Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 06.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03   

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https://dejure.org/2003,3184
OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03 (https://dejure.org/2003,3184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2003 - 6 U 89/03 (https://dejure.org/2003,3184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 6 U 89/03 (https://dejure.org/2003,3184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Preisangaben in der Werbung für einen DSL-Internetzugang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internet-Werbung für die Bereitstellung von DSL-Internetzugängen; Werbung für zusätzliche Bereitstellung des dafür benötigten T-DSL-Anschlusses der Deutschen Telekom als fakultative Angebotsvariante; Vorliegen eines Kombinationsangebots; Klarheit des Verbrauchers über ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; PAngV § 1 Abs. 5 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; PAngV § 1 Abs. 5 S. 2
    Wettbewerbsrecht: Zum Vorliegen eines Kombinationsangebotes und der damit verbundenen Informationspflicht über den Gesamtpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Irreführung bei "Zugang&DSL"-Werbung

  • beck.de (Leitsatz)

    Werbung für DSL-Internetzugang

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Irreführung bei "Zugang und DSL"-Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 254 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 86
  • MMR 2004, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 191/99

    Irreführende Werbung für Online-Dienste - "Internet zum Festpreis" -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03
    Eine Irreführung relevanter Verkehrskreise durch die beanstandete Werbung liegt nach allgemeiner Lebenserfahrung somit nicht vor (im Unterschied zum anders gelagerten Fall OLG Köln GRUR-RR 2001, 17 - Internet zum Festpreis).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03
    Darin unterscheidet sich der Streitfall von anderen Konstellationen, in denen der Wettbewerber mit der besonderen Preiswürdigkeit des einen Angebotsteils wirbt, aber den Preis für das obligatorische Komplementärangebot in der Darstellung untergehen lässt, sodass ein unzutreffender Eindruck über die Preiswürdigkeit des gekoppelten Angebotes entsteht (BGH WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; Senat GRUR-RR 2003, 168, 169 - Zwei Knaller).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03
    Diese Feststellung kann der Senat aus eigener Sachkunde treffen (vgl. BGH WRP 2002, 527-Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermalbad).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03
    Diese Feststellung kann der Senat aus eigener Sachkunde treffen (vgl. BGH WRP 2002, 527-Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermalbad).
  • BPatG, 29.04.2015 - 4 Ni 26/13

    apparatus - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "apparatus (europäisches Patent)"

    Ob die Berücksichtigung einer beschränkenden Änderung der Anspruchsfassung des Streitpatents im Nichtigkeitsverfahren, welche zwar im Hinblick auf § 83 Abs. 4 PatG verspätet erfolgt, aber entschuldigt ist, einen von der Klägerin gestellten Antrag auf Vertagung der mündlichen Verhandlung nach § 227 ZPO rechtfertigt, bedarf einer Prüfung des geltenden gemachten Sachgrundes im Einzelfall unter Berücksichtigung der Kriterien der auch im Nichtigkeitsverfahren für die Parteien geltenden allgemeinen Prozessförderungspflicht (Fortführung zu BGH GRUR 2004, 254 - Crimpwerkzeug I).

    Das Verlangen einer Vertagung kann jedenfalls von der Klägerin dann nicht mit einer gewünschten Nachrecherche zur Patentfähigkeit eines in der mündlichen Verhandlung geänderten Anspruchs begründet werden, wenn dessen Fassung lediglich einer von der Klägerin selbst bereits schriftsätzlich geforderten Beseitigung einer unzulässigen Verallgemeinerung des Inhalts der Anmeldung durch Aufnahme der geforderten beschränkenden Merkmale aus der Beschreibung Rechnung trägt und wenn die Klägerin keine konkreten Gesichtspunkte geltend macht, weshalb im Rahmen der durchgeführten Recherche keine vorsorgliche Einbeziehung der geforderten Änderung zumutbar war (Abgrenzung zu BGH GRUR 2004, 254 - Crimpwerkzeug I; Urt. des Senats v. 4 Ni 13/11 Urt. v. 15.1.2013 - Dichtungsring).

  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07

    Irreführende Werbung durch Telefondienstanbieter

    Es handelte sich daher um Ergänzungsangebote, bei denen eine Gesamtpreisangabe unter Einbeziehung der Grundleistung nicht erforderlich ist (vgl. zur Abgrenzung von Kombinationsangeboten bzw. Koppelungsangeboten OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 86; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 1 PAngV, Rdn 3).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei Unterlassungsantrag

    Es handelte sich daher um Ergänzungsangebote, bei denen eine Gesamtpreisangabe unter Einbeziehung der Grundleistung nicht erforderlich ist (vgl. zur Abgrenzung von Kombinationsangeboten bzw. Koppelungsangeboten OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 86; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 1 PAngV, Rdn 3).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 119/04

    Irreführung der Werbung für Internettarife

    Insofern ist die Sachlage nicht mit der Fallgestaltung vergleichbar, die der Entscheidung T-DSL-Anschluss des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2004, 86) zugrunde lag, wo die gleichzeitige Bestellung eines Anschlusses neben einem Zugang nur möglich, nicht aber zwingend war.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 06.06.2003 - 3/12 O 70/03, 3-12 O 70/03   

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https://dejure.org/2003,32900
LG Frankfurt/Main, 06.06.2003 - 3/12 O 70/03, 3-12 O 70/03 (https://dejure.org/2003,32900)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.06.2003 - 3/12 O 70/03, 3-12 O 70/03 (https://dejure.org/2003,32900)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 3/12 O 70/03, 3-12 O 70/03 (https://dejure.org/2003,32900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls

    In einem weiteren Verfahren des Landgerichts Stuttgart (AZ: 12 O 70/03), das einen vom Zeugen ... verursachten Kfz.-Verkehrsunfall am 11. November 2002 zum Gegenstand hatte, wurde die Klage zurückgenommen, nachdem der gerichtliche Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen war, dass die durch Lichtbilder dokumentierten Schäden nicht zu dem behaupteten Unfallhergang passten.

    Der Zeuge ... sei ferner bereits zwei Mal an manipulierten Unfällen beteiligt gewesen, nämlich diejenigen, die Gegenstand der Verfahren mit dem AZ: 12 O 167/00 und 12 O 70/03 des Landgerichts Stuttgart erhalten haben.

    Ferner wurden die Akten mit AZ: 12 O 167/00 und 12 O 70/03 des Landgerichts Stuttgart sowie die Akten mit AZ: 35 Js 18628/03 der Staatsanwaltschaft, Stuttgart beigezogen.

    aa) Wie sich zur Überzeugung des Gerichts aus den beigezogenen Akten des Landgerichts Stuttgart (AZ: 12 O 167/00 und 12 O 70/03) ergibt, war der Zeuge ... in den Jahren 1999 und 2002 bereits an zwei Verkehrsunfällen in einer Weise beteiligt, welche den Schluss zulässt, dass ihm auch im vorliegenden Fall die Beteiligung an einer Manipulation zuzutrauen ist (zu diesem Kriterium etwa OLG Hamm NZV 2001, Seite 374, 375):.

    Der weitere Verkehrsunfall vom 11. November 2002, der Gegenstand des Verfahrens mit AZ: 12 O 70/03 war, soll dadurch zu Stande gekommen sein, dass der Zeuge ... mit seinem Pkw den Pkw des damaligen Klägers abgedrängt habe.

    Der Sachverständige ... stellte in seinem im Termin vom 13. Mai 2003 erstatteten mündlichen Gutachten fest (Blatt 58 der Akten), dass die durch Lichtbilder dokumentierten Schäden mit dem geschilderten Unfallhergang eindeutig nicht vereinbar sind und geltend gemachte Schäden wohl auf ein älteres Unfallereignis zurückzuführen sind (Blatt 59 der Akten 12 O 70/03).

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