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   OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - I-2 U 18/04   

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https://dejure.org/2004,7895
OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - I-2 U 18/04 (https://dejure.org/2004,7895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2004 - I-2 U 18/04 (https://dejure.org/2004,7895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - I-2 U 18/04 (https://dejure.org/2004,7895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche von Inhabern nationaler und europäischer Sortenschutzrechte sowie des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) gegen den Nachbau von Pflanzensorten betreibende Unternehmen; Geltendmachung von Rechten der jeweiligen Sortenschutzinhaber im Wege einer ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umfang der Nachprüfungsrechte von Sortenschutzinhabern

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Umfang der Nachprüfungsrechte der Sortenschutzinhaber aufgrund einer Nachbauvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.03.2004 - C-182/01

    INHABER DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES SIND FREI IN DER WAHL IHRER

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04
    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozeßstandschaft zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; EuGH, GRUR 2004, 587, 589).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04
    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozeßstandschaft zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; EuGH, GRUR 2004, 587, 589).
  • BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02

    Nachbauvergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04
    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozeßstandschaft zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; EuGH, GRUR 2004, 587, 589).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin in Bezug auf sämtliche Klagesorten ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozessstandschaft - da die entsprechenden Bevollmächtigungen ausweislich der als Anlage K 6 vorgelegten Ermächtigungen auch schriftlich erteilt worden sind - zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2006, 405 Rn. 3 - Aufbereiter II; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243, 245 - Überprüfung von Nachbauerklärung; EuGH, GRUR 2004, 587, 588 f. - Saatgut/Jäger).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09

    Solara

    Soweit ersichtlich haben sich alle bislang mit der Frage befassten Instanzgerichte in Deutschland dieser Auffassung angeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2004 - 2 U 18/04, InstGE 5, 31).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04

    Auskunftsanspruch bei Nachbau II

    Hingegen hat es über das erstinstanzliche Urteil hinaus den Beklagten hinsichtlich der von ihm in der Nachbauerklärung für das Wirtschaftsjahr 1997/98 angegebenen Sorten verurteilt, der Klägerin Einsicht in seine Aufzeichnungen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem vom ihm durchgeführten An- und Nachbau zu gewähren (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 31).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 2 U 80/18

    Unterlassungsanspruch aufgrund einer Sortenrechtsverletzung

    Daraus ergibt sich, dass die Klägerin ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Ermächtigung zur Rechtsverfolgung hat, so dass die gewillkürte Prozessstandschaft - da die entsprechende Bevollmächtigung unstreitig auch schriftlich erteilt worden ist - zulässig ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2002, 238, 239 - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2006, 405 Rn. 3 - Aufbereiter II; Senat, GRUR-RR 2005, 243, 245 - Überprüfung von Nachbauerklärung; EuGH, GRUR 2004, 587, 588 f. - Saatgut/Jäger).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 4a O 24/14

    Sommergerste (3) (Sortenschutz)

    Dieses ist bei Gesellschaftern und Mitgliedern von Vereinigungen und Verbänden anerkannt, soweit sich die Rechtsverfolgung im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Verbands hält (BGH, GRUR 2002, 238, 239 m.w.N. - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243, 245).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13

    Sommergerste (2) (Sortenschutz)

    Dieses ist bei Gesellschaftern und Mitgliedern von Vereinigungen und Verbänden anerkannt, soweit sich die Rechtsverfolgung im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Verbands hält (BGH, GRUR 2002, 238, 239 m.w.N. - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243, 245).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4b O 368/05

    Verletzung der nach europäischem Sortenschutzrecht geschützten Winterweizensorte

    Seine Ersatzpflicht ist nicht auf die Nachbauvergütung bzw. ein angemessenes Entgelt oder eine angemessene Entschädigung beschränkt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243 - Überprüfung von Nachbauerklärung; LG Düsseldorf, 4a O 34/05, Urteil vom 4.8.2005; LG Magdeburg, 7 O 398/05, Urteil vom 19.05.2005).
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