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Rechtsprechung
   KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04   

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KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04 (https://dejure.org/2004,1969)
KG, Entscheidung vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 (https://dejure.org/2004,1969)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 9 W 128/04 (https://dejure.org/2004,1969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Lebensgefährtin Grönemeyer, Verhältnis BVerfG zu EGMR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verbreitung von Bildnissen des vertrauten Begleiters einer sogenannten "absoluten Person der Zeitgeschichte" ; Voraussetzungen an einen Unterlassungsanspruch; "Berechtigte Hoffnung" einer berühmten Person auf Schutz und Achtung ihrer Privatsphäre; Schutz ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lebenspartnerin von Herbert Grönemeyer II

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; ZPO § 922 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Fotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auswirkungen der "Caroline"-Rspr des EGMR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 605
  • GRUR 2005, 79
  • GRUR-RR 2005, 141 (Ls.)
  • ZUM 2005, 73
  • afp 2004, 564
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Ferner ist in der Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ein schützenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit daran anerkannt worden, wie sich eine "absolute Person der Zeitgeschichte" als einfacher Mensch, also auch außerhalb seiner öffentlichen Funktionen, in der Öffentlichkeit bewegt (vgl. BGH NJW 1996, Seite 1128, 1131), und ist Plätzen, an denen sich der Betroffene unter vielen Menschen befindet, ein Privatsphärenschutz abgesprochen worden (vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021, 1023).

    Hnnn Gnnnnn ist eine "absolute Person der Zeitgeschichte", d. h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit findet (zur Definition vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021, 1025).

    Dies ist nicht einfach, sieht doch der EGMR einen Verstoß gegen Art. 8 der Konvention gerade in Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte, u. a. in dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (NJW 2000, 1021), dessen tragenden Entscheidungsgründen gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG Bindungswirkung für parallel gelagerte Fälle zukommt (vgl. Rennert in Umbach/Clemens, § 31 BVerfGG Rn. 58 - 60 und 72 - 74).

    Die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (NJW 2000, Seite 1021, 1023) ist insoweit im Hinblick auf die Völkerrechtsfreundlichkeit der Verfassung gelockert.

  • KG, 22.06.2004 - 9 U 53/04

    Recht am eigenen Bild: Grenzen des Bildnisschutzes für eine Begleitperson einer

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Auf einen solchen Anlass für eine Berichterstattung, dem der Senat in seinem Urteil vom 22.6.2004 - 9 U 53/04 - maßgebliches Gewicht beigemessen hat, kann sich die Antragsgegnerin vorliegend aber nicht mehr berufen.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - gilt: Materielle Rechtskraft können Entscheidungen des EGMR nur hinsichtlich des konkreten Streitgegenstandes und nur im Verhältnis zwischen Beschwerdeführer und betroffenem Vertragsstaat beanspruchen (Tz. 39, 41, 45).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24.6.2004 (NJW 2004, 2647) ist ein Unterlassungsanspruch aber zu bejahen, nämlich gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein staatlicher Schutz gegen die Verbreitung solcher Fotos aus dem Privatleben geboten: .
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Da die Antragsgegnerin mit den Bildern einen Bericht über die Begleitsituation illustriert hat, kann die Antragstellerin aus der Entscheidung des BGH NJW 2004, 1795 nichts herleiten.
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Ferner ist in der Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ein schützenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit daran anerkannt worden, wie sich eine "absolute Person der Zeitgeschichte" als einfacher Mensch, also auch außerhalb seiner öffentlichen Funktionen, in der Öffentlichkeit bewegt (vgl. BGH NJW 1996, Seite 1128, 1131), und ist Plätzen, an denen sich der Betroffene unter vielen Menschen befindet, ein Privatsphärenschutz abgesprochen worden (vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021, 1023).
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    1) Die Lebensgefährtin eines bekannten Sängers hat einen Prozess vor dem Kammergericht Berlin gewonnen (KG Urt. v. 29.10.2004, 9 W 128/04 Neue Juristische Wochenschrift, NJW, 2005, S. 605-607).
  • KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des

    An diesem Begriff ist ungeachtet der Bedenken des EGMR (NJW 2004, 2647 zu Tz. 72) vom Ansatz her festzuhalten (vgl. Senat NJW 2005, 605), auch wenn es bei der Veröffentlichung von Bildern einer Person unabhängig von einem zeitgeschichtlichen Ereignis stets einer Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person bedarf (vgl. BGH a. a. O.).

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und vom 20.12.2005 - 9 U 130/05 - näher ausgeführt hat, im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils vom 15.12.1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden .

  • LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des

    Denn dem Wahrnehmungsberechtigten stehen bei postmortalen Verletzungen (der ideellen Bestandteile) des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nur Abwehransprüche, nicht aber Schadensersatzansprüche zu (vgl. BGH, NJW 2005, 605, 606 f.).
  • KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen

    Soweit die Beklagte geltend macht, der Kläger sei nicht in seiner Privatsphäre verletzt, die Aufnahmen seien auf einer öffentlichen Straße gefertigt worden, der Kläger habe sich nicht in einer Situation der zurückgezogenen Abgeschiedenheit befunden (vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021), mag dies zutreffen, berücksichtigt jedoch nicht die ständige Rechtsprechung des Senates (NJW 2005, 605, Urteil vom 20. Dezember 2005 - 9 U 130/05; vom 30. Juni 2006 - 9 U 226/05; Urteil vom 30. Juni 2006 - 9 U 191/05) im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 24.6.2004 (NJW 2004, 2647 - Caroline).

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 (NJW 2005, 605) und vom 20. Dezember 2005 (9 U 130/05) näher ausgeführt hat, im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils des BVerfG vom 15. Dezember 1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden.

  • KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse:

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und vom 20.12.2005 - 9 U 130/05 - näher ausgeführt hat, im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils vom 15.12.1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden .
  • KG, 07.11.2006 - 9 U 148/06

    Unterlassungsantrag hinsichtlich der Veröffentlichung von "Bildnissen aus dem

    An diesem Begriff ist ungeachtet der Bedenken des EGMR (NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - III - 59320/00] zu Tz. 72) vom Ansatz her festzuhalten (vgl. Senat NJW 2005, 605), auch wenn es bei der Veröffentlichung von Bildern einer Person unabhängig von einem zeitgeschichtlichen Ereignis stets einer Abwägung zwischen dem Informationsinteresse derÖffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person bedarf (vgl. BGH a.a.O.).

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und vom 20.12.2005 - 9 U 130/05 - näher ausgeführt hat, abweichend vom OLG Hamburg (AfP 2006, 179) im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils vom 15.12.1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden.

  • KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot

    Zwar sieht sich der Senat, wie er mit Urteilen vom 29. Oktober 2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und 20. Dezember 2005 - 9 U 130/05 - (in Sachen Snnn Fnn) ausgeführt und zuletzt mit Urteil vom 13. Juni 2006 - 9 U 251/05 - (in Sachen Hnnn Snnn) bestätigt hat, trotz § 31 BVerfGG im Hinblick auf die Völkerrechtsfreundlichkeit der Verfassung gehalten und befugt, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden und das Recht auf Achtung des Privatlebens im Einzelfall über Orte der Abgeschiedenheit hinaus zu erstrecken.
  • KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

    "a) Der Antragsteller ist zwar keine sog. absolute Person der Zeitgeschichte, d.h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine Aufmerksamkeit findet (vgl. zur Definition BVerfG NJW 2000, 1021/1025; Senat KGR 2005, 52; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 9 ff.).
  • KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

    d) Danach bleibt es nach Auffassung des Senats dabei, dass erst bei der Frage der Abwägung der kollidierenden Grundrechte zu berücksichtigen ist, ob der Medienbericht einen besonderen Bezug zum demokratischen Prozess hat oder "lediglich" unterhaltender Art ist (vgl. KG AfP 2004, 564; Mann, NJW 2004, 3220, 3221).
  • LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 787/05

    Ausgestaltung des Anspruchs von Heide Simonis als ehemalige Ministerpräsidentin

    Auch nach der sog. Caroline-Entscheidung des EGMR (AfP 2004, 348 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]) besteht kein Anlass, den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" gänzlich fallen zu lassen, d.h. ein generelles Berichterstattungsinteresse an den Umständen einer Person von vornherein außer Betracht zu lassen oder auf Inhaber politischer Ämter zu beschränken (KG AfP 2004, 564 [KG Berlin 29.10.2004 - 9 W 128/04] ).

    Auch die Verrichtung erkennbar privater Lebensvorgänge in der Öffentlichkeit betreffen die Privatsphäre (vgl. KG, Urt. v. 29. Oktober 2004, 9 W 128/04 ).

  • LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines

  • KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Veröffentlichung

  • LG Berlin, 19.05.2005 - 27 O 73/05
  • KG, 20.12.2005 - 9 U 130/05

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos; Recht am eigenen Bild

  • LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 812/05

    Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ; Begrenzung der

  • LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05

    Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte ; Begrenzung

  • LG Berlin, 18.12.2018 - 27 S 9/18

    Bildberichterstattung über einen Prominenten bei einem Strandspaziergang

  • KG, 04.05.2007 - 9 U 279/06
  • LG Berlin, 01.08.2006 - 27 O 769/06

    Notwendigkeit einer Einwilligung der betroffenen Person bei der Veröffentlichung

  • LG Berlin, 22.12.2005 - 27 O 555/05
  • LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 1344/06
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04   

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https://dejure.org/2004,8463
OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04 (https://dejure.org/2004,8463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2004 - 4 U 13/04 (https://dejure.org/2004,8463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 4 U 13/04 (https://dejure.org/2004,8463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 348
  • GRUR-RR 2005, 141
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04
    1) § 13 Abs. 5 UWG enthält einen besonderen Missbrauchstatbestand, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis -selbst einer solchen des unmittelbar betroffenen Mitbewerbers (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 -Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung)- die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04
    Nach ihr liegt ein Missbrauch vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 2001, 148, 150 -Vielfachabmahner; Köhler / Piper, UWG, 3. Auflage, § 13 Rdn. 59).
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 163/02
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04
    Die Beklagte zu 1) erwirkte am 14. November 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die Klägerin, mit der dieser ein Vorgehen gegen die von der Beklagten belieferten Betriebe untersagt wurde (8 O 163/02 LG Kleve).
  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Ein Indiz für den Rechtsmissbrauch kann auch darin liegen, dass sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt (OLG München, GRUR-RR 2012, 169, 171; OLG Hamburg, NJOZ 2011, 1162 Rn. 29; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141 - Sortenreinheit).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 4 U 134/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz noch nicht entrichteter Abmahnkosten

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner; Senat GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner ; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 05.01.2012 - 4 U 161/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Auftretens als Privatverkäufer

    (vgl. zum Vorstehenden BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 29. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10ff.).
  • OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines

    Mit dieser Interessenwahrnehmung verträgt es sich in keiner Weise, wenn ein Mitbewerber seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht und damit missbraucht (OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141, 142 - Sortenreinheit).

    Auch wenn der vorliegende Fall nicht unter die bereits anerkannten Fallgruppen fällt, hat er aber mit jenen Fällen gemeinsam, dass das Vorgehen des Wettbewerbers mit einem Makel behaftet ist, der es rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141, 142 - Sortenreinheit).

  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mobilfunkzubehör mit der Angabe "volle

    (vgl. zum Vorstehenden u.a. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 29. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10ff.).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 5 U 80/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 4 U 22/11

    Zur Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" an Produktbeschreibungen und zur

    Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht hat, sich den Anspruch abkaufen zu lassen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 141; Köhler/Bornkamm, a.a.O, § 8, Rn 4.10; Harte/Henning/ Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn 316) oder wenn die Streitigkeiten zwischen den Parteien durch einen Vergleich erledigt werden sollen, ohne dass gerade auch das Abstellen der beanstandeten Verstöße gesichert wurde (Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az. 4 U 175/10).
  • LG Münster, 16.06.2015 - 25 O 133/13

    Wenn eine Kanzlei die Andere "vernichten" will

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13

    Missbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner ; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).

    Hierin schlägt der Kläger der Beklagten neben diversen Zahlungen nämlich unverhohlen vor, sich die zuvor mit den ausgesprochenen Abmahnungen geltend gemachten Unterlassungsansprüche in der Weise abkaufen zu lassen, dass die Beklagte ihrerseits nicht mehr aus der einstweiligen Verfügung vom 18.04.2012 gegen ihn vorgeht (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senat Urt. v. 19.08.2010 - 4 U 35/10, GRUR-RR 2005, 141; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.23).

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 40/15

    Unzulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen Rechtsmissbräuchlichkeit

  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

  • OLG Hamm, 10.08.2015 - 5 U 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

  • OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13

    Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem

  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
  • LG Bielefeld, 18.10.2011 - 15 O 123/11

    § 242 BGB ist neben § 8 IV UWG anwendbar

  • LG Frankenthal, 04.07.2011 - 2 HKO 69/11

    Zu den Grenzen der Informationspflichten nach § 5 TMG in wettbewerbsrechtlicher

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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25534
AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04 (https://dejure.org/2004,25534)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2004 - 36 A C 184/04 (https://dejure.org/2004,25534)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2004 - 36 A C 184/04 (https://dejure.org/2004,25534)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Gerhard Schröder auf Erstattung der anlässlich einer persönlichkeitsrechtlichen Abmahnung angefallenen Anwaltskosten; Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verwendung einer "Kanzler-Puppe" in ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 196
  • GRUR-RR 2005, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Ein öffentliches Informationsinteresse entfällt regelmäßig dann, wenn durch die Verwertung des Bildnisses zu Werbezwecken allein Geschäftinteressen befriedigt werden sollen (vgl. nur BGH NJW 2002, 2317 - Marlene Dietrich II ; NJW 2000, 2201 - DerBlaue Engel ; NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).

    Zwar schließt der produktwerbende Charakter des Werbespots nicht von vornherein aus, dass er daneben auch einen weiterführenden Informationsgehalt für die Öffentlichkeit beinhalten kann (vgl. BGH NJW 2002, 2317, 2318 [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] - Marlene Dietrich II ), doch finden sich im konkreten Fall keinerlei - über die satirische Darstellung des Klägers hinausgehende - Anknüpfungspunkte hierfür.

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Die Öffentlichkeit findet "Bildwerke über ihn als bedeutsam und seiner Person willen der Beachtung wert" (BGH NJW 1996, 1128, 1129 [BGH 19.12.1995 - VI ZR 15/95] - Caroline von Monacco III ; vgl. auch BGH NJW 1996, 593 - Abschiedsmedaille ).

    Deshalb kann im Einzelfall auch ein marginales, hinter anderen Beweggründen zurückstehendes, schutzwürdiges Informationsinteresse für die Privilegierung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausreichen (vgl. BGH NJW 1996, 593, 595 [BGH 14.11.1995 - VI ZR 410/94] - Abschiedsmedaille ; Wenzel a.a.O.. Rdnr. 41).

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Ein öffentliches Informationsinteresse entfällt regelmäßig dann, wenn durch die Verwertung des Bildnisses zu Werbezwecken allein Geschäftinteressen befriedigt werden sollen (vgl. nur BGH NJW 2002, 2317 - Marlene Dietrich II ; NJW 2000, 2201 - DerBlaue Engel ; NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).

    Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn beim Zuschauer durch die Abbildung der Eindruck erweckt wird, dass die abgebildete Person zu dem beworbenen Produkt steht, es empfiehlt und sie zur Werbung für diese Ware ihr Bild zur Verfügung gestellt hat (vgl. BGH NJW-RR 1995, 789 - Kundenzeitschrift , BGH NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Der EGMR unterscheidet nämlich (NJW 2004, 2647ff. [EGMR 24.06.2004 - III - 59320/00] - Caroline von Hannover ) zwischen Berichten über Tatsachen, die einen Beitrag zu einer öffentlichen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft leisten, und sonstigen Mitteilungen, die nur dazu bestimmt seien, der Unterhaltung der Gesellschaft zu dienen.
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn beim Zuschauer durch die Abbildung der Eindruck erweckt wird, dass die abgebildete Person zu dem beworbenen Produkt steht, es empfiehlt und sie zur Werbung für diese Ware ihr Bild zur Verfügung gestellt hat (vgl. BGH NJW-RR 1995, 789 - Kundenzeitschrift , BGH NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Ein öffentliches Informationsinteresse entfällt regelmäßig dann, wenn durch die Verwertung des Bildnisses zu Werbezwecken allein Geschäftinteressen befriedigt werden sollen (vgl. nur BGH NJW 2002, 2317 - Marlene Dietrich II ; NJW 2000, 2201 - DerBlaue Engel ; NJW 1997, 1152 - Bob Dylan ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1082/95

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Veröffentlichung

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    So wurde es als zulässig erachtet, auf dem Einband eines Lehrbuchs über Spieltechniken von Profi-Tennisspielern das Bild eines berühmten Tennisspielers zu verwenden (OLG Frankfurt NJW 1989, 402, 403) oder auf dem Titelblatt einer Kundenzeitschrift die Abbildung eines Schauspielers wiederzugeben, weil sich dieser Abbildung im Innenteil ein - wenn auch inhaltsarmer - kurzer redaktioneller Beitrag anschloss (BGH NJW-RR 1995, 7879 - Kundenzeitschrift ; BVerfG NJW 2000, 1026).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86

    Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    So wurde es als zulässig erachtet, auf dem Einband eines Lehrbuchs über Spieltechniken von Profi-Tennisspielern das Bild eines berühmten Tennisspielers zu verwenden (OLG Frankfurt NJW 1989, 402, 403) oder auf dem Titelblatt einer Kundenzeitschrift die Abbildung eines Schauspielers wiederzugeben, weil sich dieser Abbildung im Innenteil ein - wenn auch inhaltsarmer - kurzer redaktioneller Beitrag anschloss (BGH NJW-RR 1995, 7879 - Kundenzeitschrift ; BVerfG NJW 2000, 1026).
  • LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00

    Beckenbauer gewinnt Klage gegen Telekom - Gericht sieht Recht am eigenen Bild

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Dabei reicht es aus, wenn ein Double in einem Fernsehwerbespot auftritt (vgl. OLG Karlsruhe AfP 1996, 282, 283 - Ivan Rebroff; LG Düsseldorf AfP 2002, 64, 65 - Franz Beckenbauer ) oder die bekannte Stimme eines Künstlers zu Werbezwecken imitiert wird (vgl. OLG Hamburg GRUR 1989, 666 - Heinz Erhard ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04
    Die Beklagte kann sich zwar als werbendes Unternehmen auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind auch gefühlsbetonte Werbung, kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, grundsätzlich als von Art. 5 Abs. 1 GG erfasst anzusehen (NJW 2001, 591 [BVerfG 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95] - Benetton I ).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

  • OLG Karlsruhe, 04.11.1994 - 14 U 125/93

    Werbespot; Schauspieler; Sänger; Prominenter; Nachahmung; Persönlichkeitsrecht;

  • LG Berlin, 08.06.1995 - 20 O 67/95

    Vertragsstrafe; Verwirkt; Zuwiderhandlung; Treu und Glauben; Reduzierung;

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    2) Die Grundsätze der Konvention, so wie diese in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs niedergelegt sind, sind auch in einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg anerkannt worden, mit dem die gewerbliche Nutzung der Popularität des früheren Bundeskanzlers [...] untersagt wurde (AG Hamburg, Urt. v. 2.11.2004, 36A C 184/04, NJW-RR 2005, S. 196-198), selbst wenn diese Grundsätze in der Sache nicht unmittelbar relevant waren.
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