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   OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04   

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https://dejure.org/2004,12284
OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04 (https://dejure.org/2004,12284)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2004 - 6 U 38/04 (https://dejure.org/2004,12284)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2004 - 6 U 38/04 (https://dejure.org/2004,12284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Werbung für die Eröffnung eines Möbelhauses mit der Angabe: "15% auf alles! Eröffnungs-Rabatt"; Einlösungsmöglichkeit eines durch die Werbung versprochenen "Startguthabens" innerhalb einer bestimmten Frist ohne Hinweis auf eine mögliche ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    ZumTransparenzgebot bei zeitlich befristeten Aktionen und der Inanspruchnahme von Zuschüssen/Gutscheinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 3 § 4 Nr. 4
    Zulässigkeit einer Werbung mit besonderen Preisvorteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 552
  • GRUR-RR 2005, 227
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04
    Die Feststellung, ob künftig Unterlassung verlangt werden kann, hat sich nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu richten (vgl. BGHZ 151, 84 ff = GRUR 2002, 976, 977).

    Die an die Transparenz einer Verkaufswerbung zu stellenden Anforderungen gebieten nähere Angaben aber dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Verbraucher über den Wert des tatsächlichen Angebots, namentlich über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, getäuscht oder sonst unzureichend informiert werden (vgl. BGHZ a.a.O. = GRUR 2002, 976, 978).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07

    Räumungsverkauf wegen Umbau

    Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem die Maßnahme den Umworbenen in seiner Kaufentscheidung beeinflussen kann, wobei dies aber grundsätzlich bereits der Zeitpunkt der Werbung ist (vgl. OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227, 228; OLG München GRUR 2005, 356, 357; Harte/Henning/Bruhn, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 63; HK-WettbR/Plaß, 2. Aufl., § 4 Rdn. 318; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.17; Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-4 Rdn. 13; vgl. auch - zur seinerzeit noch geltenden Zugabeverordnung - BGH, Urt. v. 17.9.1998 - I ZR 117/96, GRUR 1999, 515, 518 = WRP 1999, 424 - Bonusmeilen und - zu § 4 Nr. 5 UWG - BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 9-11 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 108/06

    Informationspflichten bei einer Gewinnspielankündigung in der Fernsehwerbung

    Im Rahmen des § 4 Nr. 4 UWG ist in einigen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen die Ansicht vertreten worden, die notwendigen Angaben seien bereits in der Werbung zu machen (vgl. OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227; OLG München, GRUR-RR 2005, 356 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 57).
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07

    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an

    Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (BT-Dr 15/1487, S. 17).
  • OLG Oldenburg, 15.03.2007 - 1 U 109/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung im Rahmen eines

    Soweit ersichtlich, ist dies im grundsätzlichen Ansatz wohl unbestritten (vgl. OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227; OLG Köln GRUR-RR 2006, 1192; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2006, 14 U 1581/05 (von den Beklagten vorgelegt); Fezer/Steinbeck, § 4 Nr. 4 UWG Rn. 9; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Bruhn, § 4 Nr. 4 UWG Rn 32; Hefermehl/Köhler, § 4 UWG Rn 4.11; MKUWG/Heermann, § 4 Nr. 4 UWG Rn. 29; Piper/Ohly, § 4 UWG Rn. 4/4; Seichter in Ullmann juris-PKUWG, § 4 Nr. 4 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06

    Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw.

    Ist eine Frist nach dem Kalender vorgesehen, so muss auch der Fristbeginn "datumsmäßig" mitgeteilt werden, damit der Kunde erkennen kann, ab wann die Frist zu laufen beginnt (OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 6 U 142/07

    Wettbewerbsverstoß: Blickfangmäßige Werbung für Rabatte und zinsfreie

    Jedenfalls im vorliegenden Fall müssen in der Werbung selbst bereits alle notwendigen Informationen für die beworbene Rabattgewährung angegeben werden (Senat, Urteil vom 16.11.2004, 6 U 38/04, zitiert nach Juris Rn 18 ff.; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2007, 6 U 68/07, zitiert nach Juris Rn 18 f. ).
  • LG Wiesbaden, 15.09.2006 - 10 O 395/05

    Auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, bei welcher zwar vom früheren

    Zu den Bedingungen zählt auch der Zeitraum der Verkaufsaktion, so dass Anbieter zeitlich begrenzter Angebote verpflichtet sind, Beginn und Ende der Maßnahme anzugeben (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 57; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage, § 4, 4.11) Der Zeitraum muss nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar sein, weil und soweit der Verbraucher nur auf diese Weise erkennen kann, in welchem Zeitraum die Vergünstigungen zu erlangen sind.
  • LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11
    Dazu beruft sich der Kläger auf das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.11.2004 - 6 U 38/04 -.
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