzes"

    Entgegen dem Berufungsvorbringen kommt es für das vom Landgericht ausgesprochene Verbot nicht entscheidend auf die dem Sachverständigenbeweis zugängliche Frage an, ob die Region, aus der das Steinsalz stammt, nach objektiven geografischen Begriffen zum Himalaya gehört; eine bindend definierte Herkunftsbezeichnung (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 36 - Spreewälder Gurken) liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Köln, 20.09.2019 - 6 U 35/19

    Wettbewerbsrecht: Whirlpool-Hersteller

    Gegen diese Wertung spricht auch nicht die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36), nach der die Verwendung einer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Bezeichnung als grundsätzlich zulässig zu gelten habe.
  • OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 47/06

    Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Klarstellung eines mehrdeutigen Begriffs (hier:

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg GRUR-RR 04, 36, 37 - Spreewälder Gurken).
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Aus diesem Grunde kann gegen eine in Übereinstimmung mit der maßgeblichen Spezifikation benutzte, aber vom Verkehr fehlverstandene geographische Angabe oder Ursprungsbezeichnung nicht unter dem Gesichtspunkt der Irreführung (§ 127 Abs. 1 MarkenG, § 5 UWG) vorgegangen werden (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 36, 37 - Spreewälder Gurken; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 127 Rn. 24 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 23.11.2004 - 312 O 665/04

    Markenrecht: Reichweite des gemeinschaftsrechtlichen Schutzes der geographischen

    Die Aussicht auf eine mögliche Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften ist jedoch - wie allgemein anerkannt ist und auch vom HansOLG in dem Verfahren umgekehrten Rubrums (3 U 156/98) im Urteil vom 24.7.2004 (Anlage K 5) mit Recht hervorgehoben wurde - kein Umstand, der eine Verfahrensaussetzung rechtfertigt.
  • LG Hamburg, 21.02.2007 - 315 O 1001/06

    Kennzeichnung eines Produkts als Zigarette, Irreführung des Verkehrskreises

    Insoweit bestehe ein "Normvorrang", was auch das Urteil Hans. OLG, GRUR-RR 2004, 36, bestätigt habe.
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